Festgestellter Mangel nach hauskauf

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Django6776

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Hallo zusammen.
Wir haben ein Haus gekauft im Mai 2019. Baujahr 1934. Holzbauweis bzw Fachwerk.
Aber nicht unter Denkmalschutz.
Das wir seid 1. Juni angefangen haben zu sanieren.
Momentan sind wir dran es zu entkernen.
Und wieder in den ur Zustand herzustellen. Das heisst. Alles freilegen der lehmwände etc. Und dann auch später es mit ökologischen Baustoffen zu
Sanieren.
So. Wir wussten das der Keller feucht ist was auch normal und im Rahmen ist.
Und das wir das eine oder andere dagegen tun müssen.
Aber jetzt im nach hinein wurde uns mitgeteilt vom Nachbar das im Keller (basalt Mauerwerk Teil unter erde leichte schräge hanglage).
In einem Raum der 20 cm tieferliegt im Frühjahr das Wasser drin steht. Und er immer geholfen hatte es abzupumpen da der vorherige eigentümer etwas geistlich behindert ist. Es gibt aber noch 2 Schwestern. Weil eine wasserader unterm haus entlang läuft.
Das wurde uns vorm Hauskauf verschwiegen.
Ob es vorsätzlich verschwiegen wurde oder nicht ist steht noch im Raum.
Aufjedenfall wurde es nicht erwähnt bei 3 Besichtigungen.
Das 2.
Direkt hinterm Haus grenzt ein Nebengebäude an mit einer Terasse auf dem Dach. Das im 1. Stock über eine tür zu begehen ist. Da wurde uns auch mitgeteilt das da ein wasserschaden vorliegt. Der Anschluss abdichtung wurde schlecht ausgeführt. Gut. Wir wussten da müssen wir was tun was auch sichtbar wurde. Was aber auch im Rahmen noch ist.
Was nicht gesagt wurde ist. Am Nebengebäude ist eine dachrinne. Das Gebäude ist nur halb so breit wie das Haus. Die dachrinne läuft direkt bis an die Wand die mit einem Blech abgegeckt ist.
Es hat sich herraus gestellt das das fallrohr mit 2 kleinen Kurven nie oder wie lange auch immer monate Jahre keine Ahnung nicht gesäubert wurde. Und das Wasser in die Wand laufen konnte.
Bei den besichtigungen hat es lange Zeit kaum geregnet deshalb ist es nicht aufgefallen das die Wand feucht ist war.
Später dann war für mich das Bild klar.
Ging auch noch. Jetzt aber haben wir weiter freigelegt und an dieser aussenwand sind zwei Räume mit einer Mittelwand die da direkt anfängt. Nach freilegen hat sich in einer fläche kreisförmig mit einem Durchmesser von ca. 50 cm der hausschwamm gebildet.
So.
Fragen. Was können wir tun. Wie müssen wir vorgehen. Was das beseidigen instandsetzen der Wand betrifft weiss ich eigentlich so gut wie hole mir aber noch noch den einen Fachmann dazu.
Können wir rechtliche Schritte gehen den Verkäufer einleiten. Würde das was bringen? Schon jemand damit erfahrung.
Wann redet man von einem Wasserschaden? Bzw wie gross.
Für mich ist das weit aus mehr als ein wasserschaden. Baulich. Statisch etc.
Wurde nicht erwähnt und es wurde nichts dagegen getan. Fallrohr säubern. Hausbesitzer wusste das. Nachbar hat ihn mehrfach drauf hingewiesen.
Keller. Nicht erwähnter Mängel.
Ich glaube der Text wurde sehr lang. Aber ich wollte es so gut wie möglich erklären und viele Fragen die entstehen damit zu beantworten.
Ich danke und hoffe auf Erfahrungen und Antworten. Danke.

Mfg
 
Ps

Ich entschuldige mich für die Rechtschreibfehler. Tag war lang.
Aber ich hoffe und denke es wurde verstanden.

Mfg
 
ich befürchte

daß niemand hier wirklich einschätzen kann, ob es sich um arglistige täuschung oder einfach nur um unwissenheit handelt.

das scheint mir irgendwie auf fahrlässigkeit hinauszulaufen, doch es wird nötig sein, sich fachliche hilfe zu holen.
der hausschwamm bringt jedenfalls die zeitige bearbeitung mit sich.
bin kein fan von anwälten und rechtstreiten, befürchte aber , daß das hier notwendig werden könnte.
gruß
 
War bei mir

ähnlich, ich habe nach dem Hauskauf festgestellt das der Vorbesitzer vom gefundenen Hausschwamm gewusst haben muss, da einige Hölzer ausgemauert waren. Da ich haber keine Lust auf Rechtsstreitigkeiten und Rückabwicklung hatte, habe ich es darauf bewenden lassen.
 
Was willst du?

Wenn das Haus dein Traumhaus ist, dann musst du eine Lösung suchen.
Wenn nicht hör auf und werf das Geld den Anwälten in Hals. Denk aber daran, wenn du aussteigen willst, musst wieder alles zurückbauen.
Zurück zur Frage:
Wegen dem feuchten / nassen Keller gibt es verschiedene Lösungen.
Zuerst prüfen ob Trenagen eine Möglichkeit ist. Zusätzlich und schnell und preiswert wäre eine Sickergrube mit Hebepumpe in den Keller einbauen.
Nach dem Hochwasser von 2010 hier habe ich das so gemacht und hat 2013 relativ gut funktioniert(es war beim Hochwasser)
Aus dem Boden einen Bereich ausschneiden dann etwas ausgraben, bei mir einen Meter tief, etwas Beton, Pumpe rein mit Schwimmerschalter , Ablaufschlauch verlegen, Deckel drauf und gut ist.
Nimm dir ein Problem vor und nicht alle gleichzeitig.

Viel Erfolg
Klaus
 
Wegen der rechtlichen Aspekte sollte zunächst in den Kaufvertrag geschaut werden. Hat der Verkäufer eine Gewährleistung ausgeschlossen oder andernfalls gar eine Garantie übernommen? Wurden die übrigen wesentlichen Mängel protokolliert?

Arglist ist begrifflich weiter gefasst, als das vorsätzliche Verschweigen. Schon eine ins Blaue hinein behauptete Mängelfreiheit kann einen vereinbarten Hartungsausschluss für diesen Fall unwirksam machen.

Wenn der Mangel länger besteht und selbst die Nachbarschaft davon wusste, liefert doch das schon sehr deutliche Indizien dafür das man positive Kenntnis haben musste.

Ein wesentlicher Mangel liegt regelmäßig dann vor wenn die Mängelbeseitigungskosten 5 Prozent vom Kaufpreis übersteigen.
 
Wegen rechtlicher Aspekt.
Klar kannst du es versuchen, doch Erfolg? Ich hoffe du hast eine gute Versicherung.
Mir ist so etwas ähnliches passiert. Ich habe gekauft und später hat es sich herausgestellt, dass der Hausschwam das Haus gut besucht hat. Wir wollten auch unser? Recht. Nach sieben Jahren vor Gericht kam heraus, dass es leider keine Arglist war und neben dem Anwalt hat sich auch die Bank gefreut, denn die Reperatur hat nur 40 000€ gekostet.
Ich würde eine Lösung suchen, damit das Problem gelöst bzw minimiert wird.

Klaus
 
Thema: Festgestellter Mangel nach hauskauf

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