Ist das Freilegen eines Dielenbodens in einer ETW eine genehmigungspflichtige bauliche Maßnahme?

Diskutiere Ist das Freilegen eines Dielenbodens in einer ETW eine genehmigungspflichtige bauliche Maßnahme? im Forum Fußboden, Wand & Decke im Bereich - Guten Tag zusammen, von mir eine eher rechtliche Frage, auf die ich im Archiv leider keine Antwort finden konnte: * In meiner erworbenen...
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Christoph

Guest
Guten Tag zusammen,

von mir eine eher rechtliche Frage, auf die ich im Archiv leider keine Antwort finden konnte:

* In meiner erworbenen Altbau-Eigentumswohnung (Baujahr um 1900) fand ich folgenden Bodenaufbau vor: Teppichboden auf Spanplatte auf Pappe auf Sand auf Holzdielen.

* Nun möchte ich die Holzdielen freilegen, abschleifen und versiegeln lassen.

Hierbei stellen sich folgende Fragen:

1) Handelt es sich hierbei um eine genehmigungspflichtige bauliche Maßnahme? Ich denke hierbei hauptsächlich an den reduzierten Schallschutz, der den übrigen Hausbewohnern (vor allem im Stockwerk darunter) eine Wohnwertminderung bescheren könnte.

2) Kernstück der Frage ist hier auch: Bis wohin geht mein Sondereigentum (Fußbodenbelag) und ab wann führe ich Änderungen am Gemeinschaftseigentum (Decke) durch?

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

Gruß.
Christoph
 
Hallo Christoph,
ich denke, so weit ist unsere Bürokratie noch nicht.
zu 1.) Solange Du die Wände stehen läßt, brauchst Du m. E. keine Baugenehmigung. Es sei denn, Dein Haus ist ein Denkmal.
zu 2.) Wenn die Dielen ohnehin aufgearbeitet werden müssen, kannst Du sie auch behutsam hochnehmen und darunter dämmen. Ausführlich dazu an anderer Stelle in diesem Forum.

Gutes Gelingen wünscht
Dietmar
 
Bauteiländerung in ETW

Dachog, vieleicht sollte auf diese Frage ein Jurist antworten. Meines Erachtens ist der jetzt vorhandene Fußbodenaufbau nachträglich eingebracht worden. Irgendwie sollte man in Erfahrung bringen, ob es im Haus eine Wohnung mit Fußboden im Urzustand gibt. Wenn dem so ist, meine Meinung, so ist Ihr Fußbodenaufbau ohne Genehmigung sprich Beschluß der Eigentümergemeinschaft eingebracht wurden. Wenn Sie nun daß Parkett freilegen oder die Dielung, stellen Sie nur den ursprünglichen Zustand wieder her. Sie sollten mal recherchieren in alten Protokollen der Eigentümmerversammlung bzw. der beauftragten Verwaltung ob es in dieser Richtung einen Beschluß gibt. Meine Meinung
 
Dielen wieder schön machen!

Kann mich Dietmar und Siegfried nur anschließen!

Zu 2.: Schau mal in deine Teilungserklärung, bzw. frage bei Eurem Verwalter nach! In unserer Teilungserklärung ist alles bis aufs kleinste aufgelistet.


Auf alle Fälle solltest Du einen Aushang machen, wenn die Arbeiten ausgeführt werden, dem Hausfrieden zuliebe!
Hab so meine Erfahrung mit unserer Eigentümergemeinschaft schon gemacht!

Frohes Schaffen
 
Thema: Ist das Freilegen eines Dielenbodens in einer ETW eine genehmigungspflichtige bauliche Maßnahme?

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