Grenzabstand, Abstandfläche - unklar

Diskutiere Grenzabstand, Abstandfläche - unklar im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo Forum, man kann ja nicht bauen wo und wie man will. Dazu gibts Regeln und das ist gut, nur das sich darin zurechtfinden, verstehen und...
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Dirk Sander

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53
Hallo Forum,
man kann ja nicht bauen wo und wie man will. Dazu gibts Regeln und das ist gut, nur das sich darin zurechtfinden, verstehen und auskennen..
Folgende Situation.
Sachsen-Anhalt, sehr kleines Haus, Dachstuhl zu niedrig zum ausbauen, kleine Waschküche usw. siehe Skizze. Der Plan ist ein Anbau, ebenerdig, Flachdach. Wie weit kann ich nun an den Gehweg ran? (gestrichelte Blaue Linie)

Ich blicke durch: Abstandsfläche, Grenzabstand, Mindestabstand 3m, was_ist_alles_Straße, Straßenmitte, usw.. nicht durch.

Das kann man mir auf dem Bauamt alles sagen.
Wird man auch. Ich geh da nur ungern ganz dumm hin, deswegen mal hier gefragt.

Danke sehr!
 
Hallo Dirk,

Abstandsfläche = 0,4 x Höhe, mindestens aber 3m => § 6 LBSA
Der Grenzabstand bezieht sich auf die Grundstücksgrenze, also im Regelfalle: Straßenabgewandte Gehwegkante = Flurstücksgrenze. Gelegentlich liegt aber der Gehweg auf einem Flurstück in privater Hand, dann ist das nur über den Bebauungsplan (soweit vorhanden) bzw. im Bauamt zu klären.

Vor dem Bauamtsbesuch:
Skizze erstellen, hierbei grobe Maße eintragen, Anzahl der Geschosse, Nutzungen eintragen.

Fragen beim Besuch des Bauamtes:
- Gibt es einen Bebauungsplan und daraus resultierend: Was darf und was darf nicht errichtet werden? => Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl? oder gar nach § 34 BauGB
- Gibt es eine Gestaltungssatzung?
- Müssen Stellplätze errichtet werden?
- Besteht Denkmalschutz oder ist das Gebäude Teil einer geschützten Gesamtanlage?
- ..........

Dan bekommt man zwar in der Regel Auskünfte was möglich ist aber noch keine Rechtssicherheit. Die gibt es erst mit der Stellung einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Hallo und danke Herr Kornmayer,
also 3m muß Außenkante Wand mindestens von meiner Grundstücksgrenze weg sein, da geht gar kein Weg dran vorbei?
Bebauungsplan gibt es nicht und Denkmalschutz auch nicht.

Also muß ich nochmal sicher ermitteln (lassen), wo genau die Grundstücksgrenze läuft. Im Glücksfall liegt der Gehweg noch auf meinem Grund und dann wären es 3m beispielsweise von Punkt B aus, richtig verstanden(?)

Grüße
 
soweit

ich mich entsinnen kann, geht die Abstandsfläche aber bis zur Mitte des Weges, außerdem gibt es noch ein Schmalseitenprivileg. Genaues solltedann aber dein Planer wissen - den brauchst Du ohnehin !
 
Thema: Grenzabstand, Abstandfläche - unklar

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