konstruktionsfehler beim denkmal belassen?

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anonymus

Guest
sollen alte konstruktionsfehler beim denkmal wie z.b.fehlende o mangelhafte wasserabwweisung durch zu kurze dachvorsprünge,tropfkantenprofile bei gurtgesimsen ect.den neuesten erkentnissen nach verändert werden o.den historischen beständen,wohlweislich baufehlerhaften gegebenheiten weiter bestehen bleiben--obwohl wissentlich schäden an der substanz zu erwarten sind ???
 
Baufehler beim Denkmal,

Hallo,

alle Denkmalschutzgesetze der Länder schreiben vor, daß Denkmäler zu erhalten sind. Das alleine sollte eingebaute Baufehler schon ausschließen.
Ich halte aber viel von Individualvereinbarungen im Vertrag, in denen der Hinweis auf historische Baukonstruktionen enthalten ist und verweise selber darauf, daß die Merkblätter der WTA im Zweifel Vorrang vor konkurrierenden Normen haben.

Grüße vom Niederrhein
 
Eine wirklich interessante Frage...

..."blacki".
Die Frage die sich mir dabei "aufdrängt" ist, sind die Konstruktionsfehler die du beschreibst "historisch" bedingt (also tatsächlich durch die "Konstruktion des Denkmals hervorgerufen) oder erst im Laufe von möglicherweise Jahrhunderten durch Sanierungsmaßnahmen entstanden?

Die "sanierenden Generationen" haben vermutlich auch nach den "neuesten Erkenntnissen" gehandelt. Heute weiß man, dass da vieles falsch gemacht wurde.

In den 70ér und 80ér Jahren wurden Fachwerkhäuser in unseren Breiten schön mit Latexfarbe "versorgt". Das Fachwerk sollte ja vor Witterungseinflüssen "geschützt" sein und "schön" aussehen sollte es auch.

Auch die Denkmalpflege weiß, dass das falsch war und "verlangt" vehement den "Rückbau" solcher Anstriche.

Meine "Hütte" hat beispielsweise auch viel zu kurze Dachüberstände. Ich denke aber, die sind erst durch mehrere "Dachgenerationen" entstanden.
Den Erbauern vor fast 300 Jahren würde ich da mehr Sachverstand zutrauen!

Was aber wenn die "Konstruktionsfehler" den Charakter eines Denkmals ausmachen??
Würde mich mal interessieren, was der Denkmalschutz in solch einem Falle sagen würde.
Denkmäler dienen u.a. ja auch dazu den Generationen die Entwicklung der Gesellschaft zu verdeutlichen in der sie leben.
Genau genommen gehören ja auch "konstruktiv versemmelte" Denkmäler dazu.

Da wird es schwierig irgendwie.

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach sollten konstruktive Fehler im Sinne des Erhaltes eines Denkmals beseitigt werden. Aber selbst eine Dämmung (aus energetischen Gründen) könnte einen konstruktiven Fehler darstellen, der den Erhalt des Denkmals gefährdet.

Und dann?

Grüße
Martin
 
denkmal

nein martin,ich meine es so,wie meine frage lautet.granitfensterbänke ,ohne tropfkante,abgerundet,geringer ortgangüberstand ,granitgurtgesims.granitgewänder an den fenstern.keine dämmung u.dergl.,belassen wie vor ca.400 jahren erstellt.je nach dem,wer der bezirkskonservator ist, welchen grossen namen der leitende architekt hat, jeder hat so seine eigene philosophie,auch wenn die gültigen regularien deutliche aussagen dazu sprechen.oder,--im historischen stiftland--div.kirchen aus dem bayer.-böhmischen barock---je nach dienstzeit des jeweiligen konservators des bayer,lfd hat die farbkomposition eigene handschriften--die basilika waldsassen z.b.kenne ich nun schon in der 4.verschiedenen variante der farbgebung--und alles soll historisch begründet sein.einmal werden z.b.die granitgesimse mit keim-purkristallat gestrichen,20 jahre später wieder sandgestrahlt.--lach nicht, ich bin schon so ein fossil !!!!!gruss aus waldsassen
 
Ich lach ja gar nicht!

Das was du beschreibst trifft ja gewissermaßen die Frage die ich auch "in den Raum geworfen" habe.

Was ist historisch? Was macht ein Denkmal aus?
Wenn es erwiesenermaßen historisch ist, sollten die "Fehler" (aus heutiger Sicht) so belassen oder beseitigt werden??

Ich beschäftige mich schon seit einiger Zeit mit Denkmälern (auch Andere als Häusern).
Der Ruf nach Maßnahmen die den neuesten Erkenntnissen entsprechen genieße ich dabei aber mit Vorsicht.
"Neueste Erkenntnisse" gibt es es schon seit vielen Jahrzehnten, oftmals ging bei der "Anwendung" der Schuß aber nach hinten los!

Deshalb mein "Einwand" ob die Fehler historisch bedingt sind, oder aus "neuester" Zeit herrühren.

Anbei ein Bild. Die Arbeiten die dort zu sehen sind, sind vermutlich auch nach den "neuesten Erkenntnissen" ausgeführt (obwohl ich dass schon kaum glauben kann). Die Handwerker haben sicher auch nach besten Wissen und Gewissen und in Erfüllung der "Anordnungen" gehandelt. Ob dass richtig war, stelle ich mal dahin.

Gruß
Martin
 
Charta

Hallo Ihr!

Möchte mich in eure Diskusion einklinken.
Zuerst meine Frage an euch. Wer hat denn schon was von der Charta von Venedig gehört oder kennt sie?
Die Vorgaben von Herrn Beckmann, sich an Richtlinien wie die der WTA zu orientieren, kann ich nur begrüßen.
Histor. Baufehler, wenn sie erwiesen sind sind nicht zu Wiederholen. Doch nicht alles wo manch einer denkt dies ist ein Baufehler,ist einer.
Über die Auslegung der Charta kann man geteilter Meinung sein und zum Anlaß nehmen darüber zu diskutieren.

Gruß Ronny
 
neueste erkenntnis

nein martin,wenn ich neueste erkenntnis schreibe, dann meine ich,was man in der 1. klasse berufschule schon mitbekommt:-- ""wasser weg vom haus""!diese binsenweisheit wird von den archäologen des llllfd scheinbar noch nicht akzeptiert.da ist der konrad fischer ja schon flexibler,was einiges bedeutet.--jetzt kannst`meinetwegen lachen. gruss --blacki
 
Ich lach immer noch nicht!!

"Wasser weg vom Haus" gilt vermutlich schon seit Jahrhunderten, nicht erst seit der ersten Klasse deiner Berufsschule, Franz!!

Der Grundsatz ist alt, aber offenbar wurde er im Laufe der Zeit etwas "vergessen". Neu ist der sicher nicht!

Warum stehen die (immer noch) vielen Fachwerkdenkmäler den noch?

Sicher nicht, weil unsere Generation in den letzten 30 Jahren "Volldämmung", und "Ytong" vebraten hat.

Einfach mal schauen, wie es "gemeint" war (die Bauweise). Das kann helfen!

Wollt ihr, Du und KF das Rad neu erfinden, oder wie?
 
martin wi8ttwar

wen meinst du,wenn ich mich mit k.f. auf eine stufe stellen soll? etwa karl friedrich flick?sein geld wär nicht abzuweisen,--aber dafür ist er 1. tot,..2. gestohlen worden...wird ihm aber wurst sein...hey,...du wirst doch nicht etwa den""" franken-gaudi"" konrad von den fischer-chören meinen?,,da hast aber wieder einen gerüstspruch gut von mir!!!!! mein gutschter.---helau--blacki
 
Wenn es ein Denkmal ist

steht es doch bestimmt schon ein paar Jahre? Dann ist der Fehler ggf. nicht so gravierend wenn er original schon dran war? Sollte m.E. im Einzelfall entschieden werden. Außerdem sollte man immer bedenken, dass die neusten Erkenntnissen von heute vielleicht die Konstruktionsfehler von sein könnten. Man weiß ja nie.

Gruß Marko
 
Thema: konstruktionsfehler beim denkmal belassen?
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