Terrasse überdachen trotz Denkmalamt

Diskutiere Terrasse überdachen trotz Denkmalamt im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, ich würde an "meinem" Denkmal in NRW, gerne die bereits vorhandene Terrasse überdachen...nur ein Dach, keine Seitenwände wie ein...
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Eric

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Hallo,
ich würde an "meinem" Denkmal in NRW, gerne die bereits vorhandene Terrasse überdachen...nur ein Dach, keine Seitenwände wie ein Wintergarten. Jetzt meinte mein Vater, dafür bräuchte man keine Baugenehmigung, weil er hatte sich auch erkundigt, und solange es nur ein dach ist, wäre keine Genehmigung erforderlich. Jetzt wohne ich aber in einem denkmalgeschützten haus, sind da die Vorschriften anders in Bezug auf Baugenehmigung / Denkmal.
ich stehe auf dem Standpunkt, wenns ohne Baugenehmigung geht (was geht heutzutage noch ohne) dann sollte auch mit dem Denkmalamt alles klar sein. Ich will halt keine schlafenden Hunde wecken ;-)
Ach ja...Dachfläche wäre ca. 16m²...Entwässerung in Regentonne, nicht in den Kanal.
Vielen Dank
Eric
 
Denkmal

Hallo Eric,
Ob sie eine Baugenehmigung brauchen, weiß ich nicht.
Aber wenn sie die äussere Gestalt ihres Denkmals verändern,brauchen sie in jedem Fall eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung.
viele Grüße aus Nordhessen
 
Meines Wissens...

...ist eine denkmalschutzrechtliche (Bau)Genehmigung gleichbedeutend mit einer "normalen" Baugenehmigung.

Aber sei´s drum: wenn das Haus unter Denkmalschutz steht, würde die Überdachung das Erscheinungsbild verändern.

In diesem Fall ist mit Sicherheit eine denkmalschutzrechtliche Baugenehmigung von Nöten. Wenn diese erteilt wird, sind, soweit ich weiß (von Hessen) keine weiteren Schritte nötig, da dann auch die allgemeinen baurechtlichen Schritte geprüft werden.
Schlägt da etwas "quer" würde auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung nicht erteilt!

Das schreibe ich aber nur "aus dem Gedächtnis" heraus. Ob es so ist und ob es denn auch in NRW so wäre vermag ich nicht mit absoluter Sicherheit zu sagen.

Über eine Anfrage bei der UDB geht aber aus meiner Sicht kein Weg vorbei.

"Klugsch...erische" Grüße in den Abend
Martin
 
Das..

hab ich mir fast gedacht...
Das problem ist einfach, das andere es einfach machen...und gut ist...und wenn ich frage und bekomme ne Absage steh ich im wahrsten Sinne des Wortes im Regen *haha*
naja, werde es wohl machen müßen...
Danke schön
Eric
 
Stimmt!!!

Wer Fragen stellt bekommt auch Antworten!! ;-)

Nein Spass beiseite. Wenn es andere tun, kann dass unter Umständen gut gehen. Es kann aber auch in die Hose gehen!!

Problematisch wird es dann, wenn man aufgrund einer nicht genehmigten Baumaßnahme in Erklärungsnot gerät. Unter Umständen kann man dann dasselbe Geld welches für den Umbau investiert wurde, nochmal in den Rückbau stecken.

Denn euer Haus ist ja nicht ganz umsonst ein Denkmal (vermute ich jetzt mal).

Ich würde trotzdem einfach eine Anfrage mit dem konkreten Bauvorhaben stellen. Erfahrungsgemäß sind die Sachbearbeiter weniger "böse" als man glaubt.

Der Denkmalstatus heißt ja nicht zwangsläufig "Konservieren bis in alle Ewigkeit". Für zeitgemäße, nutzungsbedingte Umbauten hat man dort oft ein offenes Ohr.

Grüße
Martin
 
Hallo Eric

ich habe an mein Haus einen Balkon angehängt und zwar mit Baugenehmigung (Siehe Profil). Haben Sie keine Angst vor der Denkmalbehörde und fragen Sie an. Die beraten Sie dann auch wegen der Materialien und der Ausführung. Wenn es nur eine Art Vordach für einen Freisitz sein soll, denke ich, daß Sie da keine Probleme bekommen werden.

MfG

J. Simon
 
Also...

ich habe gerade die Anfrage gestellt, wenn ich beschied habe, sage ich mal bescheid was Sache ist...
Gruß
Eric
 
Ja gerne!

Hallo Eric,

tu das bitte. Bin auch einigermaßen gespannt, wie das weitergeht.

Grüße
Martin
 
Ich habs euch doch gesagt...

ABGELEHNT ....die Begründung ->
"Eine Überdachung der Terrasse würde die rückwärtige Fassade des Denkmals in der äußeren Erscheinung erheblich verändern. Die Häuser sind als einheitliche Typenhäuser errichtet worden und dies gilt es zu schützen. Leider fallen vorhandene Überdachungen, die vor der Unterschutzstellung errichtet wurden, unter den Bestandsschutz. Für einen Rückbau fehlt daher die Rechtsgrundlage. Das kann jedoch nicht dazu führen, dass weitere Überdachungen / Veränderungen an Häusern, die noch die originale Rückfassade haben, d.h. ohne Überdachung, denkmalrechtlich genehmigt werden. Dort, wo das Original noch vorhanden ist, muss es auch so bleiben."

Dann hat die Dame mir noch ein paar Paragrafen etc. ans Ohr bzw. auf den Bildschirm geworfen...auch hätte es schon in unserer Siedlung Prozesse gegen den Denkmalschutz gegeben, und der Richter hat aber Pro Denkmalamt entschieden...also nichts zu machen...aber so nen Beknackten 20 Euro Pillemann Pavillion aus Baumarkt, den dürfte ich mir hinstellen oder was...manchmal verstehe ich es nicht...wie hoch ist eigentlich die Strafe, wenn man gegen Denkmalauflagen verstößt ;-)

Eric
 
Kurze Zwischenfrage, Eric!

Hast du tatsächlich innerhalb von zwei Tagen auf deine Anfrage diese Antwort erhalten??

Wenn dem so ist, sehr ungewöhnlich, aus meiner Sicht!

Gruß
Martin
 
Überdachung

Hallo Eric,
Ja, das mit dem Pavillion können Sie so machen.
Viele Grüße
 
Ich frage deswegen nach der Beantwortungsdauer....

...weil so etwas bei uns im Minimum 14 Tage dauert. Deshalb bin ich über zwei Tage doch einigermaßen verwundert.

Du schreibst, dass dir diese Antworten auf den Bildschirm "geknallt" wurden? Wie wäre es mir hinfahren? Kein Scherz: persönliche Vorsprachen und Kontaktaufnahmen wirken, auch im Computerzeitalter, gelegendlich Wunder!
Der persönliche Charme (so man denn einen hat) öffnet Türen!

Rückfassade?? Also nicht einsehbar? Auch in diesem Punkt ist man bei uns eher tolerant. Wenn es nicht unbedingt zu sehen ist, von der Strassenfront aus, ist doch einiges möglich.
Ich würde da vielleicht noch ein wenig nachhaken!

Grüße
Martin
 
Also...

bei uns in Köln geht das wie gesehen, ruck zuck...Wie gesagt, alles per Email...und da die "Gesetzeslage" klar erscheint, warum sollte ein persönliches Gespräch da weiterhelfen ???

Es ist ein Amt, wird da etwa mit zweierlei Maß gemessen, der der persönlich vorspricht bekommt die genehmigung, der andere nicht...das wäre sehr seltsam.

Es handelt sich um ein Eckgrunstück, so das es von einer Querstraße aus, eingesehen werden kann...daher das Problem.

Und das mit dem Pavillion kann ja nicht der wahre Jakob sein...den kann, muß ich sogar iuf der terrasse verankern, sonst fliegt er ja weg...das wiederum ist also erlaubt, aber ein einfache Wellpolyester Dach ist nicht erlaubt...also ich begreif immer weniger.

Könntet ihr denn mal euren Charme spielen lassen und mir erzählen, wie ich jetzt am besten weiter vorgehe ???

Danke
Eric
 
Ich wollte dir mit dem "Charme" nicht zu nahe treten, Eric. Sorry wenn´s so ankam.

Du schreibst von "Wellpolyester"? Das der Denkmalschutz damit ein "Problem" hat, ist mir fast nachvollziehbar.

Wie, und woraus, möchtest du denn die Überdachung bauen?

Gruß
Martin
 
Falls...

ihr die aktuelle Ausgabe von " Selbst ist der Mann" findet, da ist die beschreibung einer Veranda mit Dach drin, so
stelle ich mir das vor...Habe ein kleines Bild angehängt...
Soll also aus Holz gebaut werden...und das dach dann eben mit Wellpolyester..klar..nicht eingefärbt...würde evt. auch Doppelstegplatten nehmen., kommt auf den Preis an.
Ist nix aufregendes, einfach ein paar balken, dachlatten und eben die dacheindeckung...
Aber ich werde die Sache mit dem Pavillion noch mal genauer betrachten, man muß einen Pavillion ja nicht aus Plastik vom Obi nehmen...ein Pavillion kann ja auch aus Holz sein ;-)
Vielleicht ist das Problem, das ich das Dach "direkt" mit dem Haus verbinde...
Ich werde mir mal einen termin geben lassen und die Sache vor Ort abklären...und natürlich berichten..bin aber weiterhin selbstverständlich für jedwede Anregungen etc. Dankbar
Gruß
Eric
 
Hallo Eric,

ich glaube nicht, dass die direkte Verbindung zwischen Pavillion und Haus das Problem darstellt.
Bei uns sind auch Dinge genehmigungspflichtig, die sich in unmittelbarer Entfernung zum denkmalgeschützten Haus befinden.
Ich denke, dass es die geplante Eindeckung ist. Wellpolyester oder Doppelstegplatten treten etwas "kontrovers" mit einem denkmalgeschützten Gebäude in Erscheinung. Ist jetzt meine Vermutung dazu.

Ich denke ein Ortstermin ist gut. Und frag doch einmal wie es mit einer Ziegeleindeckung wäre.

Vieleicht wird man dann etwas "gefügiger".

Gruß
Martin
 
Hallo Eric

ich gebe Martin Recht, eine Ziegeleindeckung ist sicherlich angebrachter und außerden wird es im Sommer nicht so heiß drunter.

Gruß J. Simon
 
Also

auf einen "vor Ort" Besichtigungstermin hat sich das Denkmalamt nicht eingelassen, da sie aktuelle Bilder etc. des Hauses haben und auch vor Ort diesbezüglich keine andere Entscheidung treffen können, da die Sachlage eindeutig ist :-(

Hat denn jemand noch ein Idee, wie ich die Terrasse "wetterfest" machen könnte ?
Und wie sieht das mit den bei "ungenehmigten" Anbauten ausgesprochenen Rückbauverfügungen aus...sind die auch an "Strafzahlungen gebunden ???
Sonst könnte man den Anbau so ausführen, das er leicht wieder zu demontieren ist...und ebenso auch wieder zu montieren ist... ;-)
Ich verstehe in diesem Zusammenhang auch nicht, wo der Unterschied zwischen einem 20 Euro Baumarktpavillion ist, den ich ja auch ganzjährig auf der Terrasse stehen lassen könnte, und einem sauber ausgeführten Dachanbau ist ???
Weiterhin könnte man ja auch die bereits vorhandene Markisse ganzjährig ausgefahren lassen, den Stoff durch einen "festeren" ersetzten und schon hätte man sein Dach, was aber alles häßlicher ist, als ein kleiner Dachanbau...
Gebt mir mal was an die Hand, womit ich argumentieren kann...bitte :)

Gruß
Eric
 
Thema: Terrasse überdachen trotz Denkmalamt

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