Neubau Carport nach Abriss der Garage

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S

Schmidt

Guest
Hallo zusammen,
habe auf meinem Grundstück eine Fertiggarage stehen gehabt.Genau auf der Grenze zum Nachbarn.Diese Garage habe ich letztes Jahr entsorgen lassen.
Übrig blieben nur noch die beiden Betonsockel ( Fundament ) welche immer noch vorhanden sind.
Nun war ich beim Bauamt um mich wegen einen Carports zu erkundigen wo mir gesagt wurde. " Auf der Grenze genehmigen wir Ihnen nichts "
Welch Möglichkeit habe ich nun noch.
MfG
Schmidt aus Winterberg
 
seltsam

hallo herr schmidt,
seltsam seltsam. gibt es irgendwelche baulasten oder sonstigen beschränkungen in ihrer wohngegend?
normalerweise ist es so, dass die jeweiligen landesbauordnungen eine grenzständige bebauung mit garagen (auch ein carport fällt darunter, als offene kleingarage) regeln (ihre landesbauordnung finden sie bei www.feuertrutz.de , suchen sie den § abstandsflächen). welche gründe, ausser hier nicht geschilderten, sollten diesem also entgegenstehen?
möglichkeiten? suchen sie sich einen architekten oder bauingnieur, oder techniker, oder handwerksmeister der ihnen hierfür einen bauantrag oder erst einmal eine bauvoranfrage stellt und mit dem nötigen wissen der behörde gegenüber operieren kann.
mfg
Hank T.
 
Genehmigung vs. Anzeigepflicht

Ich würde erst mal nachfragen, ob Carports im Wohnort überhaupt der Genehmigungspflicht unterliegen. In vielen Städten und Gemeinden sind die im Gegensatz zu den Garagen davon ausgenommen. Dann löst sich das Problem elegant von selbst, wenn man nur bei der eigenen Gemeinde den Bau des Carports anzeigen muss.
 
Thema: Neubau Carport nach Abriss der Garage
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