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Wenme
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Hallo, bin gerade auf eine interessante Formulierung bezüglich der Dämmung der obersten Geschossdecke gestoßen - danach greift die Dämmpflicht nicht, wenn es sich um eine Holzbalkendecke handelt. Und nun: definiere Holzbalkendecke ;-) Wir haben ein altes Haus aus ca. 1900, eine Decke aus Holzbalken mit Schüttung dazwischen, oben und unten jeweils Bretter, unten mit Putzträger (Rohr) und verputzt - hmmm. Nun frage ich mich, ob wir damit von der Dämmpflicht ausgenommen sind ... aber wären es dann nicht mehr oder weniger alle alten Häuser? Ihr seht - ne Menge Fragezeichen - kann uns bitte jemand aufklären? Danke!