Denkmalschutz auf Fassade und Mansarddach

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Holger Röder

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Unser frisch gekauftes Haus liegt in Bayern. In der Denkmalliste ist die Bruchsteinfassade und das Mansarddach aufgeführt. Der Dachstuhl ist in keinem guten Zustand (Faul, Wurm, usw.) Durch den Voreigentümer wurden im EG bereits Kunststofffenster (weiß mit Kreuz --> Baumarkt) eingebaut im Mansardgeschoss sind noch alte weiße Holzfenster, die Kunststofffenster sind aber auch hierfür bereits gekauft und von uns übernommen. Anfürsich möchte ich an der Form des Daches nichts ändern, muss es aber komplett abbauen um die unteren Pfetten (verstockt) auswechseln zu können. Kann mir jemand die Frage beantworten, ab wann (d.h. wieviel Sparren ..)ich einen Bauantrag einreichen muss. Diesen würde ich mir gerne ersparen um nicht mit dem Denkmalamt in Verbindung treten zu müssen, weil ich vermute, dass erst mit einem Bauantrag der Denkmalschutz mir vorschreiben kann welche Fenster, Ziegeln usw. (solange es keine Satzung über Esamble gibt) ich einzubauen habe. Vielen Dank für Ihre Antwort
 
Einen Bauantrag brauchen Sie bei Arbeiten am Dach auf jeden Fall. Sonst ist es ein Schwarzbau. Und haben Sie keine Angst vor dem Denkmalschutz - im Gegenteil; mit ein bisschen Abstimmung und gutem Willen und jede Menge Schreibkram bekommen Sie sicherlich Zuschüsse und auf jeden Fall die Steuervergünstigung für Ihr Sanierungsvorhaben. Im anderen Fall bekommen Sie auf jeden Fall Ärger, denn bei Arbeiten am Denkmal ist nun mal der Kontakt mit dem Denkmalpflegeamt zwingend vorgeschrieben. Über solche Punkte - sorry - sollte man sich eigentlich vor dem Kauf schlau machen.
Gruß gf
 
Denkmalschutz

Sehr geehrter Herr Röder,
sie müssen in jedem Fall Kontakt mit der unteren Denkmalschutzbehörde aufnehmen und Ihr Vorhaben genehmigen lassen, wenn Sie Veränderungen an Ihrem Anwesen vornehmen wollen. Es spielt dabei keine Rolle an welchen Bauteilen diese Maßnahmen stattfinden. Weiterhin sollten Sie Kontakt mit einem Fachmann aufnhemen, denn bezüglich der Sanierung Ihrer Pfetten gibt es sicherlich Möglichkeiten diese auzuwechseln ohne daß Sie Ihr Dach abbauen müssen. Hierbei kann Ich Ihnen gerne behilflich sein. Meine Daten können Sie dem Profil entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Müller
 
...denkmalschutzrechtliche erlaubnis...

hallo herr röder, ...ich kann mich den aussagen nur anschließen; /// sie benötigen für umbauten an einem in die denkmalliste eingetragenen gebäude eine denkmalschutzrechtliche erlaubnis -ist nicht gleichzusetzen mit einem bauantrag- /// wenn kunststofffenster vorhanden werden sie meist nur dann aufgefordert, diese auszutauschen, wenn sie arbeiten an diesen durchführen -arbeiten am dach ziehen nicht gleich den austausch der fenster nach sich- /// wenn sie die dachhaut öffnen dann können ihnen auflagen bezgl. der dacheindeckung gemacht werden -aber auch dies muss sich für sie im wirtschaftlichen rahmen halten und man kann unserer erfahrung nach, solange man die entsprechenden behörden rechtzeitig von seinem vorhaben informiert sich mit den damen und herren über vieles unterhalten; hoffe ihnen etwas weitergeholfen zu haben; mit weihnachtlichen grüssen aus franken
 
Thema: Denkmalschutz auf Fassade und Mansarddach

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