Bauantrag des Nachbarn (Grossinvestor), was tun?

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StefanR

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Hallo,

ich habe ein schönes Fachwerkhaus in einer bay. Kleinstadt. In der Nachbarschaft ist vor Jahren ein größeres Anwesen abgebrannt, jetzt möchte ein Grossinvestor ein modernes Multifunktionszentrum bauen. Das Bauamt hat mich jetzt angeschrieben und mir eine Frist von 2 Wochen zur Stellungnahme gesetzt. Was tun?
Pläne könnte ich im Bauamt einsehen, wenn ich in Deutschland wäre. Bin aber gerade für längere Zeit im Ausland. Das Planungsbüro hat mir angeboten, die Pläne per e-mail zu schicken. Nur was dann? Was kann ich prüfen und falls mir die Pläne nicht gefallen, was kann ich unternehmen?
Ich hatte noch nie mit soetwas zu tun und bin nun (zudem im Ausland) etwas ratlos.
Gerade auf der Südseite hatten wir bisher etwas mehr Luft zu unserem Haus, da dort eine Tiefgarageneinfahrt war. Wenn das Eck bis zur Strasse in voller Höhe verbaut wird, wird bei uns nicht mehr viel Sonnenlicht ankommen.

Grüße,
Stefan
 
Bauantrag des Nachbarn

Guten Tag,

Ich würde Sofortmaßnahmen davon abhängig machen, was ich investieren kann und will. Wenn finanziell und auch sonst einiges davon abhängen sollte, wäre es sinnvoll, einen Fachanwalt einzuschalten (Bau- und Planungsrecht).
Denn Sie werden selber nicht beurteilen können, was ohne Nachbarzustimmung und Ausnahme/Befreiung geht und was nicht, und wo der Großinvestor ohne Sie nicht weiterkommt.

Vielleicht kann der Anwalt ja auch erst einmal eine Fristverlängerung rausholen. Gründe gibt es genug: Sie im Ausland, er keine Zeit zum Prüfen, sowieso noch drei Monate bis über Baugenehmigung entschieden werden muß etc....

Haben Sie den Verdacht, daß der Zeitpunkt bewußt gewählt wurde ?

Mit freundlichen Grüßen
 
Wäre...

...der fristgerechte Einspruch eine Lösung? Gleichzeitig mitteilen, daß Gründe spätern nach der Rückkehr nach Deutschland, benannt werden.

Einen Einspruch kann man auch später zurückziehen.

Grüße

Thomas
 
Das klingt

schon ein wenig dubios. Man könnte meinen, da soll einer überfahren werden.
Ich würde empfehlen, einen Fachanwalt einzuschalten, der erstmal die Notbremse zieht.
14 Tage Frist für die Prüfung und Bewertung eines solchen Objekts sind lächerlich.
MfG
dasMaurer
 
Die Pläne ...

... habe ich mittlerweile von dem Planungsbüro bekommen. Dazu folgende Anmerkungen: das Multifunktionszentrum (MFZ) binhaltet einen Laden, Apotheke, Ärtzte, Büroräume. Es wird in moderner Architektur errichtet und verschandelt damit die schöne Altstadt, aber da kann man eh nichts dagegen unternehmen. Nun zu dem Bau selbst, zwischen meinem Fachwekhaus und diesem MFZ ist eine schmale Gasse von ca. 3m Breite. Bisher stand dort ein Altbau mit 2 Vollgeschossen und einem steilen Satteldach, das zu unserem Haus gerichtet war (das ockerfarbene Haus). Das MFZ soll an dieser Stelle 3 Vollgeschosse bekommen und die Giebelwand wird zu unserem Haus gerichtet sein. D.h., statt wie bisher ca. 7m Traufhöhe + Dach haben wir in Zukunft ca. 11m Traufhöhe + Giebel auf der anderen Strassenseite. Ich habe ein Bild angehängt und dort mit einer roten Linie versucht, die Ecke des MFZ einzuzeichnen.
Das MFZ ist also deutlich höher als der bisherige Baubestand, dafür wird es relativ zu unserem Haus schraeg stehen, die Gasse wird an unserem Hauseck (bei der roten Linie) ca. 3m haben, sich dann aber verbreitern auf ca. 6m. Wie sich das auf Licht und Schatten auswirkt kann ich aber nicht abschätzen.

Was mich an dem Objekt am meisten stört ist erstens, dass das MFZ auf gleicher Höhe wie unser Haus entsteht, der Bestand ist wie auf dem Foto zu sehen noch ein paar Meter zurückgesetzt. Und zweitens, dass genau in dem hinteren Eck (das auf dem Foto gerade abgeschnitten ist) die Ein-/Ausfahrt für die 32 KfZ Stellplätze entsteht. Bisher ist es bei uns sehr ruhig, mit dem MFZ entsteht sicher deutlich mehr Verkehr.

Jetzt aber wieder zur Ausgangsfrage, kann man überhaupt etwas gegen den Bau unternehmen? Unser Haus hat ca. 8m Traufhöhe, das MFZ im Bereich der roten Linie ca. 11m, Abstand an dieser Stelle ca. 3-4m. Wie auf dem Foto zu sehen war das bisherige Gebäude ein paar Meter zurückversetzt, dadurch hatten wir natürlich mehr Licht und Luft.

Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Welcher Kompromiss ist dabei realistisch?

Ich habe auch bereits mit dem Bauamt telefoniert, der Herr an der Leitung meinte die 2 Wochen wären eigentlich unerheblich. Wenn gegen Gesetze verstossen wird könnte ich später auch noch Einspruch erheben, wenn nicht gegen Gesetze verstossen wird könnte ich sowieso nichts machen.

Grüße,
Stefan
 
Mir scheint,

Sie sollten zur Wahrung der Frist schnellstens einen Widerspruch einlegen, und alles andere mit einen spezialisiertem Anwalt besprechen. Diese Sache geht viel zu weit in's Detail, um hier sinnvoll erörtert zu werden. Sie verlieren so nur Zeit.

Grüße

Thomas
 
Thema: Bauantrag des Nachbarn (Grossinvestor), was tun?

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