Gewährleistungspflicht

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Stephan

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Hallo,

in Fensterplatz.de habe ich folgende interessante Aussage gefunden: "Für den Verarbeiter, der in der Gewährleistungspflicht steht , ist die rechtliche Sicherheit wichtig. Denn Mängel in der Luftdichtigkeit sind nicht offensichtlich, das heißt sie können verdeckt sein. Damit besteht für den Verarbeiter ein Gewährleistungsanspruch laut BGB für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren."

(Quelle: Fensterplatz.de)

Gilt das grundsätzlich? Das wäre doch ein interessanter Punkt für verzweifelte Anfragen, wie die vor einiger Zeit, als den Leuten im wahrsten Sinne des Wortes beinahe die Decke auf den Kopf gefallen ist?

Viele Grüße
 
Mit Vorsicht geniessen!

M.E. geht es bei verdeckten Mängeln nur darum, dass diese nicht bei einer förmlichen Abnahme bemängelt werden müssen (weil ja nicht erkennbar). Eine über die vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist hinausgehende Gewährleistung gibt es jedoch nur bei Arglist oder bei sog. Organisationsverschulden des Unternehmers.
 
Thema: Gewährleistungspflicht
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