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ksl Ernst

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Hallo!
Wir haben uns ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus gekauft. Wir haben aber leider einigen Ärger mit dem Nachbar.
Er verlangt von uns, dass ein Fenster entfernt wird, welches teils auf sein Gartengrundstück, bzw. zur Hauswand zeigt. Die Gasse zwischen den Häusern ist ca. 1m breit.
Das Haus ist 200 Jahre alt. Sein Haus ist Anfangb 1900 gebaut worden. Unser Architekt meint, wir sollten wegen des Lichteinfalls das Fenster bestehen lassen. Es handelt sich um ein Bestandsfenster. Wer kann mir dazu irgendwelche Aüskünfte geben.
Vielen Dank!
Karin
 
Bestand

Hallo Karin,
man kann ein Fenster in denkmalgeschützten Gebäuden nicht so einfach entfernen. Besprich das Problem mit dem Denkmalschutz oder ggf mit einem Anwalt. Der beste Weg wäre narürlich, wenn Ihr Euch mit dem Nachbarn einigen könnt. Aber ohne die Denkmalschutzbehörde zu informieren bitte nichts unternehmen.
Gruß aus Dortmund
Harald Vidrik
 
Veränderung der Fassade ist genehmigungspflichtig

Hallo, es ist nicht erlaub einfach die Fassade zu verändern, noch dazu bei einem dankmalgeschütztem Haus. Rechtsberatung einholen!
 
Bestandsschutz

Hallo Kerstin,

das Fenster hat auf jeden Fall Bestandsschutz, zumindest solange, wie Ihr es nicht durch ein neues ersetzt (wenn Ihr es ersetzt, dann weiß ich auch nicht, wie das ist).

Zur Not würde ich dieses eine Fenster dann (reparieren,) Abschleifen und neu streichen und NICHT gegen ein neues austauschen.

Grüße Annette
 
Fenster

Wenn das Fenster in der Brandwand sitzt, hat es keinen Bestandsschutz, weil der Brandschutz vorgeht. Im Zweifel hätten Sie also ganz schlechte Karten.
Mir wäre ein gutes Verhältnis mit dem Nachbarn wichtig, denn wie sagt das Sprichwort ? "Freunde kann man sich aussuchen, Nachbarn schenkt der liebe Gott". Also würde ich zunächst mal zum Denkmalschutz und zur Feuerwehr marschieren, Abteilung vorbeugender Brandschutz.

Grüße
 
Brandschutz

Ich würde das Thema Brandschutz unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes sehen und mich bei LFD und evtl der Stadt nach den Vorschriften erkundigen. Aber Vorsicht, damit weckt man leicht schlafende Hunde und dem lieben Nachbarn Munition wenn er es mit bekommt!
 
In einem vergleichbaren Fall hier in Bayern wurde vom Amt festgelegt, dass alte Grenzfenster (mir gegenüber wurde ein Alter von ca. 30 Jahren genannt) auf jedem Falle Bestandschutz hat, selbst ein Brandschutz muss erst dann nachgerüstet werden, wenn an dem Fenster Veränderungen vorgenommen werden (z.B. Neueinbau). Bestandschutz hat übrigens nach Aussagen der Genehmigungsbehörde die Öffnung (bitte im Zweifelsfalle vor Ort durch Ihre Genehmigungsbehörde bestätigen lassen).
Bei Nutzungsänderungen des Gebäudes, die einer neuen Genehmigung bedürfen erlischt der Bestandschutz.

Grüße

Jochen Engelhardt
 
Bestandsschutz?

Guten Tag, Bestandsschutz, genießen, außer besonders sicheheitsrelevanten Bauteilen (wie Hr. Beckmann schon sagte) nur Bauteile, die zu irgendeiner zeit einmal legal eingebaut wurden. Vermutlich war es vor ca. 200 jahren legal bzw. genehmigt oder genehmigungsfähig das Fenster zu bauen, genau das müsste aber auf den "zu üpberprüfen Liste" stehen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
PS: In der Frage wurde nicht erwähnt, dass Denkmalschutz besteht, wenn es den so sein sollte, ist das natürlich auch ein Argument, das mit in die Bewertung muss.
 
Wenn das Fenster quasi immer schon drin ist, dann hat der Nachbar schlechte Karten! Brandschutz hin oder her. Selbst bei einem Abstand von 60 cm zum nachbarlichen Fenster darf ich trotz sogar gravierender Änderungen bei der Sanierung auf Bestandsschutz bestehen und bekomme dies auch im Brandschutzgutachten bestätigt und von der Behörde abgesegnet. Auch wenn alles rausgeflogen ist und sogar die Anschläge um das Fenster neu aufgemauert wurde. Also nicht verrückt machen lassen. Wenn da sofort der Bestandsschutz wegfallen würde, dass wäre für viele ein Unding.

Gehen Sie wie gesagt wegen der gütlichen Einigung aufs Bauamt mit dem lieben Nachbarn und der Bearbeiter (wenn er Ahnung hat, was man voraussetzt) wird Ihnen Ihre Sicherheit zum Belassen des Fensters erläutern und geben. Denn wenn Sie es jetzt ändern, also zusetzen, müssten Sie ggf. eine Baugenehmigung dafür einreichen Aber das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Das Licht ist doch für Sie wichtiger! Wenn Sie ängstlich sind, schauen Sie wegen des hier oft angesprochenen Brandschutzes wirklich genau wie sich das Feuer im Brand tatsächlich verhält. Meist nicht so, wie uns viele weismachen wollen. Brandschutz muß beachtet werden, keine Frage, jedoch krasseren teilweise haarsträubende Ansichten bzw., Forderungen.

Aber was ist das für ein Architekt, der dieses für Sie nicht schon längst geklärt hat??

viele Grüße aus Sachsen
Michael Reisinger
 
Bestand

Hallo!
Unser Architekt sagte uns auch, wir sollen uns von dem Nachbarn nicht verrückt machen lassen. Vor allem der Grund , den der Nachbar uns genannt hat ist ein Witz!
Er fühlt sich durch dieses bestehende Fenster beobachtet und das sei ihm unangenehm! Unser Haus ist 200 Jahre alt!
Und es gibt einen Befund für eine Fensteröffnung die ursprünglich ist. Wir glauben er will uns nur einschüchtern, weil er selbst die Grenze überbaut hat.
Wir lassen vermessen!!! Grüsse Karin
 
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