Gewährleistung Silikonfuge - Wartungsfuge
Zu prüfen ist die Vertragsgrundlage VOB / BGB, Datum der Ausführung von Zeitraum des Anspruchs ihres Kunden, auf Nachbesserung. Haben sie Ihren Kunden (Privatperson) nicht den Teil B der VOB schriftlich zugestellt bei Angebotsabgabe und sich das schriftlich bestätigen lassen, tritt Automatisch der BGB Vertrag in Kraft.
Falls die Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist müssen sie nun einmal die Sache in Ordnung bringen.
Grundsätzlich gilt es den Kunden darauf hinzuweisen das Silikonfugen Wartungsfugen sind, und damit nicht einer Gewährleistung unterliegen falls dieses vor Vertragsabschluß dem Kunden schriftlich mitgeteilt wurde.
Anbei ein Schlußtext zum Angebot bei Wartungsfugen.
Hinweis: Die Fugenabdichtungen bei Boden-Wandanschlußfugen kann durch die Senkungen oder Verformungen (schlüsseln) der Estrichflache abreißen. Das stellt keinen Gewährleistungs- schaden dar.
Hierbei handelt es sich um eine Wartungsfuge.
Dies wurde in der DIN 52 460 genau mit folgendem Wortlaut festgelegt:
Wartungsfuge ist eine starken chemischen und/oder physikalischen Einflussen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls emeuert werden muß um Folgeschäden zu vermeiden.
Wenn dieser Satz auf Ihren Angebot vermerkt ist, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, können sie auch nicht für Folgeschäden herangezogen werden.
Fazit: Es macht keinen Sinn über eine Fugenerneuerung an einer Acrylwanne zu streiten, denn der daraus entstehende
Schäden,können zu einen wesentlich höheren Kostenaufwand explodieren wenn das Wasser in die Dämmung es Estrichs kommt.
Ich hoffe sie können mit diesen Angaben etwas anfragen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Malerstudio Peltzer