C
Christian
Guest
Guten Morgen,
vor Kurzem haben wir uns ein denkmalgeschütztes Haus zur Eigennutzung gekauft. Die Vorbesitzer, die 30 Jahre in diesem Haus lebten, wussten nichts von dem Denkmalschutz und haben dementsprechend saniert und renoviert, ohne die Denkmalbehörde zu informieren. Im Zuge des Kaufverfahrens fand ich jedoch heraus, dass das Haus in der Denkmalschutzliste steht. Im Zuge dessen gab es dann vor dem Kauf eine Begehung, in der der jetzige Zustand offiziell festgehalten wurde. Im Kaufvertrag müssten wir dann natürlich auch unterschreiben, dass wir Kenntnis davon haben, dass das Haus unter Denkmalschutz steht. Da die Außenfassade eigentlich dringend gemacht werden muss, haben wir uns noch vor dem Kauf telefonisch bei der Denkmalbehörde informiert, wie frei wir in der Farbgesraltung der Fassade sind. Da sagte uns der Herr, dass es sich einfach harmonisch ins Gesamtbild der Siedlung einfügen müsste und man sich da nicht quer stellen würde. Mit dieser Info haben wir uns dann für den Kauf entschieden.
Nun wollten wir Nägel mit Köpfen machen und haben beim Amt angerufen, um uns über die Fassadenverputzung zu informieren. Die Dame kam auch vorbei und stellte dann fest, dass der derzeitige Anstrich nicht in den Originalfarben gehalten sei und durch ,Abknibbeln‘ einiger poröser Putzschichten stellte sie fest, dass die Originalfarbe eigentlich dunkelgrau mit orangerot abgesetzten Rahmen sei. Derzeit ist das Haus hellgelb mit türkiesblauen Rahmen. Die Vorbesitzer meinten, sie hätten das Haus such schon in diesem Gelbton gekauft und wüssten nichts von der grauen Farbe. Und nun unser Problem: wir haben das Haus unter der vermeintlichen Wissen gekauft, dass es ein gelbes Haus ist und dass das Denkmalamt sich sehr tolerant bzgl der Farbgebung zeigt. Die neue Mitarbeiterin, die uns aber nun den Besuch abstattete meinte, dass das Haus wieder in der Originalfarbe zu streichen sei und das spätestens bei der Fassadendanierung. Unter diesen Voraussetzungen hätten wir das Haus niemals gekauft. Hat die Denkmalbehörde wirklich so viel Mitsoracherecht und kann sich die Einstellung bzgl der Farbgestaltung wirklich von Mitarbeiter zu Mitarbeiter wirklich so stark unterscheiden? Leider ist unser Haus das einzige Haus, das unter Denkmalschutz steht, obwohl es zu einem zusammengehörenden Ensemble gehört.
vor Kurzem haben wir uns ein denkmalgeschütztes Haus zur Eigennutzung gekauft. Die Vorbesitzer, die 30 Jahre in diesem Haus lebten, wussten nichts von dem Denkmalschutz und haben dementsprechend saniert und renoviert, ohne die Denkmalbehörde zu informieren. Im Zuge des Kaufverfahrens fand ich jedoch heraus, dass das Haus in der Denkmalschutzliste steht. Im Zuge dessen gab es dann vor dem Kauf eine Begehung, in der der jetzige Zustand offiziell festgehalten wurde. Im Kaufvertrag müssten wir dann natürlich auch unterschreiben, dass wir Kenntnis davon haben, dass das Haus unter Denkmalschutz steht. Da die Außenfassade eigentlich dringend gemacht werden muss, haben wir uns noch vor dem Kauf telefonisch bei der Denkmalbehörde informiert, wie frei wir in der Farbgesraltung der Fassade sind. Da sagte uns der Herr, dass es sich einfach harmonisch ins Gesamtbild der Siedlung einfügen müsste und man sich da nicht quer stellen würde. Mit dieser Info haben wir uns dann für den Kauf entschieden.
Nun wollten wir Nägel mit Köpfen machen und haben beim Amt angerufen, um uns über die Fassadenverputzung zu informieren. Die Dame kam auch vorbei und stellte dann fest, dass der derzeitige Anstrich nicht in den Originalfarben gehalten sei und durch ,Abknibbeln‘ einiger poröser Putzschichten stellte sie fest, dass die Originalfarbe eigentlich dunkelgrau mit orangerot abgesetzten Rahmen sei. Derzeit ist das Haus hellgelb mit türkiesblauen Rahmen. Die Vorbesitzer meinten, sie hätten das Haus such schon in diesem Gelbton gekauft und wüssten nichts von der grauen Farbe. Und nun unser Problem: wir haben das Haus unter der vermeintlichen Wissen gekauft, dass es ein gelbes Haus ist und dass das Denkmalamt sich sehr tolerant bzgl der Farbgebung zeigt. Die neue Mitarbeiterin, die uns aber nun den Besuch abstattete meinte, dass das Haus wieder in der Originalfarbe zu streichen sei und das spätestens bei der Fassadendanierung. Unter diesen Voraussetzungen hätten wir das Haus niemals gekauft. Hat die Denkmalbehörde wirklich so viel Mitsoracherecht und kann sich die Einstellung bzgl der Farbgestaltung wirklich von Mitarbeiter zu Mitarbeiter wirklich so stark unterscheiden? Leider ist unser Haus das einzige Haus, das unter Denkmalschutz steht, obwohl es zu einem zusammengehörenden Ensemble gehört.