Demkmalgeschütztes Fachwerkhaus abgebrannt

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Octavian1990

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Unsere Großeltern besitzen ein Fachwerkhaus, von dem Teile unter Denkmalschutz stehen. Nun ist der Dachstuhl abgebrannt, die obere Lehmdecke heruntergekommen und das komplette Haus wird wahrscheinlich der Abrissbirne zum Opfer fallen, weil man die Vorgaben, bis zur ersten Geschossdecke den Denkmalgeschützten Teil zu erhalten (Vorgabe der Versicherung) nicht einhalten können wird, weil auch unter der ersten Geschoßdecke durch den Brand und die Löscharbeiten massive Schäden entstanden sind. Muss das Denkmalamt den Abriss des gesamten Gebäudes genehmigen? Was ist, wenn beim Abriss des oberen teils der untere Teil beschädigt wird und nicht wieder aufbaubar ist?Wenn es abgerissen ist, müssen wir dann wieder ein Fachwerkhaus im gleichen Stil aufbauen? Oder können wir theoretisch auch ein neues Haus dorthin bauen? Wo finde ich darüber Infos?
 
Der beste Weg....

...wird sein, bei den zuständigen Behörden um Auskunft zu bitten.

Entweder bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises oder aber gleich beim Landesamt für Denkmalschutz Hessen fragen.

Nach meinen Erfahrungen sind die zuständigen Personen außerordendlich hilfsbereit und werden sicher entsprechenden Rat geben können.

Unter http://www.denkmalpflege-hessen.de/Behorden/behorden.html findest du die zuständige Behörde für euren Bereich.

Oder auch unter http://www.denkmalpflege-hessen.de/LFDH4_Wir_Ueber_uns/baukons/baukons.html

Eine Vielzahl von Gesetzestexten ist dort ebenfalls zu finden.
Vielleicht hilft das schon mal weiter!


Anteilnehmende Grüße
Martin
 
Abgebrannt

Hallo,
Wenn die untere Denkmalschutzbehörde einem Abriss zustimmt,
wird die Auflage folgende sein:
Neubau nach dem heutigen Stand der Technik(kein Fachwerk)
in gleicher Kubatur .
Einfügungsgebot nach § 34 BauGB.
viele Grüße
 
Hallo,

danke für Eure Antworten.

Liebe Grüße

Anna
 
Hallo an die Runde,

wenn nachgewiesen werden kann (durch wen auch immer z.B. Gutachter, Architekt, Bauingenieur etc) das der Schaden so massiv ist, dass der Erhalt nicht mehr lohnt oder wenn 50 % der Bausubstanz kann abgerissen werden. Die Denkmalbehörde sollte schon zusammen mit dem Gutachter eingeladen werden. Wenn die Schäden ersichtlich sind, ist ein Abriss kein Problem mehr. Nur schade wäre es. Geschichte geht verloren.

Gibt es in Hessen wirklich nach Abriss die Auflage: Neubau nach dem heutigen Stand der Technik (kein Fachwerk) ? Gibt es bei euch wirklich so eine Beschränkung. Hier dürfte uns keiner verbieten ein neues Fachwerkhaus zu bauen. Und ob ich mich nach den neuen Regelungen halte, hängt auch vom Bauherren ab. Man muss ja nicht allen Unfug gleich mitmachen.

Auch bei der örtlichen Anpassung scheiden sich die Geister. In Österreich noch eher denkbar als bei uns in Deutschland. Ob es passt sei dahingestellt, aber wir können leider bei uns im östlichen Teil schon mal in gewachsener Struktur ein Flach- oder Pultdach entdecken oder gar eines der vielen modernen Gebäude mit interessanten Formen ohne Dach ... . Man sollte nur Mut haben und Durchsetzungswillen oder vielleicht auch genügend Geld in der Hinterhand. Erst kürzlich hatten wir bei einem Neubau per Schreiben vom Landratsamt die gewählte Walmdachsituation untersagt bekommen, obwohl in der Nähe zwei Objekte ein solches aufwiesen. Nach heftiger Diskussion und Vorortbegehung und viel Einsicht dürfen wir nun doch das vorgestellte realisieren (bzw. der Bauherr)

Und die Versicherung gibt vor was zu erhalten ist? Solche regelungen wären neu. So weit mir kundig ist, leistet die versicherung für den gesamten versicherten Schaden bei der sanierung und wenn ein neubau erforderlich wird, rechnet die Versicherung eine entsprechenden Summe dafür aus.

viele Grüße aus sachsen
Michael reisinger
 
Hallo Herr Reisinger,

danke für die Weitergabe Ihres Wissens. Es ist schon aufregend, wieviel Menschen nach einem solchen Brand vor Ort anwesend sind und beurteilen, ob nun Teile stehen bleiben müssen oder das gesamte Gebäude abgerissen werden darf. Sicher ist es schade, dass Geschichte verloren geht, aber es kann ja auch nicht sein, dass man Denkmalgeschützte Häuser erhalten möchte und es für den Erhalt dann keine Zuschüsse oder Vergünstigungen gibt, schließlich ist es sehr teuer, ein Denkmalgeschützes Objekt zu erhalten. Bei uns in der Region ist es leider so, dass keine Zuschüsse gewährt werden. Und die Versicherung möchte natürlich, dass der Zeitwert in Anspruch genommen wird und gar kein Wiederaufbau erfolgt, weil sie so natürlich auch eine Menge Geld spart! :))

Mit dem Satz "Neubau nach dem heutigen Stand der Technik(kein Fachwerk)" meinte Herr Göbel sicherlich nur, dass die Versicherung nicht vorschreiben kann, ob ich ein modernes Haus oder ein Fachwerkhaus baue, das diese Entscheidung letztendlich bei mir liegt (bzw. dem Bauherren)und nicht bei der Versicherung.

Die Versicherung jedenfalls würde gern einen Teil des Gebäudes erhalten und wird auch nur den Abriss für einen Teil übernehmen. Alles nicht so einfach.

Vielen Dank nochmal
Liebe Grüße
 
Kleines "Verständnisproblem" meinerseits!

@Michael Reisinger:

"....oder gar eines der vielen modernen Gebäude mit interessanten Formen ohne Dach ... . "

Wie ist denn das gemeint??

Modernes Gebäude ohne Dach? Was soll das sein? Versteh ich nicht!

Nachdenkliche Grüße
Martin Wittwar
 
ich meine damit die neuartigen betongebäude wo die decke z.B. über OG gleichsam als dach fungiert.
 
Thema: Demkmalgeschütztes Fachwerkhaus abgebrannt
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