Bestandsschutz? Dachflächenfenster erneuern im Bau-Denkmal

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pallitax

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Liebe community,
wir wohnen in einem 200 Jahre alten Fachwerkhaus (Rheinland-Pfalz). Das Dach inklusive Dachflächenfenster ist marode uns muss saniert werden. Unser Haus ist vor 2 Jahren unter Denkmalschutz gestellt worden. Gespräche mit dem Denkmalschützer haben ergeben, dass er Gauben statt der bestehenden Dachflächenfenster haben will. Eigentlich sehr schön, würde mir auch gefallen. Nur kostet das nach den ersten Angeboten mal eben 10.000 EUR mehr als die Dachflächenfenster durch solche identischer Größe zu ersetzen. Der Denkmalschützer meinte, dass wir kein Recht auf Bestandsschutz haben, auch wenn die Dachflächenfenster nachweislich mindestens 20 Jahre eingebaut sind. Stimmt das? Falls nein, wie bekommt man es hin den Denkmalschützer umzustimmen?
Viele Grüße
Pallitax
 
Ich denke

gar nicht.Früher hat es ja auch keine Dachfenster gegeben.
In der Altstadt von Soest konnte man mal eine Zeit lang Dachfenster nur in nicht einsehbare Dachflächen einbauen.
Liegt an der Laune des Verantwortlichen.
 
Hallo,

Dachflächenfenster gehören nicht in ein Denkmal, soviel ist klar. Bestandsschutz für entstellende Zutaten gibt es auch nicht, möglicherweise sind die Fenster ja auch ungenehmigt eingebaut worden.
Willkür ist das nicht, sondern eine konsequente Auslegung der Rechtslage. Ich fürchte, entweder bauen Sie ein glattes Dach ohne Dachflächenfenster oder Sie freunden sich mit den Gauben an.

Mit freundlichen Grüßen
 
uns..

wurden die Dachfenster ebenfalls untersagt, - allerdings wurden uns zwei Optionen zum aussuchen gegeben:

Dachgauben oder großflächige Dachverglasungen wie bei einem Wintergarten.

Wir haben uns dann auf der einen (Straßen und Süd) Seite für die Gaube, und auf der anderen Seite (Nordseite, nicht einsehbar von nirgends aus) für die großflächige (10m2 verteilt in zwei Glasbänder) Verglasung entschieden. So haben wir richtig schön viel Licht im Haus, ohne es im Sommer zu warm zu haben.

Fragt doch einfach mal nach alternativen! Oder will er einfach nicht verhandlungsbereit sein?

Viel Erfolg!
 
Hallo Pallitax,"Bestandsschutz" habt Ihr solange alles beim alten bleibt, da kann Euch niemand wirklich zwingen die DFFs zu verschließen. In dem Moment wenn das Dach abgenommen wird erlischt eber dieser (weg ist nun mal weg) und alles was neu draufkommt bedarf einer Genehmigung.
Wenn durch Auflagen des Denkmalschutzes erhebliche Mehrkosten entstehen würde ich aber immer versuchen zu handeln, gelegentlich findet sich doch noch ein Töpfchen, in dem der ein oder andere Groschen liegt. Wo steht denn das gute Stück im Palatinat?

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Hallo Pallitax,

wir haben auch mehrfach um die Genehmigung zum Einbau eines Dachfensters gebeten. Dies wurde immer wieder abgelehnt, obwohl man uns andererseits die Genehmingung anbot, das komplette Dach vom Giebel aus 1,5m tief zu verglasen (inwieweit das mit einem FWH von 1802 kompatibel ist, hat sich mir bis heute nicht erschlossen).
Nun hatten wir einen Schornsteinbrand und da es keinen Ausstieg zum Dach gab, musste die Feuerwehr warten, bis endlich ein Leiterwagen da war. Dabei hätte beinahe der Dachstuhl Feuer gefangen.
Kurz danach bekam ich die Genehmigung für ein Dachfenster, das allerdings nicht zur Hauptstraße, sprich in unserem Fall, zum Ortskern, zeigen durfte.
Vielleicht ist das ja ein Ansatzpunkt für euch: Wie soll der Schorni auf's Dach zum Fegen, wenn es kein Dachfenster gibt? Eine neue Reinigungsöffnung im Haus ist teuer und wird von vielen Schornis nicht mehr akzeptiert.
Mach den Schorni zu deinem Freund und er gibt dir für deinen Antrag eine entsprechende Stellungsnahme mit Hunderten von Paragraphen etc., da kneift dann auch die Denkmalbehörde wegen der Verantwortung.

Viel Glück

Holger
 
Zugang für den

Schorni könnte gehen, aber die wenigsten fegen noch von oben.
Aber ein Dachfenster als zweiten Fluchtweg anzusprechen das könnte Erfolg haben.
 
Thema: Bestandsschutz? Dachflächenfenster erneuern im Bau-Denkmal

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