Baugenehmigung (aber wann immer?)

Diskutiere Baugenehmigung (aber wann immer?) im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - also zunächst einmal guten tag !! ich bin erst 17 jahre und habe von diesem thema nicht so die genaue peilung und bin auf der suche im netz auf...
S

Sebastian

Guest
also zunächst einmal guten tag !!
ich bin erst 17 jahre und habe von diesem thema nicht so die genaue peilung und bin auf der suche im netz auf dieses forum gestoßen. nun zu meiner frage ich habe mit meinem Jugendgruppenleiter gewettet das er für seine garage die er bauen will eine baugehnemigung braucht. er versuchte mir dann zu erklären das er sie nicht braucht weil er die garage auf seinem eigenem grundstück bauen will. ist das richtig oder nicht. und wann braucht mann immer eine baugenehmigung. vielen dank schon einmal im vorraus für die antworten
 
Baugenehmigung

Die Begründung es ist auf dem eigenen Grundstück ist falsch.
Aber... es ist je nach Bundesland unterschiedlich.
Wenn diese Garage ein Carport sein soll dann braucht man z.B in Sachsen-Anhalt keine Genehmigung mehr. Falls diese Garage kleiner als 15m³ sein soll (schwer zu realisieren weil bei einer Höhe von 2,00 m nur noch 7,5m² übrig bleiben) braucht man in Niedersachsen gemäß §69 NBauO keine Genehmigung. Aber vielleicht meint Ihren Kollegen das einfache Genehmigungsverfahren, in welche nur eine Bauanzeige nötig ist. D.h. die Frage müsste konkretisiert werden und räumlich abgegrenzd werden.
m.f.g.
 
baugenehmigung?

hallo erst mal!!!
als ich mich über baugenehmigungen erkundigt habe bin ich auf dieses forum gestoßen!
ich möchte gerne wissen ob wir eine baugenehmigung brauchen.
meine familie besitzt eine weide mit 1000m² in einer bauernlandschaft.wir wollen darauf einen pferdestall aus holz bauen.doch brauchen wir dafür eine baugenehmigung?
es wäre nett wenn ich eine antwort bekommen würde.
ich bedanke mich schon mal im voraus.
m.f.g
 
Hallo Sarah
Die Frage kann ich nicht beantworten, da sie sich aber auf eine Frage aus dem Jahre 2003 bezieht wird sie sehr schnell im Nirvana der Antworten versunken sein, so das kaum jemand Notitz davon nimmt, daher würde ich die Frage als Neue Frage stellen, dann ist sie ein bis zwei Tage ziemlich weit oben, und wird auch gelesen.
Gruß
Hartmut
 
baugenehmigung

hallo,
ja es ist etwas schwierig auf eine Frage, die aus eine andere Frage stammt zu antworten. Ich vermute das Grundstück liegt im Außenbereich und nicht direkt im Dorf.
Und das Grundstück liegt nicht in einem Landschaftsschutzgebiet. Die erste Anlaufstelle ist das Baugesetzbuch (BauGB), und zwar der §35 (1)1. "Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließeung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einem untergeordneten Teil der Betribsfläche einnimmt". Am besten zum örtlichen Bauamt gehen und fragen.
m.f.g.
J.E.Hamesse
 
Thema: Baugenehmigung (aber wann immer?)

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