Fachwerkhaus in Denkmalzone+neues Dach

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Ria

Guest
Hallo,
ich möchte mein Dach erneuern (neuer Dachstuhl, Obersprarrendämmung, Fenstereinbau). Brauche ich Baugenehmigungen? Brauche ich Genehmigung vom Denkmalschutzamt? Falls ich Genehmigungen brauche, mit welchen Kosten muß ich rechnen?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten.
Gruß Ria
 
Genehmigungen

Eine Baugenehmigung brauchen Sie nicht. Aber wenn Sie die Kosten steuerlich geltend machen wollen müssen Sie eine Genehmigung des Denkmalamtes einholen. Ob das Amt allerdings Dachflächenfenster zulässt?! Auf den straßenseitig sichtbaren Dachflächen in der Regel nicht.
 
Bauantrag ?

Guten Tag Ria,

die Bauordnung für Rheinland-Pfalz (§§ 61 und 62) lese ich etwas anders als der Kollege Rainer Stasch). Aber lesen Sie selber nach: www.archifee.de, einfach den links folgen und Bauordnung im Volltext lesen.
Was Sie an unvermeidbarer Härte des Gesetzes noch trifft ist:
- Statik !
- Wärmeschutznachweis nach EnEV
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Denkmalpflegers auch bei Maßnahmen, die nicht nach Baurecht genehmigungspflichtig sind

Für dieses Verwaltunghandeln werden Gebühren festgesetzt.

Kosten kommen sonst
a) für die Handwerker
b) für die planenden Gewerke

auf Sie zu.

es wünscht gutes Gelingen
 
apropos

und wenn ihr haus wirklich denkmal ist: auf dachflächenfenster würde ich nicht hoffen. bei uns jedenfalls würden sie das niemals genehmigt bekommen. allenfalls gauben.
diese dachflächenfenster würde ich einem alten haus - denkmal oder nicht - auch selbst niemals antun wollen, überlegen sie sich das gut, ob sie ihr haus so entstellen wollen, selbst mit genehmigung.
so teuer wird die baugenehmigung sicher nicht, da schlagen statik und wärmeschutznachweis (die müssen sie nicht bei abgabe der baugenehmigung vorliegen haben, sondern spätestens bei beginn der maßnahme - was insofern nicht unwichtig, als dass ja abgelehnt werden kann.) sicher stärker in kontor.
mein tip: einigen sie sich vor abgabe mit der behörde/denkmalschutz was wie genehmungsfähig ist. das ist kostenfrei und man schläft besser :)))
 
Hallo Ria,
Wir haben ein Haus aus dem Jahre 1593 und beim Dachausbau wurden nur Sparrenbreite Gauben genemigt sieht gut aus und hat auch flair. Durch die neue Feuerschutzverordnung d.h. es muss ein zweiter Rettungsweg da sein konnten wir ein Dachflächenfenster einbauen da sonst die Fassade verunstaltet werden würde (mit grossen Fenstern). Wenn Ihr schon das Dach erneuert dann Instaliert doch gleich eine Thermische Solaranlage alls Indachkollektor. Dafür braucht man eine Genemigung von der Denkmalbehörde, diese wird bei einer Anfrage per Telefon immer ablehnen. Wir haben einen
schriftlichen Antrag gestellt, der wurde ohne Begründung abgelehnt erstmal abgelehnt. Auf diesen Bescheid haben wir schriftlich Einspruch erhoben, darauf müßte das Denkmalamt eine ablehnung mit Begründung der Rechtsgrundlage senden und die gibt es in vielen Fällen nicht.
Wenn Sie in Zukunft keine Probleme mit den Denkmalpflegern haben wollen (Zuschüsse gibt es doch keine mehr) lassen Sie das Gebäude aus der Denkmalliste streichen.
 
Thema: Fachwerkhaus in Denkmalzone+neues Dach
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