Balkentausch/reparatur: Baugenehmigung erforderlich (Hessen)?

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daniela hollricher

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Wir beabsichtigen ein kleines (9x4mtr.)Fachwerkhaus aus 1500 zu erwerben. Alle Holzkonstruktionen (Balken) und das Dach sind jahrhundertelang geflickt worden oder vergammelt (Morsch, Bruch, weg). Ist der austausch durch einen zimmereibetrieb baugenehmigungspflichtig? Wie sieht es mit der Erneuerung des Dachstuhls aus?
Baugenehmigungsverfahren?
 
Genehmigung

da es sich bei dem Haus vermutlich um ein denkmalgeschütztes Objekt handelt sind sämtliche Maßnahmen daran genehmigungspflichtig.
Viele Grüße Johann Müller
 
arbeiten am dach sind grundsätzlich genehmigungspflichtig (bauantrag, tektur, bei gemeinde/landratsamt erkundigen!), und bei einem denkmal müssen sie vorab die genehmigung der denkmalschutzbehörde (erster ansprechpartner: landratsamt) einholen, sprich einen zuschussantrag stellen und den vorzeitigen baubeginn beantragen. beim dach eines hauses von 1500 (!!!) dürfte es ganz schön "kies" geben!
gruß gf
 
Zimmermann

Hallo Daniela, falls Sie Interesse haben, wir haben da einen tollen Zimmermann (Gedern, Vogelsbergkreis), das ist einer unserer Lieblingsmenschen, die wir auf unserer Baustelle hatten. Super Arbeit und alles Tiptop gemacht. Er ist Restaurator in der Denkmalpflege, hat bei uns sämtliche Balken ausgetauscht und noch einen kompletten Anbau aus Fachwerk erstellt. Grüße Annette
 
Dachsanierung , Austausch eines Balkens

Hallo Daniela,
auch nach der seit dem 1.10.2002 in Hessen gültigen neuen Bauordnung dürfte - gemäß ihrer Be-schreibung die Maßnahme - baugenehmigungspflichtig sein.Da es aber hierbei unterschiedliche Verfahren gibt, empfehle ich Ihnen zunächst Rücksprache bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu nehmen. Mit Ausnahme weniger Städte ist dies in der Regel der Landkreis. Vermutlich steht das Gebäude unter Denkmalschutz. Erkundigen Sie sich daher bei der Bauaufsicht auch danach, ob im Rahmen des anstehenden Genehmigungsverfahrens auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt wird.
Unter bestimmten Bedingungen müssen Sie diese nämlich gesondert einholen.Die zuständige Denkmalschutzbehörde ist meistens bei der Bauaufsicht angegliedert. Bei Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden können Sie nicht nur Zuschüsse von den zuständigen Trägern erhalten, sondern auch Einkommenssteuern für den denkmalpflegerischen Aufwand absetzen. Sprechen Sie unbedingt mit der Unteren Denkmalbehörde - möglichst noch vor einem Kauf, auf jeden Fall vor Beginn von Baumaßnahmen. Ansonsten kann es Ihnen in Hessen passieren, daß Sie auf eine Menge Geld verzichten !!!!!
 
Thema: Balkentausch/reparatur: Baugenehmigung erforderlich (Hessen)?

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