Haus oder Grundstücksgrenze verschieben?

Diskutiere Haus oder Grundstücksgrenze verschieben? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Heute habe ich mal eine Frage an die "Juristen" des Forums: Als wir unser rund 150 Jahre altes Haus kauften, war uns klar, dass es - wie die...
P

Peter Müller

Beiträge
34
Heute habe ich mal eine Frage an die "Juristen" des Forums: Als wir unser rund 150 Jahre altes Haus kauften, war uns klar, dass es - wie die Nebengebäude - auf einem unvermessenen Grundstück steht. Da 90% der umliegenden Grundstücke nicht vermessen sind und die alten Grenzsteine spätestens in der DDR verschwanden, haben wir uns nichts dabei gedacht.
Nun habe ich mir aber eine aktuelle Flurkarte besorgt und das Haus samt Straßenfront mit dem Maßband "vermessen". Es kam, wie es kommen musste: die Realität passt mit der Flurkarte nicht überein. Um genauer zu sein: es ist kaum zu übersehen, dass ein Teil unseres Hauses auf dem (Wiesen-)Grundstück unseres Nachbarn steht (ob der davon weiß, weiß ich nicht).
Wie ist nun die Lage? Ich meine, das Haus steht ja nun schon ewig, wo es steht - bekomme ich dennoch Ärger mit dem Nachbarn, wenn er den "Grenzzwischenfall" bemerkt oder die Wiese gar verkaufen will? Kann ich ihm ein Stück seines Landes (80 von 4.000 qm) abkaufen? Sollte ich mein Grundstück ordentlich vermessen lassen (das kostet bei 3.000 qm und vielen Ecken sicher ne Menge)? Was passiert den Ver- und Entsorgungsleitungen, die unter Nachbars Wiese liegen und erneuert werden müssen (war der eigentliche Grund meines Nachmessens)?
Über jeden Rat bzw. Erfahrungsbericht sind wir dankbar!
 
"Überbau"

Sehr geehrter Herr Müller,

ein zumindest ähnlicher Fall ist im Bürgerlichen Gesetzbuch als sog. Überbau geregelt. Nach § 912 hat ein Nachbar ein über die Grundstücksgrenze hinaus errichtetes Gebäude zu dulden, wenn er nicht sofort nach Überschreitung Widerspruch erhoben hat. Weiterhin gibt es Regelungen zu einer Geldrente für den Nachbarn (§§ 912 Abs. 2, 913 f. BGB) und zum Abkauf (§ 915 BGB).

Geregelt ist eigentlich nur der Fall, dass jemand über die Grenze baut. Wie falsche Flurkarten zu beurteilen sind, lässt sich nicht ohne Weiteres sagen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen allgemeinen Informationen gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

RA Dr. Bernd H. Uhlenhut
 
@ Bernd H. Uhlenhut

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wir fühlen uns nun schon wieder sicherer und genießen vorerst die Duldung, die ja wohl auch die Versorgungsleitungen betrifft.

Beste Grüße nach Bochum
 
Thema: Haus oder Grundstücksgrenze verschieben?

Ähnliche Themen

T
Antworten
8
Aufrufe
3.359
Tom Schmittberger
T
L
Antworten
5
Aufrufe
203
Christoph Kornmayer (Architekt)
C
J
Antworten
5
Aufrufe
393
Andreas Teich
A
Zurück
Oben