Fachwerksanierung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung und ungültige Baugenehmigung

Diskutiere Fachwerksanierung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung und ungültige Baugenehmigung im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo liebe Forumsgemeinde, seit mehreren Wochen planen wir aus der Ferne die Sanierungsmaßnahme an unserem Fachwerkhaus in Deutschland.( wohnen...
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Pauline

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Hallo liebe Forumsgemeinde,

seit mehreren Wochen planen wir aus der Ferne die Sanierungsmaßnahme an unserem Fachwerkhaus in Deutschland.( wohnen in Frankreich) Endlich sind alle finanziellen und organisatorischen Hindernisse aus dem Weg geräumt, da kommt per Post der nächste Tiefschlag.
2001 wurde eine Baugenehmigung für den Umbau eines Fachwerkhauses erteilt, einschließlich der Errichtung neuer Gauben.
Jetzt bekommen wir von der Stadt, die durch die Anmeldung der Gerüsttellung von unserem Vorhaben weiß, einen Brief, in dem wir freundlich darauf hingewiesen werden, dass die hess. Bauordnung 2002 geändert wurde, es für Gauben nur noch eine Bauanzeige braucht und eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nötig sei, da die alte Baugenehmigung ihre Gültigkeit verloren hat.
Sofort hat unsere Archtiktin mit dem zuständigen Sanierungsbeauftragten gesprochen und der hat am Telefon grünes Licht gegeben, allerdings meinte er auch, dass die Genehmigung mit viel Glück im Eilverfahren 4 Wochen dauern würde. Wir haben bis Baubeginn aber nur noch drei Wochen. Alles ist organisiert (Zimmerleute, Unterkunft, Container, Gerüst, etc) und natürlich haben auch wir nur begrenzt Urlaub und Zeit.
Wie kann es sein, dass eine Baugenehmigung die, soweit ich das jetzt im internet nachgelesen habe, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung beinhaltet, verfällt und für exakt das gleiche Bauvorhaben eine neue Genehmigung her muss?
Es ist zum Mäuse melken, jetzt steht wieder alles auf der Kippe. Unsere Architektin will am Montag sofort beim Denkmalamt anrufen, doch ich bin gefangen im Wochenende beinahe am durchdrehen.
Was ist, wenn wir anfangen ( es geht um einen neuen Dachstuhl und dringenst notwendige Fachwerksanierung!!!)obwohl die Genehmigung noch nicht durch ist?
Sind bauvorbereitende Maßnahmen(Gerüststellen) genehmigungsfrei?
Sorry für den wirren Text, gerne präzisiere ich die Fakten auf Anfrage.
Für Erfahrungen oder Tipps wäre ich euch/Ihnen unendlich dankbar.

Bonne nuit

Pauline
 
Habe mir den Brief nochmal genau durchgelesen und nachgedacht.
Ich gehe also jetzt davon aus, dass dieser Hansel meint, dass unsere Baugenehmigung abgelaufen sei, da sie ja von 2001 ist. Baubginn war 2002, wurde auch angezeigt usw.
Sicher glaubt er, dass wir mehr als drei, bzw. ein Jahr unterbrochen hätten, was aber nicht stimmt. Wir haben immer wieder was gemacht, äußerlich sichtbar allerdings schon länger nicht mehr.
Weiß jemand wie hier jetzt vorzugehen ist?
Werde morgen erstmal mit der Architektin reden, vielleicht hat sie ja eine Idee. Für Anregungen aus den Forum bin ich trotzdem sehr dankbar.
Liebe Grüsse, Pauline
 
Also

ich habe nur mit Baugenehmigungen in Niederösterreich Erfahrung, aber da steht im Bescheid auch ein Fertigstellungstermin. Überschreitet man den, muß man das wohl entweder bekanntgeben oder die Genehmigung verfällt (ich glaube bei uns war die Genehmigung 3 Jahre gültig, ab Baubeginn hatte man dann 5 Jahre bis zur Fertigstellung).
 
Baugenehmigung

Ihre Architekten soll sich mit der Bauaufsicht verständigen; die sind hier bezüglich der entsprechenden Verfahren und Fristen zuständig und nicht das Denkmalamt.

Unter dem Hinweis, daß der Bau korrekt mit einer Baubeginnsanzeige gemeldet wurde und er Möglichkeit nachzuweisen, dass nie mehr als ein Jahr unterbrochen war (z.B. über Lieferscheine, Bescheinigung beteiligter Handwerker, Rechnungen o.ä.) sollte ein Good-Will seitens der zuständigen Bauaufsicht sicher erzielbar sein.

Es kann aber auch sein, dass Euer BV noch unter die Regelungen der alten Bauordnung fällt. Dann wird es etwas schwieriger. Damals waren Unterbrechungen von 3 Monaten und mehr schriftlich bei der Bauaufsicht anzuzeigen, auch die erfolgte Wiederaufnahme.

Tapp
 
Ruhe bewahren und Tee trinken.
Das ist alles nur formelles Recht, Verstöße können jederzeit geheilt werden.
Bauvorbereitende Maßnahmen, und das ist fast alles, was nicht direkt bauen ist, sind bauordnungsrechtlich erlaubnisfrei.
Dazu gehören Baustelle reinigen, Gerüst aufstellen, Dach in gleichartigen teilen erneuern (ist reparatur), Innenputz erneuern.
Erst der Einbau der neuen Gauben wäre eine Baumaßnahme.
mein Rat also: fangen Sie an.
Wenn die Gaube drauf soll ist der Bauschein da.
Melden Sie Ihre bauvorbereitenden Maßnahmen aber vorher am Telefon an.

Wie sagte mein Dozent in Verwaltungsrecht: "Wenn Ihnen die Baugnehmigung zu lange dauert, fangen Sie an, verstoßen Sie aber nicht gegen materielles Baurecht !"

Allerdings können Nachbarn das ganz schnell verhindern, weil sie oft genau das geltend machen.

Grüße vom Niederrhein
 
Entwarnung!

Vielen lieben Dank für all die hilfreichen und mutmachenden Antworten.
Ich habe heute vormittag mit dem "Hansel" gesprochen, der den Brief geschickt hat und habe ihm die Situation geschildert. Er war sehr nett (ich hab mich gewundert), er hat mir sehr unkompliziert erklärt, wie wir die Sache auf dem kurzen Amtsweg regeln können ( ich habe mich sehr gewundert) und hat mir beteuert, dass die Stadt kein Interresse hat Leuten im Weg zu stehen, die ihr Haus sanieren wollen ( ich kam aus dem Staunen nicht mehr raus).
Gelöst wird die Misere folgendermaßen:
Ich muß ein Formular ausfüllen "sanierungsrechtl. Genehmigung" welches mir per mail zugesandt wird und ein kurzes Begleitschreiben verfassen, in dem ich erkläre, dass die alten Antragsunterlagen Bestand haben, d.h. die alte Baugenehmigung ist zwar hinfällig, wir dürfen aber alles so machen, wie es dort festgehalten ist - auch die Gauben. Am Mittwoch sei Magistratssitzung, da würde er dies dann durchbringen.
Ich bin sooooooo erleichtert und hätte diesen Mann geküßt wäre er nicht 1000 km weit weg. Das habe ich ihm dann auch gesagt, er freute sich, ich könnte immer noch ausflippen vor Freude....ein guter Tag!

Glückliche Grüsse aus dem heißen Süden

Pauline
 
Thema: Fachwerksanierung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung und ungültige Baugenehmigung

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