K
kleiner Zaunkönig
- Beiträge
- 79
Hallo und guten Tag,
ich habe eine Frage an die Architekten hier im Forum:
Mein altes Bauernhaus steht fast an der Grundstücksgrenze. Bis zur GG sind es noch ca 40 cm, dann kommt 90 cm Grundstück des Nachbarn ( das nennt der Hess AAle) und dann kommt eine Grundstücksmauer. Nun möchte ich eine Dachgaube von ca 3m auf das Dach (Dachlänge 12,5m länge) setzen. Meine Frage dazu ist, ist wegen des geringen Abstands zur Grenze etwas zu beachten? Ich habe was von 50 cm Rückstand zu meiner Aussenmauer gelesen.
Muss ich die Zustimmung des Nachbarn haben oder reicht es, wenn ich die 50 cm einhalte? Lt. Bauamt ist eine Baugenehmigung nicht nötig, lediglich eine Bauanzeige. In der Hessischen Bauordnung habe ich nichts schlüssiges zur Abstandsfläche verstehen können.
Wer kann mir da Licht ins Dunkle bringen.
ich habe eine Frage an die Architekten hier im Forum:
Mein altes Bauernhaus steht fast an der Grundstücksgrenze. Bis zur GG sind es noch ca 40 cm, dann kommt 90 cm Grundstück des Nachbarn ( das nennt der Hess AAle) und dann kommt eine Grundstücksmauer. Nun möchte ich eine Dachgaube von ca 3m auf das Dach (Dachlänge 12,5m länge) setzen. Meine Frage dazu ist, ist wegen des geringen Abstands zur Grenze etwas zu beachten? Ich habe was von 50 cm Rückstand zu meiner Aussenmauer gelesen.
Muss ich die Zustimmung des Nachbarn haben oder reicht es, wenn ich die 50 cm einhalte? Lt. Bauamt ist eine Baugenehmigung nicht nötig, lediglich eine Bauanzeige. In der Hessischen Bauordnung habe ich nichts schlüssiges zur Abstandsfläche verstehen können.
Wer kann mir da Licht ins Dunkle bringen.