C
Christoph
Guest
Guten Tag zusammen,
von mir eine eher rechtliche Frage, auf die ich im Archiv leider keine Antwort finden konnte:
* In meiner erworbenen Altbau-Eigentumswohnung (Baujahr um 1900) fand ich folgenden Bodenaufbau vor: Teppichboden auf Spanplatte auf Pappe auf Sand auf Holzdielen.
* Nun möchte ich die Holzdielen freilegen, abschleifen und versiegeln lassen.
Hierbei stellen sich folgende Fragen:
1) Handelt es sich hierbei um eine genehmigungspflichtige bauliche Maßnahme? Ich denke hierbei hauptsächlich an den reduzierten Schallschutz, der den übrigen Hausbewohnern (vor allem im Stockwerk darunter) eine Wohnwertminderung bescheren könnte.
2) Kernstück der Frage ist hier auch: Bis wohin geht mein Sondereigentum (Fußbodenbelag) und ab wann führe ich Änderungen am Gemeinschaftseigentum (Decke) durch?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
Gruß.
Christoph
von mir eine eher rechtliche Frage, auf die ich im Archiv leider keine Antwort finden konnte:
* In meiner erworbenen Altbau-Eigentumswohnung (Baujahr um 1900) fand ich folgenden Bodenaufbau vor: Teppichboden auf Spanplatte auf Pappe auf Sand auf Holzdielen.
* Nun möchte ich die Holzdielen freilegen, abschleifen und versiegeln lassen.
Hierbei stellen sich folgende Fragen:
1) Handelt es sich hierbei um eine genehmigungspflichtige bauliche Maßnahme? Ich denke hierbei hauptsächlich an den reduzierten Schallschutz, der den übrigen Hausbewohnern (vor allem im Stockwerk darunter) eine Wohnwertminderung bescheren könnte.
2) Kernstück der Frage ist hier auch: Bis wohin geht mein Sondereigentum (Fußbodenbelag) und ab wann führe ich Änderungen am Gemeinschaftseigentum (Decke) durch?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
Gruß.
Christoph