Kaufvertrag - Rechtsfragen Gewährleistung

Diskutiere Kaufvertrag - Rechtsfragen Gewährleistung im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Fachwerker, was muss/sollte ich vertragsrechtlich beim Kauf eines Fachwerkhauses (Bj. 1828) beachten, insbesondere was Gewährleistung etc...
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Boris Stepanow

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Hallo Fachwerker, was muss/sollte ich vertragsrechtlich beim Kauf eines Fachwerkhauses (Bj. 1828) beachten, insbesondere was Gewährleistung etc. betrifft? Die Prüfung des Hauses war okay, was aber wenn in naher Zukunft doch schwerwiegende Mängel auftreten? Persönliches Pech oder haftet hier unter bestimmten Bedingungen (welchen?) noch der Vorbesitzer?
 
Gewährleistung für Findlinge?

Guten Tag, ich habe Ihre Frage mit großem Erstaunen gelesen, wurde dann zunehmend nachdenklich. Im Grunde verbirgt sich hinter Ihren Sorgen eine Entwicklung, die ich etwa so empfinde: In immer mehr Lebensbereichen versuchen sg. "Experten" uns unseren gesunden Menschenverstand abzusprechen bzw. gegen Gesetze und Verordnungen einzutauschen. Und leider lassen wir dies immer mehr zu. Ein sehr populäres Beispiel ist das Wirken der Stiftung Warentest. Hier hat man es im Laufe der Jahre tatsächlich geschafft, dem Verbraucher eine fast 100% freiwillige Entmündigung zu verordnen- und er klatscht auch noch Beifall, indem er den Kauf seines Duschbades vom Urteil der Experten abhängig macht...
Wenn sich ein aufgeklärter Mensch des 21. Jahrhunderts jetzt schon fragt, ob er für den Zustand eines uralten Hauses nicht irgend jemanden nachträglich haftbar machen könnte- obwohl er selbst den Zustand eben dieses Hauses für gut hält- dann frage ich mich, ob hier nicht der Verlust eigener Entscheidungskraft zu beklagen ist? Hier gehen allerdings Verlust von "gesundem Menschenverstand" im Sinne des Verlustes eigenen Urteilsvermögens und Verlust von Lebenfreude leider Hand in Hand.
Also: Wenn Ihnen das Haus gefällt, Sie das Haus für o.k. halten- wer sollte für Ihre vielleicht falsche Einschätzung haften? Der Bauherr womöglich? Wenn Sie irgend jemanden als Sündenbock brauchen, nehmen Sie sich eine sg. Experten, bezahlen diesen für seine Mühe und machen Sie ihn haftbar, wenn er sich geirrt hat...
Ansonsten: Das Leben ist lebensgefährlich- das macht es so spannend...;-)
Sorry, aber der Beitrag war an keiner Stelle bös gemeint, o.k.?
 
Thema: Kaufvertrag - Rechtsfragen Gewährleistung
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