Zwangsversteigerungsobjekt

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Ich möchte ein Haus erstreigern. Im Gutachten steht aber "... Baugenehmigung leigt nicht vor". Dabei handelt es sich um ein altes Haus von 1936, der im Jahre 1988 bis 1993 vollständig umgebaut wurde, aber noch nicht fertig gestellt (eine Wand nicht verputzt und Dach nur provisorisch mit Bietumplatten versehen).
Wer kann sagen, ob so ein Haus das Bestandschutz genießt? Falls ich es ersteigern soll, kann es dazu kommen, dass das Haus abgerissen werden soll?
 
Bestandsschutz

Was nicht in den Akten ist, das existiert nicht (soll ein altr Juristenspruch sein). Bestandsschutz kann es für ein formell nicht existierendes Haus schon deswegen nicht geben. Ich drücke mich allgemein aus, um keine verbotene Rechtsberatung zu geben. Verletzt ein Haus materielles Baurecht, so kann sein Abbruch gefordert werden (z.B. wenn es im Außenbereich liegt und das Landschaftsbild beeinträchtigt). Wäre ein Haus bei Vorliegen entsprechender Zulässigkeitsvoraussetzungen aber zulässig, so kann nur die Einreichung von Bauvorlagen gefordert werden (nur Verstoß gegen formelles Baurecht, der geheilt werden kann).
 
hallo, ich denke herr beckmann hat schon recht. ich würde mich mit dem betr. amt in verbindung setzten und den sachverhalt klären. nachträgliche genehmigung ist durchaus möglich. wir haben vor einigen jahren ein grundstück im land brandenburg gepachtet, auf dem ein haus stand ohne baugenehmigung. die gesamte anlage (ca. 15 grudstücke) war noch nicht genehmigt. wir haben dann das haus ausgebaut und eine baugenehmigung für den an-/ausbau beantrag und für den bestand. dies wurde entsprechend genehmigt. in dem zusammenhang habe ich vom bauamt erfahren, daß für das vorhandene haus bestandsschutz besteht, genauso wie für alle anderen gebäude, die in dieser anlage vorhanden sind. für unser zweites haus, auch in brandenburg liegen beim bauamt auch keine bauunterlagen vor. nur die auf dem grundstück stehende scheune wurde genehmigt. und muß man halt abwägen, wieviel mut zum risiko man hat. ist natürlich auch eine kostenfrage. viele grüße und viel erfolg.
 
Vielen Dank!

Vielen Dank Dietmar Beckmann!
Vielen Dank Kerstin!
Ich werde mich bei der Baubehörde erkundigen.
 
Auskunft von Bauamt

Hallo!
Ich habe mit dem Bauamt telefoniert. Tatsächlich existiert keine Genehmigung für den Haus, aber man kann sie nachträglich beantragen, da das Haus erstmal geduldet wird.
Nochmals vielen Dank liebe Leute für Ihre Hilfe.
 
Bestand

oeffentlich rechtliche und private Belange sind hier zu unterscheiden, eine Baugenehmigung waere nach der Standzeit von ca. 10 Jahren sowieso notwendig gewesen. Vorschriften der Standsicherheit und des Brandschutzes sind einzuhalten, Abstandsflaechen sind nachzuweisen usw. Der Kern von 1936 bleibt, der Umbau ab 1988 nicht unbedingt in allen Teilen.
 
Thema: Zwangsversteigerungsobjekt
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