Haus absichtlich Kaput gehen lassen

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John Sam

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Ein Haus absichtlich Kaputt gehen lassen! Das kann nicht sein!


Hallo alle

Was kann mann dagegen machen wenn Jemand ein denkmallgeschuetztes Haus absichtlich kaputt gehen laesst? Der Bisitzer darf es nicht abreissen und hat dann viele Dachziegel abgemacht so dass alles viel schneller verfaellt.
 
Solche Fälle sind leider häufig. Gucken Sie mal auf http://forum.igbauernhaus.de/ - dort wird das auch diskutiert.
Die Denkmalbehörde kann den Besitzer im Prinzip wegen Sachbeschädigung verklagen. Meist hilft nur, einen Besitzer zu finden, der willens, fähig und kapitalkräftig genug ist, das Haus zu erhalten.
 
Das kommt dabei heraus

wenn ein Gebäude gegen den Willen des Eigentümers unter Denkmalschutz gestellt wird.
 
Hallo zusammen!

Leider auch etwas, was mich seit vielen Jahren beschäftigt: Mein Elternhaus in einem geschützten Fachwerksensemble grenzt an mehreren Seiten an Nachbargebäude, deren Besitzer es nicht sehr ernst mit dem Erhalt nehmen.

Besonders in einem Fall ist es nun zu massiven Schäden an einem 8 Meter frei überspannenden Sprengwerk gekommen, da mein lieber Nachbar seine Scheune und die Nebengebäude schlicht verfallen lässt. Da das Scheunendach inzwischen eingebrochen ist läuft das ganze Regenwasser immer wieder in grossen Mengen an meinem Balkenwerk herab, was da natürlich zu Schimmel und ähnlich netten Verfallserscheinungen führt. Auch Abdecken mit Planen und Bretterschalungen hilft da nicht viel, da herabstürzende Gebäudeteile des Nachbarn diese schon meist wenige Stunden nach der (lebensgefährlichen) Montage beschädigen.

Auch mehrfache Anschreiben unseres Bauamtes ignoriert dieser Nachbar geflissentlich. Da mittlerweile mein Sprengwerk schon massiv einsturzgefährdet ist weiss ich mir mittlerweile wirklich keinen Rat mehr - auch ist (verständlich!) kein Zimmermann zu finden, der sich unter den gegebenen Umständen da heran traut.
 
Sehr geehter Herr Winterstein,
Sie können natürlich gegen Ihren Nachbarn rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, da Sie durch seine Gebäude in der Nutzung Ihres Eigentums eingeschränkt sind und da Ihnen ein Schaden zugefügt wird.
Möglicher Weg: Eingeschriebener Brief mit Frist, dann klagen (nur Dinge, die rechtlich einwandfrei durchsetzbar sind), und das Ding dann auch durchziehen.
Wenn öffentliche Anlagen wie Gehsteige in Mitleidenschaft gezogen werden und insbesondere wenn Menschen in der Benützung solcher Anlagen gefährdet sind, MUSS das Bauamt aktiv werden.
Der bessere Weg wäre, wenn man das will und kann, das Nachbargebäude zu kaufen und entweder abzubrechen oder instandzustellen.
 
Thema: Haus absichtlich Kaput gehen lassen

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