Aussendämmung, Fenster und Grenzbebauung

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Andrea Weierich

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Hallo,

Ich möchte an meinem alten Fachwerkhaus (Bj 1795) an einer Giebelseite eine Aussendämmung anbringen. Mein Haus steht auf der ehemaligen Stadtmauer, die zwischen meinem und dem Nachbarhaus einen Bogen bildet, so dass unsere Häuser vorne am Eck ganz eng stehen(Grenze genau an Hauseck), hinten aber ca 6-7 m Abstand haben.

Das Nachbarhaus wurde vor ein paar Jahren komplett modernisiert und weist an dieser Giebelseite eine Putzwand ohne Fenster auf (sonst ein pseudo-Sichtfachwerk).

Mein Haus ist noch im "Urzustand" und weist an dieser Giebelseite zwei Fenster in der alten Wohnetage und drei kleine Fensterchen im untersten Dachgeschoss auf (weiter oben im Dach nochmals eine Luke mit Holzladen).

Ich möchte eigentlich an dieser Wand nun eine Aussendämmung anbringen (Wegen des Fachwerks) und zwar ab der untersten Dachetage aufwärts, und diese mit einer vorgehängten Holzfassade abschliessen.

Für den Dachausbau und die Dämmmassnahmen habe ich mit der Gemeide telephoniert und man sagte mir ich müsse keinen Bauantrag stellen.

Hier im Forum stiess ich nun auf einen Beitrag zu einer "Brandschutzwand" und stelle mir die Frage ob das bei mir auch so zutrifft und man mir das auf dem Amt nur nicht sagte...???

Ich möchte neben der Aussendämmung natürlich auch ein paar größere Fenster in die Giebelwand einbauen, das ginge problemlos zwischen den Balken. Also verändere ich die Bausubstanz nicht wesentlich und dachte ich hätte Bestandschutz und keine weiteren komplikationen.

Kann es sein, dass ich an so einer Wand nicht Wärmedämmen darf? Darf ich evtl nur die bestehenden Fenster (in der Größe) durch neue (isolierglas) ersetzen?
Oder zwingen mich die Dämmmassnahmen gar dazu die Fenster zuzumauern?

Oder darf ich die Fenster erst in dem Gebäudeteil anbringen der weit genug (wie weit eigentlich?) von dem Nachbarhaus entfernt ist?

Was passierte wenn ich meinen Plan ahnungslos umsetzte und mir der Nachbar vielleicht ärger machen wollte? Wird man in so einer Situation zum zurückbau gezwungen, wenn man eine Vorschrift übersehen hat???

Eigentlich brauche ich ja wie gesagt keinen Architekten (Habe einen Zimmermann und einen Energieberater), da es sich nur um eine geringfügige Nutzungsänderung handelt, aber was ist mit solchen Fragen (Unser örtlicher Architekt ist leider sehr unfähig - meiner Meinung nach - er wollte bei einer Besichtigung sogar eine grenzständige Scheune ausbauen und eben dort Fenster einbauen) ????

Entschuldigt die Beitragslänge, bin etwas verwirrt von dieser neuen Problematik die ich ja eher zufällig fand.

Grüße

Andrea

Ps.: wenn´s klappt stelle ich Bilder ein in der die Lage grob sichtbar ist
 
Brandwand

Guten Tag Frau Weierich,

Ihre Fragen sind nur allzu berechtigt und das Thema ist immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen.
Am verbindlichsten bekommen Sie Auskunft bei Ihrem örtlichen Bauaufsichtsamt (wahrscheinlich Landratsamt). Die müssen verbindliche Auskunft geben und haben ja auch die Berufsfeuerwehr rsp. den Gemeindebrandmeister zur Beratung.

Ich würde aber schon im Eigeninteresse nur nichtbrennbare Dämmungen und Bekleidungen vorsehen und auch zusehen, daß ich vom Nachbarn keinen Brandüberschlag durch meine Fenster befürchten muß.

Was passiert, wenn Brandschutzvorschriften mißachtet werden und deshalb Lebensgefahr besteht: Dann muß die Bauaufsicht eine Nutzungsuntersagungsverfügung aussprechen. Das ist die fristlose Kündigung durch den Staat !

Grüße vom Niederrhein
Dietmar Beckmann
 
Komisch

Hallo Herr Beckmann,

Danke für Ihre Antwort auf meinen Beitrag.

Mitlerweile habe ich den Brandschutzbeauftragten ausfindig gemacht und angerufen. Er wollte sich die Lage anschaun und mir per email Bescheid geben.
Die mail sagte aber nur aus, dass ich bei einem Gebäude geringer Höhe nicht gebunden sei an besondere Vorschriften bzgl der Fassade, ohne dass auf die Grenznähe oder den Brandschutz explizit eingegangen wurde.
Also eigentlich habe ich ein "ok" erhalten, fühle mich aber unwohl, weil es so "wischiwaschi" klingt und auch die Fenster unerwähnt blieben.
Bin gespannt was ich auf mein nochmaliges schriftliches Nachhaken für eine Auskunft erhlate, wundere mich aber doch sehr, wie schwierig es ist nötige Informationen im Voraus zu bekommen, die doch elementar für eine Bauplanung sind und ja zu erheblichen Folgen führen können. :eek:(

Grüße

Andrea
 
hallo

du schreibst das dein haus von 1795 ist. da solltest du auch mal das denkmalamt kontaktieren, wenn du die fenster verändern willst ! Vor allem da du schreibst das das Haus noch mehr oder wenoger im urzustand ist!

Sobald du neue Fenster einbaust, selbst wenn die die gleiche größe hätten hast du keinen bestandschutz mehr, soweit ich weiß. Dann fallen alle Brandschutz regelungen an. Das kann die Folge haben das die Fenster zugemauert werden müssten um z.B. f30 - Standard zu erhalten.

Du bist nicht gezwungen dein Haus zu dämmen. Da es ein historisches gebäude ist kannst du auf unzumutbare härte etc. hinweisen. Noch eine Frage welchen Sinn macht es nur eine Wand zu dämmen ? Entweder alles oder gar nicht habe ich gedacht?
Evt. erhöht eine Wärmedämmung den brandschutz deiner Wand, falls es z.B. nicht brennbare Steinwolle oder ähnliches ist.

Falls dir das alles zu verwirrend ist kannst du dich ja auch andernorts nach einem Fähigeren Architekten umsehen. oder einem bauingenieur. man kann auch das Denkmalamt nach guten leuten fragen.

Wahrscheinlich stellen sich dir jetzt immer mehr fragen. Ich hoffe du findest kompetente Ansprechpratner vor ort.
Gruß
Dorothée
 
Hallo Dorothé,

Danke für Deine Antwort.

DAs Haus ist nicht so sehr im Urzustand als das das Landesdenkmalamt daran interessiert wäre.

Wegen der Fenster-Frage habe ich nochmal nachgehakt beim Brandschutzbeauftragten. Die darf ich tatsächlich nicht beliebig verändern. Allerdings: Zitat "so 10cm sind schon ok, nur darf nicht der Glasanteil der Fassade auf einmal dopelt so groß sein". Soviel zu konkreten Aussagen vom zuständigen Amt. *seufz*

Dämmen muss ich vielleicht nicht, möchte das aber tun!
Natürlich wird auch das rundrum gedämmt, aber da besteht die Problematik nicht, deshalb ist das nicht Teil der Frage.

Da mein Nachbar gerne mein Haus kaufen würde (er bot mir etwa die Hälfte des Wertes nachdem er mir zuvor versucht hat weiszumachen es sei einsturzgefährdet!!!!) muss ich ein bischen auf die Vorschriften achten.
Da komme ich nicht drumrum statt der Giebelfenster Dachfenster einzubauen. Meine Fassade darf ich aber so machen wie ich wollte - immerhin.

Grüße

Andrea
 
Thema: Aussendämmung, Fenster und Grenzbebauung
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