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Rico-N
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Hallo zusammen...,
hab da folgendes Problem:
Haben vor kurzem ein Okal-Fertighaus (BJ82/83) gekauft. Nachdem uns von Verkäufer und Makler verschwiegen wurde, dass Asbestplatten in der Außenfassade verbaut wurden (wesshalb wir jetzt auch Klagen werden, da es ein ähnlicher Fall ist wie im Grundsatzurteil vom BGH 03/09) und wir uns danach etwas schlau gemacht hatten, sind wir auch auf die Problematik Formaldehyd gestoßen. Und es kam wie es kommen mußte: Der Wert bei der Raumluftmessung im EG lag mit 197 deutlich über dem Richtwert von 120 des BAG (WHO 100).
Dies liegt gemäß Gutachter wohl daran, dass nicht wie ab BJ81 bei Okal üblich, auf die Innenseiten der Spanplatten zusätzlich eine Dampfsperre und Rigips aufgebracht wurden, warum auch immer...
Nun müssen wir wohl oder übel (nach der abgeschlossenen Renovierung)im gesamtem EG Decken und Wände mit Dampfsperre und Gipsplatten versehen, weil das unserer Meinung nach die einzige Lösung "für die Ewigkeit" ist, im Gegensatz zu anderen Optionen die uns ebenfalls nahe gelegt wurden, wie beispielsweise Lüfter mit Wärmerückgewinnung, um eine Umwälzung der Raumluft von mind. 0,5 zu erreichen.
Nun endlich zu meiner Frage
Dampfsperrenfolie auf Decke und Wände, dann Alu-Ständerwerk und Gipsplatten... Ist das der richtige Weg??? So wurde es mir zumindest empfohlen.
Kann ich durch die Nutzung von Alu-Ständerwerk das Problem der "arbeitenden Spanplatten" umgehen? Nach der (ersten) Renovierung sind nämlich an Decken und Wänden die mit Rollputz versehen wurden viele Fugen wieder aufgerissen...
Wie man also sieht, mein "Motto" paßt
Für konstruktive Vorschläge wäre ich SEHR dankbar!!!
P.S.: Weiß jemand eventuell etwas von bereits geführten Klagen aufgrund Formaldehyd usw. (abgesehen vom BGH-Urteil bezüglich Asbest)...
Wenn ja, gibts eventuell auch Namen von Anwälten die sich damit schon auseinandergesetzt haben???
hab da folgendes Problem:
Haben vor kurzem ein Okal-Fertighaus (BJ82/83) gekauft. Nachdem uns von Verkäufer und Makler verschwiegen wurde, dass Asbestplatten in der Außenfassade verbaut wurden (wesshalb wir jetzt auch Klagen werden, da es ein ähnlicher Fall ist wie im Grundsatzurteil vom BGH 03/09) und wir uns danach etwas schlau gemacht hatten, sind wir auch auf die Problematik Formaldehyd gestoßen. Und es kam wie es kommen mußte: Der Wert bei der Raumluftmessung im EG lag mit 197 deutlich über dem Richtwert von 120 des BAG (WHO 100).
Dies liegt gemäß Gutachter wohl daran, dass nicht wie ab BJ81 bei Okal üblich, auf die Innenseiten der Spanplatten zusätzlich eine Dampfsperre und Rigips aufgebracht wurden, warum auch immer...
Nun müssen wir wohl oder übel (nach der abgeschlossenen Renovierung)im gesamtem EG Decken und Wände mit Dampfsperre und Gipsplatten versehen, weil das unserer Meinung nach die einzige Lösung "für die Ewigkeit" ist, im Gegensatz zu anderen Optionen die uns ebenfalls nahe gelegt wurden, wie beispielsweise Lüfter mit Wärmerückgewinnung, um eine Umwälzung der Raumluft von mind. 0,5 zu erreichen.
Nun endlich zu meiner Frage
Dampfsperrenfolie auf Decke und Wände, dann Alu-Ständerwerk und Gipsplatten... Ist das der richtige Weg??? So wurde es mir zumindest empfohlen.
Kann ich durch die Nutzung von Alu-Ständerwerk das Problem der "arbeitenden Spanplatten" umgehen? Nach der (ersten) Renovierung sind nämlich an Decken und Wänden die mit Rollputz versehen wurden viele Fugen wieder aufgerissen...
Wie man also sieht, mein "Motto" paßt
Für konstruktive Vorschläge wäre ich SEHR dankbar!!!
P.S.: Weiß jemand eventuell etwas von bereits geführten Klagen aufgrund Formaldehyd usw. (abgesehen vom BGH-Urteil bezüglich Asbest)...
Wenn ja, gibts eventuell auch Namen von Anwälten die sich damit schon auseinandergesetzt haben???