Geerbtes Haus ohne Baugenehmigung

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Regina Heinemann

Guest
Wir haben 2002 ein Haus geerbt,welches bis zu diesem Zeitpunkt auch von der Erbtante bewohnt war.Im diesem Jahr (2007) haben wir einen KfW-Kredit aufgenommen um das Haus zu modernisieren,Wärmedämmung,neue Fenster u.a.einen Anbau.
Der Anbau wurde abgelehnt mit der Begründung,dass es für das Haus gar keine Baugenehmigung gibt.Dürfen wir trotzdem die anderen Maßnahmen durchziehen?Das Haus wurde Ende 1949/50 gebaut und wurde auch immer als Wohnhaus genutzt.
 
Geerbtes Haus ohne Baugenehmigung

Das mit der Baugenehmigung bezieht sich sicher nicht auf das Bestandsobjekt, sondern auf die Eure genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen.

Viele Grüße
Georg Böttcher
 
Zu wenig Information, was stand den genau im Bescheid?

Was sagt Euer Architekt dazu?
War das Haus zum Zeitpunkt des Erbauung prinzipiell genehmigungsfähig?
Gibt es alte Baupläne zum Haus?
Außenbereich und/oder Landschaftschutzgebiet?
Besondere Eigenschaften des Hauses in Bezug auf Bauweise oder Nutzung?
Gab es zu einem früheren Zeitpunkt bereits Verfügungen
zum Fortbestand des Hauses (z.B. Abrißverfügung bei Tod/Auszug Erbtante)?
Sind die auf dem Amt schon genervt oder läßt sich ein Ausgleich erzielen?
Immerhin werden die auf dem Amt vom Bürger bezahlt und arbeiten in unserem Auftrag,
da sollte die nachträgliche Legalisierung eines Hauses,
das in den Nachkriegswirren bei möglicherweise akuter Wohnungsnot erbaut wurde,
und bis heute stehen durfte, wohl machbar sein.

Allerdings steht man da selbst in der Verantwortung,
es den Amtsleuten bei der Entscheidung leicht zu machen.

Bei mir war glüchlicherweise relativ problemslos,
mein Haus stand da schon mindestens 120 Jahre,
allerdings Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet,
also vermessen und zeichnen lassen, fertig.
Bestandsschutz ist hier das magische Wort,
aber bei Euch wird der so einfach nicht greifen.

Viele Erfolg,
Philipp Kawalek
 
Danke

Danke für die schnelle Antwort.
Also es handelt sich schon um den Anbau (kl. Wintergarten) der abgelehnt wurde.Aber unser Architekt sagte uns damals.dass der Anbau am Nachbarhaus (es handelt sich um eine Doppelhaushälfte)genehmigt sei.Als sich jetzt jemand vom Bauanmt unser Haus angesehen hat,haben wir erfahren,dass der Nachbar seiner Zeit für den Anbau garkeine Genehmigung hatte! Also ein "kleiner" Irrtum,wie uns der Architekt sagte.Angeblich sollte er den Anb. auch wieder abreissen,aber das ist bis heut nicht passiert.
Also ist ja die ganze Doppelhaushälfte zu Nachkriegszeiten nicht genehmigt wurden.Es gab auch in den ganzen Jahren nie Auflagen.Es ist alles neu gemacht wurden in den vergangenen Jahren,Kanalisation,Dach neu gedeckt usw.Können wir jetzt von den Firmen alles machen lassen,also Wärmedämmung,neue Fenster und eine kleine Gaube war geplant...!?Wir möchten gerne noch in diesem Jahr einziehen!
Oder können wir Schwierigkeiten bekommen,obwohl diese Dinge ja nicht genehmigungspflichtig sind!Baupläne gibt es übr.auch.

Ich bin froh,diese Seite gefunden zu haben!So steht man nicht so allein da!

Leider wohnen wir im Moment auch noch 800 km von Braunschweig weg.Ziehen erst dort hin.

MfG
 
Fensterln

Hallo Frau Heinemann,
wenn es keine Baugenehmigung gibt, wird das nichts mit dem Bestandsschutz. Im Rahmen des Bestandsschutzes werden auch bereits bestehende Gebäude von dem grundrechtlichen Eigentumsschutz gemäß Art. 14 Grundgesetz (GG) erfasst.

Bestandsschutz bedeutet, dass ein altes Gebäude, dass zwar nach früher gültigem Recht rechtmäßig errichtet wurde, aber dem heute gültigem Baurecht nicht mehr entspricht, erhalten und weitergenutzt werden darf.

Der Grundrechtsschutz umfasst in diesem Zusammenhang den Schutz einer Bebauung, die nach der geltenden Gesetzeslage scheinbar illegal ist. Allerdings kommt es auf die näheren Umstände des Falles an, ob die Behörde nicht eine Abrissverfügung erlassen darf.

Voraussetzung des Bestandsschutzes ist, dass die vorhandene Bebauung überhaupt funktionsgerecht nutzbar und damit als solche noch schutzwürdig ist. Geschützt ist allein das fertiggestellte Bauwerk, nicht ein Bauvorhaben. Weitere Voraussetzung ist, dass das Gebäude zum Zeitpunkt seiner Errichtung oder später dem materiellen Recht entsprochen hat. Mit dem Vorliegen der Voraussetzungen ist eine erlassene Abrissverfügung rechtswidrig.

Vom Bestandsschutz gedeckt sind:

Unterhaltungs-,
Instandsetzungs- oder
Modernisierungsmaßnahmen.
Nicht gedeckt sind aber qualitativ und quantitativ wesentliche Änderungen.

Auf rückfrage gerne mehr.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Thema: Geerbtes Haus ohne Baugenehmigung

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