Baurecht

Diskutiere Baurecht im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, kennt sich jemand hier mit dem Baurecht aus? Was passiert wenn ich ein Grundstück kaufe auf dem sich ein nicht fertiggestellter Bau...
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forelle

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Hallo, kennt sich jemand hier mit dem Baurecht aus?
Was passiert wenn ich ein Grundstück kaufe auf dem sich ein nicht fertiggestellter Bau befindet? Muß der Bau abgerissen werden wenn die Genehmigung verfallen ist? Ab wann gilt ein Bau überhaupt als fertiggestellt? Was passiert mit der als Baulast eingetragenen gesicherten Zufahrt über die angrenzenden Grundstücke wenn die Baugenehmigung verfällt?
 
Über Thüringen

weiß ich nichts, ich kann nur sagen wie das in Österreich normalerweise abläuft. Soweit ich weiß, muß dann in diesem Fall eine neue Baugenehmigung beantragt werden, und eventuell müssen Teile des Bestandes geändert werden, um der aktuellen Bauordnung zu entsprechen. Fertig ist ein Haus mit der Fertigstellungsmeldung an die Baubehörde unter Anschluß der diversen Prüfprotokolle (u.a. Elektroinstallation), dann wird von der Baubehörde die Nutzungsbewilligung erteilt.

Letzteres mag aber bei euch völlig anders sein.
 
Bau fertig?

Hallo Holger


Zu einer Deiner Fragen


Ein Bau ist fertig, wenn Du eine Fertigstellungsanzeige bei Deiner Gemeinde abgegeben hast. Eine Baugenehmigung verfällt idR nach 5 Jahren nach BAUBEGINN. Die Frist zum Baubeginn ist allerdings örtlich unterschiedlich....

Es gäbe bei Deinem Objekt noch die Möglichkeit zum "Beantragung zur Einsetzung in den vorherigen Stand". Obs baurechtlich möglich ist, kann aber nur ein Gericht festlegen.


Andreas


Andreas
 
Rechtsberatung

Hallo,
Das ist jetzt keine Rechtsberatung, sondern beruht auf Erfahrung:
Wenn eine Baubeginnsanzeige vorliegt ,kann man bauen solange man will.
Liegt eine Rohbauabnahme vor?
Eine Baulast ist immer ein "vorgreiflicher Verwaltungsakt"
(dh.Ohne Baulast keine Baugenehmigung)
Baulasten können nur von den 3 Beteiligten gelöscht werden:
Den begünstigen,den belasteten Grundstückseigentümern und dem Bauaufsichtsamt.

Ein Bauvorhaben ist dann fertiggestellt, wenn die Fertigstellungsanzeige vorliegt.

viele Grüße
 
So kenne

Ich das eigentlich auch! Ein Spatenstich reicht aus.
Von 5 Jahren hab ich noch nie was gehört:
 
Baurecht

Hallo Idefix


Es ist möglich, daß von Land zu Land unterschiedliche Bauordnungen möglich sind. Teilweise von Ort zu Ort.

Ich hab vor 7 Jahren einen Umbau inkl Terassenneubau und Parkplätze beantragt und auch genehmigt bekommen. Angefangen hab ich mit allem.
Letztes Jahr hab ich ein Schreiben von der Gemeinde bekommen, daß die Fertigstellungsfrist abgelaufen ist und ich eine Verlängerung beantragen muß oder eine Fertigstellungsanzeige...
Die rechtlichen Grundlagen lagen bei...


Andreas
 
In Niederösterreich

sind das eigentlich 2 Jahre ab Erteilung der Genehmigung bis Baubeginn und dann 5 Jahre bis zur Fertigstellung. Deswegen können wir unsere 2008 erteilte Baugenehmigung (die wir so eh nie ausgenützt hätten, viel zu teuer für das erzielbare Resultat) an die Wand tapezieren.
 
Baurecht

@ Kellergassenkatze


So war es ja bei mir auch... Baugenehmigung-2 Jahre Baubeginn+5 Jahre Bau=7 Jahre um. Allerdings durch die Unterbrechungen durch inzwischen 6 Hochwässer gab es immmer wieder Verzögerungen, weil Schadensbeseitigung ging vor. Deshalb mußte ich 1 Jahr nachkaufen...


Andreas
 
baurecht

Ich weiß halt nicht was mein Vorgänger dort gemacht hat. Aber da er ein Geschäft betrieben hat, gehe ich davon aus daß der Bau fertiggestellt war. Nun gibt es noch eine wasserrechtliche Genehmigung von 2002 welche jetzt verfällt, da die darin enthaltenen Auflagen nicht erfüllt wurden. Ich hätte nun Angst daß es beim Bau genauso ist.
 
Ich kenne das bei uns (Bayern auch nur so):
Du hast vier Jahre nach Erteilung der Genehmigung Zeit, loszulegen. Dafür musst du die formelle Baubeginnsanzeige einreichen, unterschrieben von einem Statiker.
Wenn du das nicht machst, erlischt die Genehmigung.
Nach Einreichen der Baubeginnsanzeige kannst du eigentlich ewig Bauen, solange du nicht eine Pause von mehr als drei oder vier Jahre einlegst.
Die kriegen das ja auch durch die BG mit, die bei dir ja nachfragen, welche Firma oder welche Privatpersonen da am Werk waren. Aber im Grunde reicht es, wenn du eine Wand pro Jahr verputzt.
Frag doch einfach bei dir im Bauamt nach. Zur Not kann man, was ich weiß, auch eine Verlängerung beantragen.
 
Thema: Baurecht

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