B
bluesun
Guest
hallo,
hoffe sie können mir in folgender angelegenheit mit rat & evt tat beiseite stehen.
zusammenfassung:
wohnhaus, vor 29 jahren ohne baugenehmigung in erbaut (langer sachverhalt).
der dachstuhl musste nun erneuert werden, da dieser recht flach war: bauvoranfrage auf ein 45° dach. dieser wurde abgelehnt und von der baubehörde GESAGT: erneuern sie doch ihr dach!
nun wurde der dachstuhl mit dem nötigen ringanker versehen und die minimale dachneigung (ca8°+12°mehr) für eine ziegeleindeckung gewählt.
baustopp: begründung, unerlaubte aufstockung (kniestock) des gebäudes und 45° dach, ... es wurde ausser besagtem betonanker nichts erhöht. die beweise hierzu liegen auch vor, fotos u.a. von vorher aus denen ersichtlich ist das nicht augestockt wurde werden nicht zur kenntnis genommen. die baubehörde verlangte verschiedenes, statik usw, dem kam ich auch nach.
meine anwaltliche vertretung brachte auch nicht viel ausser dass mir mitgeteilt wurde eine abrissverfügung werde in kürze folgen.
fakten: die damals in der umgebung gebauten gebäude wurden alle mit 45° dach gebaut, baugenehmigungen bei nachbarn wurden an bedingungen geknüpft ausgesprochen die nicht erfüllt wurden, ... .
was kann ich tun, welchen weg soll ich gehen?
kann durch diese minimale veränderung der bestandsschutz verwirkt sein?
freue mich über jede antwort
hoffe sie können mir in folgender angelegenheit mit rat & evt tat beiseite stehen.
zusammenfassung:
wohnhaus, vor 29 jahren ohne baugenehmigung in erbaut (langer sachverhalt).
der dachstuhl musste nun erneuert werden, da dieser recht flach war: bauvoranfrage auf ein 45° dach. dieser wurde abgelehnt und von der baubehörde GESAGT: erneuern sie doch ihr dach!
nun wurde der dachstuhl mit dem nötigen ringanker versehen und die minimale dachneigung (ca8°+12°mehr) für eine ziegeleindeckung gewählt.
baustopp: begründung, unerlaubte aufstockung (kniestock) des gebäudes und 45° dach, ... es wurde ausser besagtem betonanker nichts erhöht. die beweise hierzu liegen auch vor, fotos u.a. von vorher aus denen ersichtlich ist das nicht augestockt wurde werden nicht zur kenntnis genommen. die baubehörde verlangte verschiedenes, statik usw, dem kam ich auch nach.
meine anwaltliche vertretung brachte auch nicht viel ausser dass mir mitgeteilt wurde eine abrissverfügung werde in kürze folgen.
fakten: die damals in der umgebung gebauten gebäude wurden alle mit 45° dach gebaut, baugenehmigungen bei nachbarn wurden an bedingungen geknüpft ausgesprochen die nicht erfüllt wurden, ... .
was kann ich tun, welchen weg soll ich gehen?
kann durch diese minimale veränderung der bestandsschutz verwirkt sein?
freue mich über jede antwort