Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Ihr Lieben, wir haben unser Nachbarhaus direkt an der Gründstücksgrenze (Mauer). Die Mauer müsste schon bei der Errichtung des Gebäudes...
M

Morena

Beiträge
5
Hallo Ihr Lieben, wir haben unser Nachbarhaus direkt an der Gründstücksgrenze (Mauer). Die Mauer müsste schon bei der Errichtung des Gebäudes fallen, die Fenster wurden mit Einverständnis der Vorbesitzerin eingebaut. Meine Frage (siehe Foto) Darf der Nachbar die bestehenden Fenster austauschen und ist der Bau einer Terasse direkt an der Grundstücksmauer in Ordnung? Beides wurde letztens Jahr umgesetzt. Ich möchte keinen Streit nur wir fühlen uns stets und ständig beobachtet, da sie direkt auf unseren Hof schauen wo sich alles abspielt. Liebe Grüße
 
Nachbarprobleme

Hallo Morena,
warum setzen Sie sich nicht mit Ihren Nachbarn an einen Tisch (vielleicht steht der neben einem Grill) und reden in aller Ruhe darüber wie man sich gemeinsam das Leben und die Wohnqualität etwa besser gestalten kann.
Zum Beispiel könnte man diesen komischen Zaun eliminieren, die Mauer umlegen, dafür ein kleines Türchen in einen neuen Zaun zwischen Schuppen und Hauswand setzen. Dann könnte man sicher gemeinsam darüber nachdenken was mit diesem Schuppen passiert.Wenn er neue Fenster im Giebel einbauen will- was stört sie daran( wenn das baurechtlich in Ordnung ist)? Wenn mal jemand am Fenster steht ist das ein Grund sich freundlich zu grüßen und sich nicht "ständig beobachtet" zu fühlen.
Mit meinen Nachbarn können wir uns gegenseitig auf die Terrassen gucken wenn wir wollen. Na und? Wir haben Türchen im Zaun, sitzen öfters mal zusammen (auf einer von den Terrassen) und helfen uns gegenseitig.
Das ist besser als Nachbarschaftskrieg.
Damit kenne ich mich als langjähriger Schiedsmann zur Genüge aus. Muss man nicht haben.

Viele Grüße
 
ich

kann mich nur anschließen. Wenn Euch die fenster wirklich stören - dann hättet ihr nicht neuer Besitzer werden dürfen !

Es gibt nicht hässlicheres als ein Nachbarschaftsstreit ! Redet miteinander, vielleicht lässt sich beim Fenstertausch bei einem Badfenster schwach strukturiertes Ornamentglas einbauen. Auch wenn Du dagegen vorgehen könntest - es bringt nichts als Ärger. Wenn das Haus wirklich 3 Meter von der Grenze wegstehen würde - was waäre denn dann anders. Also auf Georg Vorschlag hören und Frieden an der Grenze !
 
Grenzen

verlaufen immer nur den Köpfen....

Ich bin zur Zeit auch mitten in einem Nachbarschaftsstreit,bevor das ganze eskaliert würde ich wohl eher über einen Auszug nachdenken ,als mir die nächsten dreißig Jahre mit denen die Köppe einzuschlagen.

Ich hab das hier nicht "einfach" gekauft,ich baue es wieder auf,meine Motivation hier weiter zu machen läuft zur Zeit gegen Null...eine Lösung der Situation kann ich noch nicht sehen.

Es gibt nicht viel schlimmeres als mit den Menschen,mit denen man Tür an Tür lebt, auf ewig in Zwietracht zu sein,da kann man sich nicht ignorieren,das ist für mich völlig kaputte Lebensqualität.

Tut euch dat nicht an!

Grüße Martin
 
Hallo Ihr Lieben,

ich bin nicht auf einen Streit aus. Das liegt mir absolut fern es ging mir um die Bauordnung, an die wir uns ja alle halten müssen(???), ich dachte da kennt sich hier jemand aus. Wenn wir unsere Terrasse mal bauen brauchen wir bestimmt eine Genehmigung oder??? Der Schuppen kommt irgendwann weg und der komische Zaun, Herr Böttcher, ist schon lange Geschichte, da die Fernwärmeleitung dort lang gelegt wurde.
Vielleicht lässt die Beobachtung irgendwann mal nach, wenn es nichts mehr zu beobachten gibt....
Ich freue mich darauf mal ein Weinchen und
Bierchen zu trinken und nebenher zu grillen....;-)

Auf gute Nachbarschaft
Liebe Grüße
 
Öffentliches Recht vs. Privatrecht

Hallo Morena,

Grenzstreitigkeiten gehören vermutlich zu den häufigsten Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn. Bei Abstandsflächen gibt es die Regelungen gem. Landesbauordnung, die materiell-rechtlich für das Erlangen einer Baugenehmigung notwendig sind und die privatrechtlichen Abstandsflächen gem. landesspezifischem Nachbarrechtsgesetz.

Folge: es kann durchaus eine Baugenehmigung vorliegen, die jedoch mit dem Nachbarrecht kollidiert. Deshalb erhält im Regelfall der Nachbar eine Ausfertigung der Baugenehmigung, um durch seine Unterschrift alle ev. nachbarrechtlichen Beanstandungen auszuschließen. Wird nicht so verfahren, ist es beim genehmigungspflichtigen Bauvorhaben genauso wie bei den genehmigungsfreien (aber ggf. anzeigepflichtigen) Vorhaben: der Nachbar muss seine Rechte eigenständig prüfen und wahrnehmen.

Bei Sanierung / Erneuerung spielt der Bestandsschutz eine Rolle: existieren bereits Öffnungen / Anbauten innerhalb der Abstandsflächen, wie Fenster, Terrassen, Balkone, dann führt eine Erneuerung ohne Nutzungsänderung nicht zum Verlust des Bestandsschutzes. Werden lediglich alte Fenster gegen neue ausgetauscht, hat der Nachbar keine neuen Widerspruchsrechte, wenn die Fenster materiell-rechtlich den landesbaulichen Vorschriften entsprechen. Nachbarrechtlich gilt eine vorherige schriftliche Zustimmung weiter fort, ebenso wie die "stillschweigende" Zustimmung durch Ablauf der nachbarrechtlichen Widerspruchsfrist, die in vielen Bundesländern im Nachbarrecht enthalten ist.

Wird jedoch auf einer Grenzwand eine neue Terrasse gebaut, geht der Bestandsschutz der Grenzwand nicht auf die Terrasse über, da sich die Nutzung ändert. Auch eine neue, ebenerdige Terrasse innerhalb der Abstandsflächen als Grenzbebauung muss vom Nachbar genehmigt werden. Entweder schriftlich oder stillschweigend durch einspruchslosen Fristablauf.

Bei derartigen Vorhaben sollte man zuerst die Landesbauordnung studieren, ob Anzeige-oder gar Genehmigungspflicht besteht und dann im Nachbarrechtsgesetz des Landes die privatrechtlichen Vorschriften prüfen.

Gruß
AallRounder
 
Thema: Kein Titel

Ähnliche Themen

J
Antworten
8
Aufrufe
598
Methusalem
M
D
Antworten
4
Aufrufe
719
dabutsch
D
A
Antworten
8
Aufrufe
737
Mario - lime experience
M
F
Antworten
8
Aufrufe
873
Klaus & Antje
K
A
Antworten
20
Aufrufe
1.587
Klaus & Antje
K
Zurück
Oben