Fenstersanierung - Ausglasen nach VFF Richtlinie

Diskutiere Fenstersanierung - Ausglasen nach VFF Richtlinie im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo in die Runde, im Rahmen einer größeren Fenstersanierung tauchte der VFF Leitfaden auf, nach der bei der Sanierung von Holzkastenfenstern...
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Hinrich Schoppe

Beiträge
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Hallo in die Runde,

im Rahmen einer größeren Fenstersanierung tauchte der VFF Leitfaden auf, nach der bei der Sanierung von Holzkastenfenstern sämtliche Scheiben ausgeglast und neu verkittet werden müssen, egal wieder Zustand ist.
Dabei geht erfahrungsgemäß jede Menge Glas kaputt, was ich verhindern möchte.
Bei bisherigen Sanierungen sind die Gläser immer drin geblieben, aber jetzt muss ich diese Schrift wiederlegen, da ansonsten die Gewährleistung abgelehnt wird usw. Ist leider kein Privathaus, da könntem an das so regeln; so hat der Bauherr schlicht Schiss.
Hat jemand etwas - gutachterliche Stellungnahme o.ä. - dass eine Art Gleichwertigkeit einer Kittreparatur nachweisen kann?
Hinweis von dritter Seite: Der VFF sei ein Verband, der gerne neue Anlagen verkaufe. Und daher die Sanierung von Bestand verkompliziere und verteuere...

Viele Dank
und viele Grüße,


Hinrich
 
RE

Hallo KH,

vielen Dank!
 
Kastenfenstersanierung

Du kannst mir den Leitfaden mailen,
wobei eine Erneuerung unabhängig vom Zustand per se unsinnig ist und zu Regreßansprüchen wegen Unwirtschaftlichkeit führen könnte.
Du schuldest ja nur den Erfolg der Arbeit- ein bestimmter Weg dahin kann nicht durch Normen vorgeschrieben werden, was ein derartiger Leitfaden ohnehin keine Grundlage sein kann. Bei alten Gläsern kann eine Glaserneuerung u.U. ausgeschlossen sein.
 
Fenstersanierung - Ausglasen nach VFF Richtlinie

Hallo Herr Teich,

vielen Dank.
Das sehe ich genauso, aber der Bauherr (öffentlche Hand, keine Wartung) möchte eine Gewährleistung (die er sowieso verwirkt, weil keine Wartung, aber das hört er natürlich nicht).
Ich schicke Ihnen den Leitfaden per Mail? Hier bekomme ich ihn nicht angehängt.

Vielen Dank


Hinrich Schoppe
 
Fenstersanierung

Hallo Hinrich,
Per email wäre gut,
Die Gewährleistung gilt doch in jedem Fall, völlig unabhängig von der gewählten Methode.
Das müßte die Vergabeabteilung doch auch wissen,
wobei den Gewährleistungszeitraum von 2-5 Jahren so gut wie jedes Fenster übersteht- auch bei mieser Arbeitsleistung.

Vor allem ist die Arbeitsanleitung eines privaten Vereins nicht verbindlich und sichert niemanden ab.
Was zumindest vor Gericht gilt sind die (allgemein) anerkannten Regeln der Technik, die DIN-Normen überlegen sind, da diese nicht unbedingt auf dem aktuellen Stand sein müssen.

Zumindest die Denkmalschutzbehörden sollten auf weitestgehender Wiederverwendung vorhandener Materialien bedacht sein, was ja auch ökologisch mehr Sinn macht und da bei fast jeder Erneuerung etwas Substanz auch der umgebenden Bauteile verloren gehen kann.
 
Thema: Fenstersanierung - Ausglasen nach VFF Richtlinie

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