Dachfenster im denkmalgeschützten Gebäude

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Mathias K.

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Hallo,

ich bin angehender Bautechniker und plane im Rahmen meiner Projektarbeit ein Fachwerkhaus (verschiefert) zu sanieren. Das Gebäude ist um 1900 errichtet worden und steht unter Denkmalschutz. Das Dachgeschoss wurde damals teil als Scheune und teils als Wohnraum genutzt und hat daher kaum Fensteröffnungen.

Es ist geplant, das gesamte Geschoss als Wohnraum zu nutzen. Hierzu müsste ich allerdings ein Dachflächenfenster einsetzen (für eine Gaube ist aus verschiedenen Gründen kein Platz vorhanden).

Ist es möglich, ein Dachflächenfenster dort einzusetzen? Weiterhin würde ich gerne wissen, wo man Dachflächenfenster erhalten kann, die sich dem Gebäude optisch anpassen.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten
 
Dachflächenfenster

in denkmalgeschützten Häusern sind die industriellen Dachflächenfenster (Velux) in der Regel tabu. Werden auch vom Denkmalpfleger zu Recht nicht genehmigt.

Genehmigt werden aber Dachausstiege (4- oder 6-"pfannige"), und zwar auch in erforderlicher Anzahl. Hier bedarf es eines guten Entwurfes für eine konische Ausbildung des Dachaufbaus zum Raum hin und eines geigneten Innenfensters.

Ich habe auch schon mal für einen ähnlichen Fall individuelle Atelierfenster für eine denkmalgeschützte Scheune entworfen und gebaut. Dies ist mit dem Denkmalpfleger zu verhandeln. Handwerkliche Lösungen (in traditionellenTechniken) sind jedenfalls eher für ein Denkmal geeignet als Fenster "von der Stange", und finden dann auch offenere Ohren.

einfühlsame Kreativität wünscht
jh
 
es

gibt diese dachausstiegsfenster (z.b. von der fa. hirz) auch schon in der gedämmten form. allerdings ist bei einem gedämmten dachausbau dort das problem des anschlusses der dämmung/dampfbremse gegeben, so dass es nicht zu kondenwasserbildung kommt. mich hat das nicht überzeugt (zumal der flügel aus irgendeinem grund keine abgerundeten ecken hat - und mein zuständiger denkmalpfleger nicht glücklich war), also habe ich mich zu der bereits erwähnten variante mit gewöhnlichem verzinkten dachausstiegsfenster und passgenau angefertigtem innenfenster entschieden.
allerdings stehe ich auf dem standpunkt, dass ein denkmal "weiterleben" muss, d.h. das denkmalschutz (vor allem an noch benutzten wohnbauten) nicht bedeuten kann, das man einen zustand x zu einem zeitpunkt y konserviert. das betrifft auch sachen wie solarzellen u.ä. (mein denkmalpfleger ist da ganz anderer auffassung, deswegen werde ich keine solare brauchwasserunterstützung haben und mir mein haus vielleicht in 10 jahren nicht mehr leisten können und auch kein individuell gestaltetes dachflächenfesnter, wie es mein vorschlag gewesen wäre). für häßliche velux-stangenfenster, die einfach nie das zeug zum klassiker haben werden, gilt das natürlich nicht.
im übrigen musste ich schon für diese zwei fensterchen kämpfen, mein denkamlpfleger will am liebsten komplett geschlossene dachflächen.
 
Hmmm,

hallo Bettina,
und das bei Deinem Beruf. Ich lese da im Denkmalschutzgesetz: §6 (3) Bei allen Entscheidungen nach diesem Gesetz sind die berechtigten Interessen der Eigentümer der Denkmale zu berücksichtigen.
Das ist allerdings das von MV. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß die anderen sich in diesem Punkt großartig unterscheiden.
Wo fängt denn da ein berechtigtes Interesse an und ganz besonders, wo hört es auf und hat sich der Willkür eines Mitarbeiters der unteren Behörde zu unterwerfen? Welche Möglichkeiten gibt es da, den demokratischen Zentralismus zu umgehen und sich direkt mit der oberen Behörde zu verständigen?
Wie stehen öffentliches Interesse und Interesse des Eigentümers zueinander?

Grüße Lukas
 
ha,

willste mich bei der ehre packen! :)))
das problem war (und ist), dass ich erpreßbar bin. oder käuflich :))) ich habe ein paar förder-eurönchen versprochen bekommen, das macht weich wie butter in der sonne! weil, die bekommt man natürlich nicht im voraus. sondern wohlverhalten vorausgesetzt. und: in eigenen dingen ist man stets sein schlechtester rechtsverdreher :)))
zudem muss man ehrlicherweise auch erwähnen, dass ich rückseitig eine gaube bekommen habe, ich war nur maßlos, was das thema licht und luft angeht.
und ansosnten geht es zu wie auf dem basar: ich nicht machen fenster, dafür ich dürfen eine (wirklich nur eine!) innenwand entfernen, ich streichen türen, wie du willst und tu nicht zanken, dafür ich haben darf weinrebe an hauswand (obwohls dem ideal der "steinernen stadt" widerspricht).
leider hab ich nichts zu bieten, was ein paar qm solar möglich machen würde, so toll ist mein haus dann auch nicht.
 
Hihi

Ehre gepackt. ;-)
Dann ist es bei Dir also mit dem Recht so, wie bei mir mit den Fußböden. Ich glaube ich nehme mir eine Fachfirma und Du suchst Dir ´nen Anwalt. ;-))
Dann werde ich mich also zur Sicherheit mit Maximalforderungen rüsten, um eine VB zu haben, wenn ich endlich den Vororttermin mit meinem "Unteren" habe.
So zwei kleine Fensterchen möchte ich am Bhf auch in´s Biberschwanzdach noch reinmogeln. Ein bissl hatte ich auch von WW-Kollektoren geträumt. Mal sehen, was geht. Sons stell ich die Kollektoren eben in den Garten. Ich bin mir nicht sicher, ob das besser aussieht.
Was ich bis jetzt gelernt habe ist, daß die Leute sehr unterschiedlich sind. Ich werde meinen erst mal ganz behutsam abklopfen. :))

Grüße Lukas
 
mein

glaube an die vernunft ist unerschütterlich und so werde werde ich die kommenden jahre in der hoffnung verbringen, dass sich eines tages die gaspreise auch ins denkmalamt rumsprechen. und in 10 jahren ist die grundschuld für die fördermittel raus (die ich natürlich unterschrieben habe, s.o.) und dann werden wir mal sehen, was eine harke ist. ich hab mir den kollegen schon ausgesucht :)))
ich hoffe, im fußboden-fach ist so wie bei uns: für kollegen umsonst :)))
übrigens - ein traumbild von mir: mein mann und ich bei der verhandlung in ihrer eigenen scheidung, jeweils vertreten durch sich selbst - ich seh die richterin schon dabei, wie sie ihre eigene einweisung in die klapsmühle unterschreibt - vollziehbar sofort :)))
 
Thema: Dachfenster im denkmalgeschützten Gebäude

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