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Holger Röder
Guest
Unser frisch gekauftes Haus liegt in Bayern. In der Denkmalliste ist die Bruchsteinfassade und das Mansarddach aufgeführt. Der Dachstuhl ist in keinem guten Zustand (Faul, Wurm, usw.) Durch den Voreigentümer wurden im EG bereits Kunststofffenster (weiß mit Kreuz --> Baumarkt) eingebaut im Mansardgeschoss sind noch alte weiße Holzfenster, die Kunststofffenster sind aber auch hierfür bereits gekauft und von uns übernommen. Anfürsich möchte ich an der Form des Daches nichts ändern, muss es aber komplett abbauen um die unteren Pfetten (verstockt) auswechseln zu können. Kann mir jemand die Frage beantworten, ab wann (d.h. wieviel Sparren ..)ich einen Bauantrag einreichen muss. Diesen würde ich mir gerne ersparen um nicht mit dem Denkmalamt in Verbindung treten zu müssen, weil ich vermute, dass erst mit einem Bauantrag der Denkmalschutz mir vorschreiben kann welche Fenster, Ziegeln usw. (solange es keine Satzung über Esamble gibt) ich einzubauen habe. Vielen Dank für Ihre Antwort