Rechtsfragen
Sehr geehrter Herr Kurmann,
Ihre Frage ist recht allgemein gehalten.
Die Frage, ob Sie für Ihre Sanierungsmaßnahme behördliche Genehmigungen benötigen, hängt davon ab, was Sie unter "Sanierung" verstehen und welche Maßnahmen dabei anstehen. Dabei sind dann die Vorschriften Ihrer jeweiligen Landesbauordnung zu beachten. Wenn das Gebäude denkmalrechtlich geschützt ist, bedarf es der Einschaltung der Denkmalschutzbehörde.
Sie sollten Ihre Maßnahme auf jeden Fall einmal mit einem fachkundigen Bauingenieur oder Architekten besprechen. Der wird dann mit Ihnen zusammen prüfen, ob behördliche Genehmigungen erforderlich werden. Unabhängig davon, können Sie natürlich auch selbst bei Ihrer zuständigen Baubehörde die notwendigen Auskünfte einholen. Unter Umständen wird auch die Benennung eines Bauleiters erforderlich. Dieser trägt dann die Verantwortung für die Durchführung Ihrer Maßnahme.
Wenn Sie alle Arbeiten fachgerecht erledigen können, dürfen Sie diese auch selber machen. Bei der Verlegung von Strom und Wasser, Gas und anderen Ver- oder Entsorgungsanlagen kann es sein, daß die örtlichen Versorgungsunternehmen von Ihnen eine Abnahme der Arbeiten durch einen Fachbetrieb/Meister verlangen.
Für eine Renovierung Ihrer Hauses benötigen Sie in der Regel keine behördlichen Genehmigungen. Bei einem Eingriff in die Bausubstanz, insbesondere bei tragenden Wänden oder auch die Dachkonstruktion sind die Genehmigungen ggf erforderlich.
Mit freundlichen Grüssen
Hans-Ulrich Flick