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Andrea Weierich
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Hallo,
Ich möchte an meinem alten Fachwerkhaus (Bj 1795) an einer Giebelseite eine Aussendämmung anbringen. Mein Haus steht auf der ehemaligen Stadtmauer, die zwischen meinem und dem Nachbarhaus einen Bogen bildet, so dass unsere Häuser vorne am Eck ganz eng stehen(Grenze genau an Hauseck), hinten aber ca 6-7 m Abstand haben.
Das Nachbarhaus wurde vor ein paar Jahren komplett modernisiert und weist an dieser Giebelseite eine Putzwand ohne Fenster auf (sonst ein pseudo-Sichtfachwerk).
Mein Haus ist noch im "Urzustand" und weist an dieser Giebelseite zwei Fenster in der alten Wohnetage und drei kleine Fensterchen im untersten Dachgeschoss auf (weiter oben im Dach nochmals eine Luke mit Holzladen).
Ich möchte eigentlich an dieser Wand nun eine Aussendämmung anbringen (Wegen des Fachwerks) und zwar ab der untersten Dachetage aufwärts, und diese mit einer vorgehängten Holzfassade abschliessen.
Für den Dachausbau und die Dämmmassnahmen habe ich mit der Gemeide telephoniert und man sagte mir ich müsse keinen Bauantrag stellen.
Hier im Forum stiess ich nun auf einen Beitrag zu einer "Brandschutzwand" und stelle mir die Frage ob das bei mir auch so zutrifft und man mir das auf dem Amt nur nicht sagte...???
Ich möchte neben der Aussendämmung natürlich auch ein paar größere Fenster in die Giebelwand einbauen, das ginge problemlos zwischen den Balken. Also verändere ich die Bausubstanz nicht wesentlich und dachte ich hätte Bestandschutz und keine weiteren komplikationen.
Kann es sein, dass ich an so einer Wand nicht Wärmedämmen darf? Darf ich evtl nur die bestehenden Fenster (in der Größe) durch neue (isolierglas) ersetzen?
Oder zwingen mich die Dämmmassnahmen gar dazu die Fenster zuzumauern?
Oder darf ich die Fenster erst in dem Gebäudeteil anbringen der weit genug (wie weit eigentlich?) von dem Nachbarhaus entfernt ist?
Was passierte wenn ich meinen Plan ahnungslos umsetzte und mir der Nachbar vielleicht ärger machen wollte? Wird man in so einer Situation zum zurückbau gezwungen, wenn man eine Vorschrift übersehen hat???
Eigentlich brauche ich ja wie gesagt keinen Architekten (Habe einen Zimmermann und einen Energieberater), da es sich nur um eine geringfügige Nutzungsänderung handelt, aber was ist mit solchen Fragen (Unser örtlicher Architekt ist leider sehr unfähig - meiner Meinung nach - er wollte bei einer Besichtigung sogar eine grenzständige Scheune ausbauen und eben dort Fenster einbauen) ????
Entschuldigt die Beitragslänge, bin etwas verwirrt von dieser neuen Problematik die ich ja eher zufällig fand.
Grüße
Andrea
Ps.: wenn´s klappt stelle ich Bilder ein in der die Lage grob sichtbar ist
Ich möchte an meinem alten Fachwerkhaus (Bj 1795) an einer Giebelseite eine Aussendämmung anbringen. Mein Haus steht auf der ehemaligen Stadtmauer, die zwischen meinem und dem Nachbarhaus einen Bogen bildet, so dass unsere Häuser vorne am Eck ganz eng stehen(Grenze genau an Hauseck), hinten aber ca 6-7 m Abstand haben.
Das Nachbarhaus wurde vor ein paar Jahren komplett modernisiert und weist an dieser Giebelseite eine Putzwand ohne Fenster auf (sonst ein pseudo-Sichtfachwerk).
Mein Haus ist noch im "Urzustand" und weist an dieser Giebelseite zwei Fenster in der alten Wohnetage und drei kleine Fensterchen im untersten Dachgeschoss auf (weiter oben im Dach nochmals eine Luke mit Holzladen).
Ich möchte eigentlich an dieser Wand nun eine Aussendämmung anbringen (Wegen des Fachwerks) und zwar ab der untersten Dachetage aufwärts, und diese mit einer vorgehängten Holzfassade abschliessen.
Für den Dachausbau und die Dämmmassnahmen habe ich mit der Gemeide telephoniert und man sagte mir ich müsse keinen Bauantrag stellen.
Hier im Forum stiess ich nun auf einen Beitrag zu einer "Brandschutzwand" und stelle mir die Frage ob das bei mir auch so zutrifft und man mir das auf dem Amt nur nicht sagte...???
Ich möchte neben der Aussendämmung natürlich auch ein paar größere Fenster in die Giebelwand einbauen, das ginge problemlos zwischen den Balken. Also verändere ich die Bausubstanz nicht wesentlich und dachte ich hätte Bestandschutz und keine weiteren komplikationen.
Kann es sein, dass ich an so einer Wand nicht Wärmedämmen darf? Darf ich evtl nur die bestehenden Fenster (in der Größe) durch neue (isolierglas) ersetzen?
Oder zwingen mich die Dämmmassnahmen gar dazu die Fenster zuzumauern?
Oder darf ich die Fenster erst in dem Gebäudeteil anbringen der weit genug (wie weit eigentlich?) von dem Nachbarhaus entfernt ist?
Was passierte wenn ich meinen Plan ahnungslos umsetzte und mir der Nachbar vielleicht ärger machen wollte? Wird man in so einer Situation zum zurückbau gezwungen, wenn man eine Vorschrift übersehen hat???
Eigentlich brauche ich ja wie gesagt keinen Architekten (Habe einen Zimmermann und einen Energieberater), da es sich nur um eine geringfügige Nutzungsänderung handelt, aber was ist mit solchen Fragen (Unser örtlicher Architekt ist leider sehr unfähig - meiner Meinung nach - er wollte bei einer Besichtigung sogar eine grenzständige Scheune ausbauen und eben dort Fenster einbauen) ????
Entschuldigt die Beitragslänge, bin etwas verwirrt von dieser neuen Problematik die ich ja eher zufällig fand.
Grüße
Andrea
Ps.: wenn´s klappt stelle ich Bilder ein in der die Lage grob sichtbar ist