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Silvia Schäflein
Guest
Hallo! habe mir im August 2002 ein Haus (Bj1920) gekauft! Eine Sachbearbeiterin beim Finanzamt teilte mir mit, daß es für einen Altbau dessen Umbaukosten höher sind als der alleinige Hauswert
(d.h. Kaufpreisgesamt abzüglich Grundstückspreis
(QuadratmeterxBodenwert)
= reiner Hauswert)
eine Ausnahmeregelung gibt, für welche man statt der 20.000€ (2.500 jährl. auf 8 Jahre) 40.000€ (5.000 jährl. auf 8 Jahre)wie einen Neubau bekommt! Nun habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt der seit einem Jahr mit dem Finanzamt kämpft! Einreichung von detaillierten Fotos, Belege, Rechnungen etc. Leider kommt die Sache nicht weiter!
Hat jemand hier vielleicht Erfahrungen gesammelt oder weiß jemand was man (wenn die mündliche Verhandlung vor dem Finanzgericht kommt) beachten muß??
(d.h. Kaufpreisgesamt abzüglich Grundstückspreis
(QuadratmeterxBodenwert)
= reiner Hauswert)
eine Ausnahmeregelung gibt, für welche man statt der 20.000€ (2.500 jährl. auf 8 Jahre) 40.000€ (5.000 jährl. auf 8 Jahre)wie einen Neubau bekommt! Nun habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt der seit einem Jahr mit dem Finanzamt kämpft! Einreichung von detaillierten Fotos, Belege, Rechnungen etc. Leider kommt die Sache nicht weiter!
Hat jemand hier vielleicht Erfahrungen gesammelt oder weiß jemand was man (wenn die mündliche Verhandlung vor dem Finanzgericht kommt) beachten muß??