bauernhaus und renovierung

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Marc Naumann

Guest
Hallo,
ich habe ein altes Bauernhaus, ca. 200 Jahre gekauft. Komplettes Holzhaus, aber im UG innen und außern Holzbalken "vermauert", sprich von innen und außen Ziegel vor die Balken gelegt usw...
Mit dem Denkmalam haben wir schon geredet, wir waren uns ziemlich einig, bis auf eine Holzwand im OG, die ich gerne weg hätte... kann ich da was machen?
Wie schon gesagt, wir waren ziemlich einer Meinung, soll ja recht selten sein. Darf ich nun einfach loslegen mit meinen Umbaumaßnahmen, oder muss ich jede veränderung mit dem Denkmalamt besprechen und abklären??? Ich hoffe mal nicht.

Wie funktioniert die #Renovieurng im Einklang mit dem Denkmalamt denn nun? Kriegt man eine Art Bescheid, in dem alles drinnen steht was man machen muss, oder wie??? Ich hab ehrlich keinerlei Erfahrung damit. Ist mein erstes Haus :)

Danke vorab für alle Antworten
 
vergeßen:

Kann ich ärger bekommen, wenn ich einfach drauf los renoviere???????
 
Denkmalschutzamt

Hallo Marc,
wir mußten bei beiden denkmalgeschützten Häusern vorher schriftliche Genehmigung einholen (ist meines Wissens Landesrecht, bei uns einmal in NRW und einmal in Thüringen).
Dafür gibt es Vordrucke, die in der Regel durch eine beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen ergänzt werden. Eine Baugenehmigung ist aber in der Regel bei Renovierungen nicht erforderlich. Wenn Ihr aber schon mit dem Denkmalschutzamt gesprochen habt, dann ruf doch einfach nochmal an und frage nach. Wir konnten immer direkt mit dem Antrag auch einen zweiten Antrag (Behördenschimmel !!!) stellen, um sofort, also auch bevor die Genehmigung zur Sanierung kommt, bereits anfangen zu können.
viele Grüße
Dirk
 
Denkmalamt

Sie werden ja mittlerweile gemerkt haben, daß Denkmalpfleger/-innen nützlicher sind als hinderlich. Nützlich deswegen, weil sie die Steuerbescheinigung ausfüllen, weil sie trotz knappster Kassen gelegentlich mit etwas Kohle rüberkommen, aber auch weil Sie aus eigener Erafahrung so viel zum Bau beisteuern können und einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus ihrer Arbeit in der Region mitbringen, daß ich mir die Sanierung eines Baudenkmals ohne den Denkmalpfleger / die Denkmalpflegerin einfach nicht vorstellen kann.
Zu den Kosten: unerlaubtes Tun, abweichend von der Erlaubnis oder ganz ohne Erlaubnis ein Denkmal zu verändern etc. kostet bis zu 250.000 €. Denkmal abbrechen bis 500.000 €, nicht zahlen können kostet dann sogar Ersatzfreiheitsstrafe. Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes kann daneben verlangt werden.
Die denkmalrechtliche Erlaubnis ersetzt keine evtl. erforderliche Genehmigung nach jeweiliger Landesbauordnung oder nach ortsrecht (Satzungsrecht); umgekehrt kann die Baugenehmigung Konzentrationswirkung entfalten und die denkmalrechtliche erlaubnis erübrigen.
 
noch mal nachgefragt

Vielen Dank für die Antworten.

Herr Beckmann, welche Maßnahmen fallen denn unter die, für die eine Genehmigung o.ä. notwendig sind? Bisher wurde eldiglich der alte Fußboden entfernt, welcher nun eine Wärmedämmung erhält. Die Holzmauern wurden vom Putz befreit, und eine Wand durchgebrochen. Das durchbrehcen der Wand wurde mit dem Denkmalpfleger besprochen und mündlich genehmigt. Letztendlich machte der gute Mann jedoch den Eindruck als ob er nicht viel mit der Renovierung zu tun habe, "es gäbe auch noch andere (vielleicht) wichtige(re) Objekte". Dann war er auch schnell wieder weg.

Zudem würde wir gerne noch einen Durchgang in eine Holzwand im OG machen, um ein größeres Badezimmer zu erhalten. Der Denkmalpfleger meinte "das würde dann äußerst neureich wirken, zudem sei sein eigenes Badezimmer auch nicht größer" er hat dies nicht ausdrücklich untersagt.

Wie soll ich nun weiter machen, noch mal nachfragen, oder mit der bisherigen Info weiterarbeiten???

Gruß aus Bayern

Marc Naumann
 
Na hoffentlich hattet ihr nicht den Pförtner vom Denkmalamt auf der Baustelle. Normalerweise läuft es so: Man hat oder kauft ein Denkmal und setzt sich mit einem in diesem Bereich erfahrenen Architekten zusammen. Mit ihm erarbeitet man ein grobes Konzept: Was soll wie in welchen Schritten realisiert werden. Nützlich ist in dieser Phase der Kontakt zum örtlichen Bauamt (weil man wahrscheinlich eh auich eine Baugenehmigung braucht), mit dem Kreisheimatpfleger (weil der sicher nützliche Tipps hat) und mit dem Handwerker für das größte Gewerk (meist der Zimmermann). Mit so einem Grobkonzept, vielleicht noch Fotos und Zeichnungen, geht man bzw. geht der Architekt auf die Untere Denkmalschutzbehörde zu und bittet um einen Ortstermin. Den wartet man ab, und dann geht man mit dem Referenten des Denkmalamtes die kritischen Punkte durch. Daraus macht der Architekt dann eine Feinplanung, Projektbeschreibung und Kostenzusammenstellung, teilt das Vorhaben in Bauabschnitte ein und stellt für BA 1 einen Zuschussantrag beim Denkmalamt und reicht den Bauantrag bei der Gemeinde ein. Nach wenigen Tagen/Wochen kommt dann von der Denkmalbehörde ein Schreiben, dem Sie die Auflagen für Ihr Vorhaben entnehmen können, dazu kommt dann der vorzeitige Baubeginn für BA 1. Dann kann man loslegen. Wenn man sich so weit kooperativ gezeigt hat, lässt sich nach meiner Erfahrung vieles einfach am Telefoin klären, gerade auch Räum- oder Abbrucharbeiten oder ähnliche Dinge. Wenn Sie freilich schon munter mal hier einen alten Boden entfernen und da eine Wand durchbrechen, könnte ich mir vorstellen, dass sich die Begeisterung der Denkmalschützer in überschaubaren Grenzen hält. Schließlich haben die ihr Geld auch nicht zum Rausschmeißen, und wenn der Staat schon etliche Euros in ein Privathaus steckt, dann muss schon eine Gegenleistung da sein. Halten Sie den Dienstweg ein, lassen Sie sich jedes Ja und jedes Nein schriftlich geben, sonst kriegen Sie Probleme. Und holen Sie sich einen Architekten. Der ist sein Geld mehr als wert, oder haben Sie schon mal einen Verwendungsnachweis geschrieben?
Gruß Günter Flegel
 
Thema: bauernhaus und renovierung
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