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WernerVon
Guest
Wir möchten ein Wohnhaus im Gründerzeitviertel sanieren.In der Nachbarschaft sind alle Gebäude per Schnellerfassung auf einer Denkmalliste verzeichnet (juristisch jedoch strittig, da normale Gründerzeitwohnhäuser), unseres jedenfalls nicht.
Nun möchten wir bei unserem Haus neue Fenster und einen neuen Anstrich machen. Die Fenster dazu stehen schon bereit, ansehnliche Sprossenfenster, Holz-alu, weiß, second-hand.
Durch Recherche bei der Denkmalbehörde für andere Objekte wissen wir, das die Beamten dafür die Beantragung einer denkmalrechtlichen Genehmigung wünschen (wg. Denkmalnachbarschaft) und bei den Genehmigungsbescheiden dann ganz detailliert Ihre geschmacklichen Vorlieben (Holzfenster, Sprossen, Farbe Beige-Ocker) reinschreiben.
Frage: Wie sollen wir nun vorgehen?
1. Lieber gleich vollendete Tatsachen schaffen (unsere Fenster und Farbvorstellungen sind sicher objektiv akzeptabel),
oder
2. erst Antrag stellen und dann bewußt dagegen verstoßen (weil wir die Fenster so oder so einbauen, andere kaufen können wir uns nicht leisten)
Was wir wissen, ist das die Denkmaleigenschft der Nachbarschaft lt. Gesetz (Sachsen)nur vor Gericht geklärt werden kann, nicht durch Liste (ipso-iure System), also momentan gibt es rein rechtlich nur Meinungen.
Grüße und danke!
Nun möchten wir bei unserem Haus neue Fenster und einen neuen Anstrich machen. Die Fenster dazu stehen schon bereit, ansehnliche Sprossenfenster, Holz-alu, weiß, second-hand.
Durch Recherche bei der Denkmalbehörde für andere Objekte wissen wir, das die Beamten dafür die Beantragung einer denkmalrechtlichen Genehmigung wünschen (wg. Denkmalnachbarschaft) und bei den Genehmigungsbescheiden dann ganz detailliert Ihre geschmacklichen Vorlieben (Holzfenster, Sprossen, Farbe Beige-Ocker) reinschreiben.
Frage: Wie sollen wir nun vorgehen?
1. Lieber gleich vollendete Tatsachen schaffen (unsere Fenster und Farbvorstellungen sind sicher objektiv akzeptabel),
oder
2. erst Antrag stellen und dann bewußt dagegen verstoßen (weil wir die Fenster so oder so einbauen, andere kaufen können wir uns nicht leisten)
Was wir wissen, ist das die Denkmaleigenschft der Nachbarschaft lt. Gesetz (Sachsen)nur vor Gericht geklärt werden kann, nicht durch Liste (ipso-iure System), also momentan gibt es rein rechtlich nur Meinungen.
Grüße und danke!