Denk mal - geschützt geschützt?

Diskutiere Denk mal - geschützt geschützt? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo an alle Hausbesitzer eines Kulturdenkmals Was kann mir passieren, wenn man an einem denkmalgeschützten Haus etwas verändert hat, ohne der...
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Helga Simon

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Hallo an alle Hausbesitzer eines Kulturdenkmals
Was kann mir passieren, wenn man an einem denkmalgeschützten Haus etwas verändert hat, ohne der Zustimmung des Denkmalamtes? Mit Veränderungen meine ich nur solche, die die alte Grundsubstanz nicht zerstört. (Z.B. an einer Innenwand nur das Holz lassen sofern die Statik es zulässt, oder Türen weg, einfach die Zimmeraufteilung verändern... ) Für Um oder Ausbauten bekommt man eh kein Geld, ja also was kann uns konkret blühen, wenn wir einfach was verändert haben?
Ich liebe unsre alte Hütte mit all den Macken, möchte aber nicht ewig wie im Schwarzwaldhaus anno dazumal leben oder in einem Bauernhofmuseum ohne Eintrittspreis. Sondern einen auf die heutige Zeit entsprechenden Lebensstandart erreichen. Hat jemand Erfahrung mit dem Denkmalamt gesammelt?
 
hallo helga *hhmh*

schwierige frage ohne zu wissen, was genau geschuetzt ist ;)

bei unserem hof ist es die aussenhuelle der gebaeude (wohnhaus und scheune) und das pflaster des innenhofes.

laut unserer unteren denkmalbehoerde waere alles genehmigungsfaehig, was der nutzbarkeitmachung und erhaltung der gebauede dient (auch z.b. ein edelstahlschornstein, auf den wir nun doch verzichten *grins*), innen duerfen wir frei schalten und walten.

unser hof steht mit den gebaeuden unseres nachbarn gemeinsam als ensemble unter denkmalschutz.

dieser nachbar hat sein gebauede "saniert" ohne vorher beim denkmalamt anzufragen, da er nichts von der unterschutzstellung wusste (veroeffentlichung nur im amtsblatt, wer liest das regelmaessig?).
seine heutige situation: kein rueckbau zur zeit, weil unverhaeltnismaessig grosser finanzieller aufwand, aber rueckbau (z.b. der betondachsteine), wenn er z.b. eine dachreparatur ausfuehren lassen muss.

ich wuerde doch lieber erst mit der unteren denkmalbehoerde sprechen, wie weit der schutz geht und was verhandelbar ist.
bei uns im kreis beissen die beiden herren jedenfalls nicht :) wie es in suedlicheren gefilden aussieht, kann ich natuerlich nicht sagen

liebe gruesse von einer angekommenen
heide
 
Kleiner Tip zum Umgang mit Behoerden

Bevor Du (darf ich ?) Dich mit irgendeiner Behoerde, warum auch immer, in Verbindung setzt, lese vorher das Gesetz. In diesem Fall das Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Aufgrund der Postleitzahl vermute ich Bayern oder Baden-Wuerttemberg.

Zuerst das Gesetz lesen, markieren, was Du nicht verstehst und dann von der Amtsperson haarklein erklaeren lassen. Erklaerungen im Beisein dieser Person notieren (bekundet Dein Interesse und Du weisst, wer Dir was und wann erklaert hat). So jetzt kennst Du die Gesetzeslage.

Nun kannst Du Deine Vorstellungen zu Veraenderungen vortragen und fragen, wie das Gesetz und Deine Vorstellungen unter einen Hut gebracht werden koennen.

Wichtig bei Gesetzen sind die Formulierungen *blablabla ... ist so zu machen* und *blablabla kann oder soll so gemacht werden*. Im ersten Fall ist eine Sache so und nicht anders zu erledigen (=sogenannte IstBestimmung, das heisst, der Sachbearbeiter hat keinen Spielraum fuer Ermessen). Im zweiten Fall kann oder soll eine Sache so erledigt werden (sogenannte KannBestimmung, hier hat der Sachbearbeiter einen gewissen Spielraum). Uebt er das sogenannte Ermessen aus, muss der dieses pflichtgemaess ausueben. Er muss genau begruenden, warum er dieses Ermessen so und nicht anders (womoeglich zu Deinen Gunsten?) ausgeuebt hat.

Alles klar ?

Langer Rede, kurzer Sinn: Je mehr Probleme es mit Behoerden gibt, ist es immer gut, sehr gut informiert zu sein.

Noch Fragen? ich bin zu fast jeder Schandtat bereit. (Frage bloss nicht, woher ich so gut informiert bin, womoeglich bin ich ein Wolf im Schafspelz)

Liebe Gruesse

Doris
 
Moderner Lebensstandard kontra Schwarzwaldidyll

Hall Helga
Ich lebe mit meiner Familie in einem denkmalgeschützen Gebäude von 1704. Dieses Haus ahben wir in den letzten sieben Jahren Restauriert und sind damit eigentlich noch nicht fertig.
Im Rahmen der Restaurierung haben wir eine Heizung istalliert, wir haben Strom in jedem Zimmer, wir verfügen über ein Bad mir fleißend warmen Wasser und ebenso über eine moderne Küche.
All das mit Genehmigung der unteren Denkmaschutzbehörde.
Grundsätzlich regeln Denkmalschutzgesetze den Umgang mit einer bestimmten Form von kulturellem Erbe. Prinzipiell können Verstöße gegen diese Gesetze geahndet werden.
Allerdings ist das nicht die entscheiden Frage.
Viel Interessanter finde ich: Was versteht Ihr unter einem der heutigen Zeit entsprechenden Lebensstandard?
Vielleicht lebt Ihr ja auch in dem falschen Haus?
In einem Kulturdenkmal zu wohnen ist letztlich auch eine Verantwortung. Das ist nicht immer einfach und sicherlich auch mit kompromissen verbunden. Aber hinter allem sollte am Ende die Frage stehen, was gewinne ich und was geht dafür auf der anderen Seite unwiederbringlich und nicht mehr wiederherstellbar verloren.
h.g.
Ralf Femmer
 
Bußgeldkatalog?

So ein Bußgeldkataloge würde mich allerdings auch interessieren...
 
Thema: Denk mal - geschützt geschützt?

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