Garagenneubau - Grenzbebauung - normales Fenster ohne Dienstbarkeit möglich?

Diskutiere Garagenneubau - Grenzbebauung - normales Fenster ohne Dienstbarkeit möglich? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo Community, Ich bin dabei, für eine Garage (Grenzbebauung an 3 Seiten) an einer Seite ein Fenster F 90 einzubauen. Kostet mich allerdings ca...
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Reinhard Birkeneder

Guest
Hallo Community,
Ich bin dabei, für eine Garage (Grenzbebauung an 3 Seiten) an einer Seite ein Fenster F 90 einzubauen. Kostet mich allerdings ca. 2.800 Euro (1 Fenster!!)
Aus früheren Foreneinträgen habe ich herausgelesen, dass - wenn ich das F90-Fenster vermeiden möchte - für das Nachbargrundstück eine Dienstbarkeit eingetragen werden müsste. Wenn sich der lb. Nachbar notariell bereit erklärt, dass er die 3 m. Abstand immer einhalten wird, dann kann ich quasi auch ein normales Fenster einbauen. So hab ichs zumindest verstanden.
Nun meine Frage: Der Nachbar (wir kommen gut aus mit denen!) wird das nicht machen. Trotzdem möchte ich wissen, ob ich ein normales Fenster einbauen kann, so lange der Nachbar die 3-m-Grenze baulich nicht nutzt?
Ich bezweifle, dass das irgendwann mal passieren wird. Und wenn, dann mauer ich das Fenster halt ganz zu. ABer für die nächsten 20 Jahre könnte die Lösung noch funktionieren.
Ist mein Gedankengang nachvollziehbar und vor allem kann das so klappen?
Schon jetzt besten Dank für eine Antwort.
 
Hallo,

statt dem Fenster würde ich Glasbausteine nehmen,
so ist man auf der sicheren Seite.

Viele Grüße
 
Diese Frage...

... ist kommunal so speziell, dass es wohl kaum zu einer sinnvollen Antwort und Lösung über dieses Forum kommen wird.
Entweder gleich (bau-)rechtlichen Rat suchen oder unverbindlich an die Kommune anfragen.
Streit mit dem Nachbarn sollte vermieden werden... Das wäre mir das Fenster nicht wert.

Gruß,
sh
 
Fenster

Oder kein Fenster einbauen.
Ich habe in meiner Garage auch kein Fenster und kann damit leben.

Viele grüße
 
... möglicherweise können Sie das auch über einen Vertrag lösen, in dem Ihnen der Nachbar das Fenster bis auf Widerruf gestattet – unter Einhaltung evt. baurechtlicher Belange.
Eine Grunddienstbarkeit ist schwierig, auch der Grundstückswert leidet darunter.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Ich

würde nur Glasbausteine nehmen - wegen Brandschutzforderung und Sicht zum Nachbarn. Und mit Nachbar etwa schriftliches machen. Glasfenster nur zur eigenen Seite !
 
Allerdings funktioniert das nicht mit dem herkömmlichen Baumarktglasbaustein. Auch bei Glasbausteinen gibt es unterschiedliche Brandschutzklassen die den Anforderungen genügen müssen und zugelassen sind. Ebengleiches gilt für den Einbau mit ggf. bewehrten Fugen etc.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
...und in NRW beträgt der Brandschutzabstand 5 m und ist durch Baulast zu sichern.

Grüsse
 
Hallo Zusammen,
erst mal besten Dank für die vielen Antworten und Vorschläge.
Ist ganz interessant. Insbesondere die Lösung mit den Glasbausteinen finde ich nicht so schlecht.
Kommen wieder mehr in Mode und es gibt in der Tat ganz anspruchsvolle Designs.
Nichtsdestotrotz werde ich im Vorfeld nun doch nochmals mit der Genehmigungsbehörde sprechen.
Der Abstand zum nächsten Gebäude auf dieser Seite mit dem geplanten Fenster der Garage beträgt 6,0 m.
Und wenn man davon ausgeht, dass mein Nachbar selber diese Fläche in absehbarer Zeit nicht baulich nutzen wird, sollte es doch möglich sein, hier im ersten Schritt ein normales Fenster einzubauen.
Sobald sich die Voraussetzungen ändern, bin ich ja sowieso in der Pflicht und muss dann entweder ein G90-Fenster einbauen(wie im Plan vermerkt) oder eben das Fenster zumauern.
Ich kann gerne berichten, wie der zuständige Herr vom Landratsamt reagiert hat.
Nochmals besten Dank und viele Grüße
RB
 
3- seitige Grenzbebauung???

Hallo Herr Birkeneder,

Das mit der 3- seitigen Grenzbebauung habe ich noch nicht verstanden.

Ansonsten steht alles in der BayBO:
Art. 6 , Art. 7 (4) und in Art. 31

Wenn da was anderes geregelt ist , geht nur die 5 m -Brandbaulastfläche.

Eine Genehmigung für eine "Zwischennutzung" werden Sie vom Bauamt nicht bekommen.(weil zB. Ihr "Rechtsnachfolger" in 40 Jahren auf Gewohnheitsrecht besteht)
Das Bauamt darf keine rechtsungültigen Zustände herstellen.
Diesen "Deal" müssen Sie halblegal mit Ihrem Nachbarn ausmachen.

viele Grüße
 
Garagenfenster

Hallo Herr Göbel,
3-seitig bedeutet in diesem Fall, dass die Garage an 3 Seiten auf der Grenze steht.
Lediglich zur Straße hin gibt es also Möglichkeiten für Tür und Tor.
Tja, ich schau dann mal, ob ich meinen Nachbarn bei einem 5-Liter-Bierfass zu einem "halblegalen Deal" überreden kann. ;-)
Wenn nicht, wirds wohl eine G-Lösung mit Glasbausteinen oder ich Mauer das Loch tatsächlich wieder zu.
Nochmals danke für die Tipps.
lg RB
 
wenns

zur Seite nicht geht - da bliebe ja noch ein Weg nach oben - ein Dachfenster / Lichtband - gegebenenfalls Decke mit Lichtschacht bis zur Schachalung ........
 
Thema: Garagenneubau - Grenzbebauung - normales Fenster ohne Dienstbarkeit möglich?
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