Holzbehandlung

Diskutiere Holzbehandlung im Forum Farben & Stuck im Bereich - Hallo Bei meiner Renovierung eines Altbaus, gab es einige Holzarbeiten mit neuem Holz. Z.b. Wurden 3 Schleppgauben aus hochwertigen Fichteholz...
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Johannes Hoffmann

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Hallo

Bei meiner Renovierung eines Altbaus, gab es einige Holzarbeiten mit neuem Holz. Z.b. Wurden 3 Schleppgauben aus hochwertigen Fichteholz gebaut, das Ortgangbrett wurde erneuert und diverses anderes (Profile usw.). Ferner kommen auch neue Fenster ins Haus (Rote Eiche / Leider sind die alten Fenster, aufgrund mangelnder Pflege rudimentär geschädigt, außerdem auch nicht vollstandig). Das alte profilierte Eichegesims habe ich per Heipluftfön und Spachtel von seiner Lackschicht befreit.

Nun zu meiner Frage:

Ich möchte das ganze Holz unbehandelt lassen, auch die Fenster. Nun gibt es natürlich unzählige der ungewollten Berater, die man irgendwie ständig am Hals hat, die einem davon abraten. Allerdings alles keine Leute vom Fach.

Ich sehe das so: Das Holz vergraut, und verfärbt sich. Diese vergraute und verfärbte Oberschicht, finde ich a.) ästhetisch ansprechend und b.) denke ich, dass diese natürliche "Patina", das Holz ohnehin vor Witterungseinflüssen besser schützt, als irgendeine Farbe oder eine Lasur. Selbst bei Lasuren kann ich immer wieder beobachten, dass auch diese dünnen Schichten irgendwann einmal abblättern, und die Vergrauung des Holzes ohnehin einsetzt.

Des weiteren erhalte ich so natürlich die maximale Diffusionsoffenheit.

Das Gebäude, wurde 1705 gebaut, die Außenmauern sind massiv, im Inneren sind die meisten Wände als Fachwerk ausgebildet. Es steht als Eckhaus übrigens in einem relativ dichtbebautem Gebiet, und hat keine explizite Wetterseite.

Kann jemand meine geplante "Nicht" - Behandlung des Holzes fachlich bewerten?

MfG
 
Hallo Johannes,
Deine Haltung gefällt mir und der damit verbundene ästhetische Geschmack. Ich kann mir das alles gut vorstellen und auch der Einklang mit dem 300-jährigen Haus. Wenn die Fenster so gut gearbeitet sind, daß vom Wetterschenkel her alles optimal funktioniert, dann ist das okay. Ölen und Streichen könnte man später immer noch.
Auch wenn einige sagen: Der beste Holzschutz ist garkein Holzschutz!, so dennoch eine Empfehlung: Die Fichtenholz-Bauteile würde ich mit einem Halböl streichen, besser tränken. Gutes Terpentin und Leinölfirnis 2 : 1 bis 1 : 1 gemischt und 2 x streichen. Besser ist es noch, das Gemisch anzuwärmen und warm aufzutragen. Aber das Anwärmen nützt nur bei sommerlichen Außentemperaturen.
Gutes Gelingen wünscht Dir
Dietmar
 
Maßhaltige Bauteile

Guten Tag,
Fenster sind maßhaltige Bauteile, deshalb ist es erforderlich die Fenster zu beschichten, damit sie nicht von außen zu viel Feuchtigkeit bekommen und Quellen/danach wieder Schwinden. Dann klemmt es nämlich bald oder zieht wie Hechtsuppe. Über Holzschutz möchte ich mich jetzt nicht besonders auslassen. Jedoch: Amerikanische Roteiche ist bei weitem nicht so dauerhaft wie unsere Stiel-/Traubeneiche.
Wenn man außen beschichtet muss natürlich auch innen beschichtet werden, damit durch Diffusion keine Feuchtigkeit im Profil gefangen wird. Eiche ist grobporig, das erfordert relativ große Schichtdicken. Eiche enthält Gerbstoffe, das erfordert in der Regel einen Spergrund.
Die Normen z. B. für Maler und Lackiererarbeiten und für Tischlerarbeiten schreiben ebenso wie ein entsprechendes BFS-Merkblatt die Beschichtung in mehreren Arbeitsgängen vor. Ich weiß natürlich auch, dass früher die Fenster nicht beschichtet wurden, oder geölt wurden usw. und es oft funktioniert hat bzw. noch heute an Baudenkmälern funktioniert. Es kann aber auch "in die Hose gehen", wenn gegen das anerkante Regelwerk verstoßen wird.
Mit freundlichen Grüßen
ulrich Arnold
 
re

Hallo

Arnold, "erforderlich" klingt sehr restriktiv, insbesondere das Sie ja auch weiter unten einräumen, dass das früher ja so funktioniert hat.

Das mit Maßhaltigkeit ist natürlich ein Argument. Trotzdem würde ich dem entgegenhalten, dass durch die temperaturbedingten Materialausdehnungen jede noch so gut ausgeführte Beschichtung früher oder später von feinsten Rissen (Kapillarrissen) durchzogen ist, und durch diese dann Feuchtigkeit schneller eindringt, als umgekehrt über die Diffusion austreten kann.

Ferner kann man den Zustand von Fenster welche nicht mit einer Farbschicht überdeckt sind, natürlich wesentlich besser beurteilen, und so möglichen Schäden frühzeitig vorbeugen.

Sie schreiben, das kann "in die Hose gehen", wenn gegen das anerkannte Regelwerk verstoßen wird. Das "das" bezieht sich vom Satzbau her, auf den Umstand, "dass früher die Fenster nicht beschichtet wurden, oder geölt wurden..." Haben sie den Satz falsch formuliert, oder wollten sie auf ein anerkanntes Regelwerk für Nichbeschichtung von Holz oder dessen Ölbehandlung ansprechen? (Konstruktiver Bautenschutz?)

Auf jeden Fall, danke für die Antworten, und Dietmar, danke für die guten Wünsche.

MfG
 
Kein Grammatik Experte

Hallo, ich bin kein Grammatik Experte, da ich einen neuen Satz angefangen habe ist meiner Meinung nach eindeutig, dass sich das "in die Hose gehen" auf Nichtbeachtung des Regelwerkes bezieht. Das vorhandene Regelwerk geht immer davon aus, dass Holzfenster beschichtet werden und in regelmäßigen Intervallen diese Beschichtung kontrolliert und überarbeitet wird. Zu den anerkannten Regeln der Technik gehört es NICHT die Fenster unbeschichtet zu lassen oder zu ölen. Das hat zur Folge, dass "Sparfüchse", selbst wenn kein Schaden am unbehandelten oder geölten Fenster zu erkenen ist, gute Chanchen haben auf einen Mangel abzustellen und Nachbesserung oder Minderung erwirken können.
Jetzt doch noch ein kleiner Ausflug in den konstruktiven Holzschutz: Fenster gehören der Gefährdungsklasse 3 an, wenn sie in der Leibung zurückstehen und dadurch vor Auswaschungsbeanspruchung geschützt sind könen sie in Gefährdungsklasse 2 überführt werden. In der Regel geht mann davon aus, dass ein Insektenbefall äußerst unwahrscheinlich ist und deshalb ist keine insektenvorbeugende Wirkung erforderlich. Roteiche (Quercus rubra L.) wird gemäß DIN EN 350-2 in die Pilzdauerhaftigkeit 4 eingestuft. Demnach ist auch in Gefährdungsklasse 2 ein chemischer Holzschutz neben dem konstruktiven erforderlich (DIN 68800 Abschnitt über nicht tragende, maßhaltige Bauteile (Dieser Abschnitt ist nicht bauaufsichtlich eingeführt aber dennoch anerkannte Regel)). Aus Holzschutzsicht also riskant Roteichenfenster ohne weitere Behandlung zu verwenden, aus Bauphysikalischer- und Gebrauchstauglichkeits-Sicht wie in meiner ersten Antwort gesagt ebenfalls. Wenn sich alle Beteiligten über die Möglichkeiten und Risiken geeinigt haben ist eine Nichtbeachtung des anerkannten Regelwerks möglich. Bei witterungsgeschütztem Einbau und regeläßiger Wartung muss auch nicht unbedingt gleich ein Schaden eintreten, wenn Fenster nicht beschichtet werden.
Literatur z. B. BFS.Merkblatt Nr. 18 (11/1996)
DIN 18355 Tischlerarbeiten (01/2005)
DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten (12/2002)
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Arnold
PS keine Angst vor Denkmalgerechten Lösungen, aber bitte das Bewustsein haben, dass es sich um Sonderlösungen handelt und wissen was man tut.
 
Holzbehandlung

Ich muss Ulrich Arnold beipflichten.
Mein Tip (Faustregel) für maßhaltige Bauteile:
Von innen einen Anstrich mit hohem Diffusionswiderständen setzen. Von außen den Widerstand möglichst gering halten.
Dann sind maßhaltige Bauteile gut und langzeitig geschützt. Geht man so vor ist das Ergebnis unschlagbar.
Wasser und Feuchtigkeit darf ruhig schon mal rein. Es muss nur ganz schnell wieder heraus! Da liegt das Problem.
Nach meiner Erfahrung (wie im oben beschrieben Fall) wäre ein Lasuranstrich mit einer Dünnschichtlasur, die kann nicht blättern(!), (außen) zur Pflege des Holzes ratsam. Geht man so vor sind Renovierungsintervalle von 15-25 Jahren absolut möglich.
Der ästhetische Ansatz, der hier von Johannes formuliert wurde, bleibt dann allerdings unberücksichtigt.
Hier muss Johannes für sich ganz persönlich die Entscheidung treffen, was für ihn einen höheren Wert hat:
- Gewünschte Gestaltung mit dem Wagnis des Bauschadens.
oder
- Technische Sicherheit mit Abstrichen an der gewünschten Gestaltung.

Diese Entscheidung kann er jedoch nur für sich selbst treffen. Gewährleisten wird ihm die erste Entscheidung jedoch kein Handwerker. Er trägt dann also selbst das volle Risiko.
 
Thema: Holzbehandlung

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