Nachbarschaftsschutz Denkmal-lieber Fragen oder nicht?

Diskutiere Nachbarschaftsschutz Denkmal-lieber Fragen oder nicht? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Wir möchten ein Wohnhaus im Gründerzeitviertel sanieren.In der Nachbarschaft sind alle Gebäude per Schnellerfassung auf einer Denkmalliste...
W

WernerVon

Guest
Wir möchten ein Wohnhaus im Gründerzeitviertel sanieren.In der Nachbarschaft sind alle Gebäude per Schnellerfassung auf einer Denkmalliste verzeichnet (juristisch jedoch strittig, da normale Gründerzeitwohnhäuser), unseres jedenfalls nicht.
Nun möchten wir bei unserem Haus neue Fenster und einen neuen Anstrich machen. Die Fenster dazu stehen schon bereit, ansehnliche Sprossenfenster, Holz-alu, weiß, second-hand.

Durch Recherche bei der Denkmalbehörde für andere Objekte wissen wir, das die Beamten dafür die Beantragung einer denkmalrechtlichen Genehmigung wünschen (wg. Denkmalnachbarschaft) und bei den Genehmigungsbescheiden dann ganz detailliert Ihre geschmacklichen Vorlieben (Holzfenster, Sprossen, Farbe Beige-Ocker) reinschreiben.

Frage: Wie sollen wir nun vorgehen?

1. Lieber gleich vollendete Tatsachen schaffen (unsere Fenster und Farbvorstellungen sind sicher objektiv akzeptabel),

oder

2. erst Antrag stellen und dann bewußt dagegen verstoßen (weil wir die Fenster so oder so einbauen, andere kaufen können wir uns nicht leisten)

Was wir wissen, ist das die Denkmaleigenschft der Nachbarschaft lt. Gesetz (Sachsen)nur vor Gericht geklärt werden kann, nicht durch Liste (ipso-iure System), also momentan gibt es rein rechtlich nur Meinungen.

Grüße und danke!
 
aber

sie haben das geld für einen rechtsstreit? (und verwaltungsgerichte sind die langsamsten, wo gibt)
sowohl variante 1 als auch 2 wird ihnen nichts als streß, kopfschmerzen und schlaflose nächte bereiten.
sie glauben doch nicht im ernst, dass ihr vorhaben oder dessen ausführung unbemerkt bleibt? und was dann? sie bekommen einen baustop - schneller als sie einmal luft geholt haben
haben sie es denn wenigstens mit variante 3 = gütliche einigung vorher mal versucht? man kann durchaus auch handeln (ich kriege derzeit meine fenster, sie kriegen dafür in 10 jahren ihre biberschwanzdeckung, auch wenn ich nicht denkmal bin - what ever). so fern dieser welt sind denkmalschützer nun auch nicht, als das sie nicht wüßten, dass denkmalschutz auch ökonomische zwänge zu berücksichtigen hat.
im übrigen unterliegen ihre ausführungen zur denkmaleigenschaft und deren feststellung (die durch verwaltungsakt nach eintragung in die liste erfolgt) einigen irrtümern.
 
besses einigen

Hi Werner,
ich habe die Erfahrung gemacht, das man mit der Denkmalbehörde gut zusammenarbeiten kann wenn mit offenen Karten gespielt wird. Wie Bettiena schon sagte hat man sich erst einmal mit den Brüdern überworfen können sie einem das Leben wirklich schwer machen.

Gruß Frank
 
Denkmal

Der Artikel ist zwar schon älter, aber ich möchte trotzdemm etwas dazu schreiben.
Ich rate dazu mit dem Denkamlamt zu reden. Ich selber besitze ein denkmalgeschütztes Bruchsteinhaus aus dem 16 Jhrd. das ich gerade, in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, restauriert habe.
Ich habe mit dem Amt nur gute Erfahrungen gemacht und rate jedem offen mit den Behörden zu reden.
 
Thema: Nachbarschaftsschutz Denkmal-lieber Fragen oder nicht?
Zurück
Oben