Fensterrecht nicht mehr gültig???

Diskutiere Fensterrecht nicht mehr gültig??? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Liebe Forumsgemeinde, wir haben einen alten Zehnthof gekauft, dessen Außenwand direkt an den Hof des Nachbarn grenzt. Der Zehnthof hat seit...
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fachwerk-I13749_2016711155145.jpgLiebe Forumsgemeinde,
wir haben einen alten Zehnthof gekauft, dessen Außenwand direkt an den Hof des Nachbarn grenzt. Der Zehnthof hat seit Jahrhunderten 2 Fensteröffnungen zum Nachbarn hin gehabt, beide Fensteröffnungen sind eindeutig als "historisch" erkennbar mit Basaltgewänden zum Teil, sie waren auch nie zugemauert. Der Nachbar klagt dagegen, dass ich das obere Fenster, das jahrelang nur mit einem Holzklappladen verschlossen war, jetzt als Fenster für Licht und Luftöffnung nutzen möchte, als normales Fenster mit Glas und zu öffnen. Hat jemand mit der Materie Erfahrung? Für Hilfe bin ich sehr dankbar!
 
Gebäudeabschlußwand

Soweit wie SIe´s beschreiben haben, hat der Nachbar im Grunde recht.

Die Wandöffnungen befinden sich in einer sog. "Gebäudeabschlußwand" auf der Grenze. Öffnungen in diesen Wänden sind nach §31/4 Landesbaordnung nicht zulässig, u. a. aus Gründen des Brandschutzes.

Das diese Öffnungen existieren, bedeutet nichts für eine zukünftige Nutzung/Umnutzung, die mit der ursprünglichen nichts mehr zu tun hat. Das fällt auch leider nicht unter den Begriff "Bestandsschutz"

Das Bauvorhaben unterliegt in diesem Falle dem aktuellen Baurecht. Wenn Sie das Gebäude in diesem Bereich zu Wohnzwecken umnutzen wollen, müssen Sie einen Bauantrag stellen.

Wenn es nur um ein verglastes Fenster statt des Klappladens geht bei ansonsten unverändeter Nutzung des Gebäudes, besteht eventuell Gestaltungsspielraum. Aber das muß mit der Baubehörde abgestimmt werden, eventuell auch mit dem Nachbarn.
 
Brandschutz Grenzwand

Ich empfehle Ihnen noch einmal das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen.
Als "Zugereister" haben Sie erst einmal schlechte Karten; das wird schlimmer wenn der Platzhirsch sich nebenan noch als Blockwart mausert den Sie vorher vergessen haben um Erlaubnis zu fragen ob Sie hier wohnen dürfen.
Viele Menschen betrachten ab einem bestimmten Alter- gefühlt, nicht nur biologisch- jedwede Veränderung in Ihrem Umfeld als Störung.
Da ist etwas Einfühlsamkeit gefragt. Ich habe selber etliche solcher Fälle erleben dürfen, neben diesen faktoren spielt noch die Angst wegen Wertminderung und natürlich die Angst Sie könnten ständig aus dem Fenster gucken und den Nachbars Familie beobachten. Brandschutz geht den meisten am A... vorbei obwohl der das wirklich Wichtige ist.
Versuchen Sie sich einzuschmeicheln, ein bisschen zu kratzen und herauszufinden worum es eigentlich geht. Wenn das Ego beruhigt wird und Sie ihm im Gegenzug etwas anbieten auf das er scharf ist können Sie vielleicht zu einer Lösung kommen.
Eine feststehende, brandsichere Verglasung ist nicht billig aber besser als ein zugemauertes Loch.
Übrigens hatte ich so einen ähnlichen Fall voriges Jahr, die Fensteröffnungenim EG mussten nach Gerichtsentscheid zugemauert werden da der Scheunenumbau nach der Wende ohne Baugenehmigung erfolgte. Zwei der Eigentumswohnungen hatten rückwärtig keine Fenster mehr für Wohn- bzw. Schlafzimmer und Küche. Die Lüftungsproblematik konnte man lösen, die Beleuchtung war schwieriger. Immerhin gibt es dafür eine DIN (5034- 1).
 
Brandschutz Grenzwand

Ich empfehle Ihnen noch einmal das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen.
Als "Zugereister" haben Sie erst einmal schlechte Karten; das wird schlimmer wenn der Platzhirsch sich nebenan noch als Blockwart mausert den Sie vorher vergessen haben um Erlaubnis zu fragen ob Sie hier wohnen dürfen.
Viele Menschen betrachten ab einem bestimmten Alter- gefühlt, nicht nur biologisch- jedwede Veränderung in Ihrem Umfeld als Störung.
Da ist etwas Einfühlsamkeit gefragt. Ich habe selber etliche solcher Fälle erleben dürfen, neben diesen Faktoren spielt noch die Angst wegen Wertminderung und natürlich die Angst Sie könnten ständig aus dem Fenster gucken und Nachbars Familie beobachten. Brandschutz geht den meisten am A... vorbei obwohl der das wirklich Wichtige ist.
Versuchen Sie sich einzuschmeicheln, ein bisschen zu kratzen und herauszufinden worum es eigentlich geht. Wenn das Ego beruhigt wird und Sie ihm im Gegenzug etwas anbieten auf das er scharf ist können Sie vielleicht zu einer Lösung kommen.
Eine feststehende, brandsichere Verglasung ist nicht billig oder schön aber besser als ein zugemauertes Loch.
Übrigens hatte ich so einen ähnlichen Fall voriges Jahr, die Fensteröffnungen im EG mussten nach Gerichtsentscheid zugemauert werden da der Scheunenumbau nach der Wende ohne Baugenehmigung erfolgte. Zwei der Wohnungen hatten rückwärtig keine Fenster mehr für Wohn- bzw. Schlafzimmer und Küche. Die Lüftungsproblematik konnte man lösen, die Beleuchtung war schwieriger. Immerhin gibt es dafür eine DIN (5034- 1).
 
wenn

es nur ums Licht in einer Scheune geht (keine Umnutzung!), dann sollte mann nachdenken, ob nicht Ornamentglas den NAchbar ein wenig beruhigen könnte. Mit dem Ausbau der Luke könnten Sie bei einem Zivilrechtlichen Streit bei einem unwilligen Richter den Bestandsschutz verlieren. Auch Bauämter urteilen da unterschiedlich - jedenfalls dünnes Eis. Vieleicht kann man das Licht auch über ein Dachfenster gewinnen. Wenn es aber schon zu einer Klage gekommen ist (??), kann man nur noch abwarten und einen Vergleich anstreben!
 
Thema: Fensterrecht nicht mehr gültig???

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