Nässeschäden
Mein erster Eindruck:
Da muß eine Menge Regen herunter gekommen sein.
Der zweite:
Endlich mal Rohbaumauerwerk, das anständig aufgeführt wurde.
Der dritte:
Die kapillare Steigwirkung geht nur bis zur ersten, max. zur zweiten Lagerfuge, dann ist abrupt Schluß.
Ein schönes Anschauungsbeispiel zum Thema "aufsteigende Feuchte" im Mauerwerk.
Was die Durchfeuchtung betrifft:
Da hilft erst mal nur der gute alte Straßenbesen, um das Wasser von den Decken zu bekommen.
Dann Warten auf schönes, sonniges Wetter.
Dann sollte sich der Auftraggeber und sein GU oder HU Gedanken über den weiteren Bauablauf machen.
Die HLZ haben sich mittlerweile wie ein Schwamm vollgesogen.
Das Wasser dort austrocknen zu lassen wird eine Weile dauern.
Dazu ein Zitat aus dem Buch "Gewerk Mauerwerksbau" von HelmutBruckner (Fraunhofer IRB Verlag):
"...Die Dauer der Austrocknung lässt sich als grobe Näherung nach der Formel von Cadiergues abschätzen, wenn das Mauerwerk nicht stark durchfeuchtet wurde.
t= s x d²
t= Zeit in Tagen
d = Dicke des Bauteils in cm
s = Mauerwerkskonstate:
Beton 1,8
Kalksandstein 1,2
Gasbeton 1,2
Bims 1,4
Ziegel 0,28..."
Ohne genügende Austrocknung der Baufeuchte den Ausbau abzuschließen und dann mit der Nutzung im Winterhalbjahr zu beginnen kann Bauschäden wie Schimmelbildung begünstigen.
Die ungenügend getrockneten Mauern und Decken können nicht nach außen abtrocknen, wenn ein WDVS aufgebracht wurde. Dazu kommt wenig lüften und heizen- man wohnt ja in einem modernen, energiesparenden Haus- schon häufen sich die Mängelanzeigen.
Ein weiter Schaden kann am WDVS entstehen.
Die überschüssige Feuchte wandert in die Lücken zwischen Dämmung und Wand, hier kann es zum Kondensatausfall und nachfolgend zu Ablösungen der Putzschicht, Fleckenbildung und mikrobiellem Bewuchs der Fassade kommen
(dann kommt Kollege Fischer mit der Kamera und schimpft auf WDVS).
Die nächste Schadensgruppe kann sich im DG- Ausbau ausbilden.
Auf den Mauerkronen der aufgehenden Wände liegen die Pfetten bzw. Sparren des Tragwerkes, die gedämmt und innen üblicherweise mit Dampfbremse, Bekleidung und Miwo-Dämmung versehen werden. Auch hier kann vorhandene Restbaufeuchte in das Dämmpaket über die senkrechten Hohlräume der Ziegel eindiffundieren und vagabundiert dann zwischen Unterspannbahn und Dampfbremse in der nicht kapillaren Dämmlage.
Auch das kann vor allem bei sporadisch beheizten Räumen mit hoher Luftfeuchte zu Kondensatausfall auf der Dampfbremse führen. Ein wenig kann die sicher verkraften, aber wenn zur nutzungsbedingten Feuchte aus Bad und Schlafzimmer noch Restbaufeuchte kommt, kann das die Diffusionsfähigkeit überfordern. Schimmelwachstum auf der Dampfbremse kann die Folge sein.
Zum rechtlichen Problem:
Verantwortlich ist der Bauleiter, den der Bauherr zu bestellen hat.
Wenn er keinen hat ist er selber daran schuld, er hat seine Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen.
Immerhin gibt es einen Bauwetterbericht.
Er kann natürlich die Schuld auf den verantwortlichen Subunternehmer, hier den Zimmerer, versuchen abzuwälzen. Das geht aber nur, wenn der Zimmerer im Rahmen seiner "berufsüblichen Sorgfaltspflicht" fehlgehandelt hätte. Das wäre z.B. der Fall, wenn in seinem vertraglichen Leistungsumfang der Feuchteschutz bzw. der Einbau einer USB vereinbart war.
Viele Grüße