Teilung des Grundstücks - Werden wir über den Tisch gezogen?

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Michael Adams

Guest
Hallo,

wir kauften vor einigen Monaten ein altes Haus, welches als Doppelhaushälfte gesehen werden kann. Das Grundstück liegt sehr ungünstig, so dass es bisher nicht geteilt wurde, da es in Famielienbesitz war. Nun soll dies jedoch geschehen und unser "Nachbar" will uns anscheinend über den Tisch ziehen.

Unsere Haushälfte geht nach hinten zum Grundstück raus und liegt drei Meter unter dem der Höhe der banachbarten Grunsstücke. Seine hälfte ist Ebenerdig und zur Strasse hin. Durch die drei Meter Höhenunterschied, war es bisher fast bis zum Haus geböscht, so dass es eigentlich nicht nutzbar war. Wir entschieden nun, dass wir für teures Geld, ausheben lassen und die Böschung verringern. Natürlich in Absprache mit dem Nachbarn. Nun verlangt er eine Grundstücksteilung und beansprucht einen Teil der von uns geräumten Fläche. Anzumerken ist, dass er seit vier Jahren keine Handschlag in seinem Garten und in seinem Haus gemacht hat. Dort sammelt sich der Müll.

Zählen beim verteilen der Grundstücksanteile auch die Böschungsanteile, oder nur die reinen Grenzen des Lageplans, auch wenn dieses als tote Fläche zu bezeichnen ist? Ich denke auch, dass der Wert seiner ebenerdigen Fläche als deutlich höher anzusehen ist, als unsere, kaum nutzbare.

Selbst wenn wir diese Böschung so klein wie nöglich halten, müssen wir 50cm von der Grundstücksgrenze beginnen und zwei Meter ins Grundstück gehen. Netto haben wir dadurch etwa 30qm weniger nutzbare Fläche, wohingegen seine im Gesamten nutzbar ist. Ziehen wir also diese Böschung ab, so haben sogar fünf Quadratmeter weniger Besitz. Laut Lageplan natürlich mehr. :-(

Jemand eine Idee?

lg

Michael
 
so leid es mir tut, aber bei der verzwicktheit ihrer sache, kann ich ihnen nur raten, sich einen guten anwalt zu suchen
mit freundlichen gruss
c.heise
 
Kaufvertrag? Notar? Lageplan?

Wie habt Ihr das denn hinbekommen? Zu jedem Kaufvertrag gehört doch ein Lageplan, in dem eingezeichnet ist, was der Käufer überhaupt an Eigentum erwirbt. Habt Ihr keinen, dann hat Euch der Notar schlecht beraten. Das solltet Ihr dem guten Mann mitteilen, damit er seine Rechtsschutzsversicherung schon mal in Kenntnis setzen kann. Und ohne Grundstücksteilung kann doch gar kein Verkauf stattfinden? (RIESENFRAGEZEICHEN) ??? Und die Teilung von Grundtsücken kann sogar genehmigungspflichtig sein.... Gab es am Ende gar keinen Notar? Solche Kaufverträge sind bei Immobilien und Grundstücken nichtig.
Zu allermindest muß es aber ja eine qm-Angabe über Euren Besitz im Kaufvertrag geben. Somit läßt sich der Verlauf der neuen Grenze doch recht genau ermitteln - 3 umfassende Grenzen sind da, die Grundstücksgröße ist als feste Größe bekannt, also muß die neue, noch nicht vorhandene Grenze so verlaufen, daß Ihr die gekauften qm zusammenbekommt. Und zwar m.E. als gerade Linie. Eure Arbeiten an der Böschung oder die unterlassene Gartenpflege des Nachbarn spielen dabei zum Glück keine Rolle. Ich könnte nicht mehr schlafen, wüßte ich, daß sich mein Nachbar durch bessere Gartenpflege Eigentumsrechte an meinem Grundstück ergärtnert. Und wenn Euch die hintere Hälfte gehört - wie ist die Überwegung geregelt? Komische Konstellation das. Vielleicht hilft wirklich nichts anderes als ab zum Anwalt und den Kaufvertrag nicht vergessen.

Johannes Langfermann
 
ich finde das auch sehr komisch.

wenn man ein grundstück mit haus kauft dann hat man in der regel einen gültigen katasterauszug .
ein ungeteiltes grundstück kann gar nicht verkauft werden - so etwas würde kein notar machen.

es muß vorher geteilt werden womit man einen katasterauszug
erhält der die neue grenze beinhalten sollte .
wer dann die angefallenen vermessungskosten der teilung bezahlt wird oft auch kaufvertraglich geregelt.

möglicherweise gibt es aber aus baurechtlichen gründen keine teilungsgenehmigung - wenn bspw. zersiedelung verhindert werden soll.

hast du etwa nur das kauf gekauft ohne notariellen kaufvertrag und beurkundung durch diesen
so hört es sich ja fast an.

egal - die katasterkarte zeigt in der regel die grundstücksgrenzen an - wobei es da auch unstimmigkeiten geben kann. dann heißt es für dich grenzpunkte suchen -
diese markieren und dann hast du die grundtsücksgrenze - worin du im rahmen des baurechts machen kannst was du willst.

aber ich denke da hilft jetzt nur noch ein anwalt
 
Thema: Teilung des Grundstücks - Werden wir über den Tisch gezogen?

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