Fassade und EnEV

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Ziegel-Else

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Hallo! Bin mitten im Hauskauf, kleines Doppelhaus mit unten rum Ziegel, oberer Giebel Fachwerk mit Ziegelausfachung (so auch Innenwände), ca. 1850 bis 1870, kein Denkmalschutz. Das Ganze hinter DDR-Zementputz von Ende der 1960er versteckt, an der Fachwerkgiebelseite (Wetterseite) bröselig, sonst noch fest. Wenn ich den gesamten Putz entferne, müsste ich nach EnEV bei Neuverputzung (z. B. mit Kalkputz) doch die Außenwände dämmen...? Andersherum: um EnEV-Dämmung zu vermeiden, könnte ich entweder die Ziegelwände frei machen und frei lassen oder dürfte nur <= 10 % der gesamten Putzfläche ausbessern und dann den alten (gesäuberten) Putz streichen. Richtig? Oder wäre die Entfernung des alten Putzes schon eine Verschlechterung der "energetischen Qualität"?
 
Richtig gelesen habe ich,

nur ist die entsprechende Stelle in § 9 EnEV und zugehörig in Anlage 3 Pkt. 1b auslegungsfähig. Und ich selbst hätte es nun eher so ausgelegt, dass, lt. Verordnung, zumindest ein Antrag auf Befreiung (§ 25) gestellt werden müsste. Denn wenn ich über 10 % des Putzes ausbessere, ändere ich ja über 10 % des Außenputzes.

Die Kommentierung des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - danke dafür! - besagt dann ja, "bei denen der bestehende Putz nicht abgeschlagen wird", was ich an den loseren Stellen aber tun müsste. Okay, die fallen dann aus Versehen selber ab...

Irgendwie kriegt man beim Lesen der EnEV generell den Eindruck, dass es bewusst verschieden auslegbar sein soll bzw. falsch verstanden werden soll... Aber der Verweis auf die Kommentierung ist schon mal eine Hilfe.
 
Hm,

und genau das geht aus der Verordnung nicht hervor, lediglich aus der zitierten Kommentierung und nur, wenn dafür der alte Putz nicht abgeschlagen wird.

Letztendlich möchte ich einfach wissen, was Phase ist, wenn doch mal jemand stänkern kommt...
 
Ja, genau so wäre es zu verstehen,

wenn nicht aus § 9 (3) ersichtlich wäre, dass sich § 9 (1) eben nicht nur auf vollständige Änderungen (in diesem Falle der Erneuerung des Außenputzes) bezieht, sondern auch auf Teilflächen. Und Putzflächen ausbessern/instandhalten kann man ja nun mal nur durch Erneuerung an den betroffenen Stellen, da ja Neuauftrag. Darum: auslegbar (bzw. Argumentation der zitierten Kommentierung folgend).

Immer wieder schön, der deutsche Rechtsdschungel.
 
Nun,

ich könnte jetzt noch 100mal schreiben, dass das aus dem nackten Verordnungstext für mich nicht eindeutig hervor geht, Begründung siehe oben. Aber das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ist dann ja deiner Meinung, zumindest so lange nix vom alten Putz abgehauen wird.

Amen.
 
Altbau Fassadendämmung

Es geht doch bei der Entscheidung wie ein 150 J alten Gebäude saniert werden könnte nicht primär um die Einhaltung irgendwelcher Bestimmungen,
sondern darum was gestalterisch und bautechnisch sinnvoll ist-
unter Berücksichtigung der Kosten und wirtschaftlichen Möglichkeiten des Eigentümers.
U.U. im Einzelfall sinnlose Bestimmungen können immer übergangen werden, ganz abgesehen davon, dass kaum etwas überprüft, geschweige denn eingeklagt wird.

Zudem gibts genügend Ausnahmegenehmigungen aus wirtschaflichen und/oder technischen Gründen.

Ob das Fachwerk unter dem gerissenen Zementputz überhaupt noch in Ordnung ist sollte zuerst geprüft werden.

Wenn dieser Bereich bewohnt werden soll müßte ohnehin gedämmt werden-
je nach Ausführung und Zustand von innen oder außen.

Technisch besser und hier sinnvoller ist sicher die Außendämmung,
wobei du zB den Giebel zur optischen Auflockerung mit Holz verkleiden könntest.
 
balken-bestandsaufnahme-wasserflecken-i25227_20202815031.jpgJa,

das hast du sehr passend ausgedrückt. So möchte ich solche Verordnungen auch verstehen...

Hinterm Fachwerk soll ein unbeheizter Dachboden bleiben. Von innen sehen die Balken noch recht gut aus, einige Wasserflecken kommen allerdings durch und der Putz der Gefache wurde zum Teil dilettantisch übers Holz geschmiert. Außen zeichnet sich die Lage der Balken durch Moos-Streifen auf dem Zementputz ab, kein gutes Zeichen. Na, in 14 Tagen beginnt die detailiertere Bestandsaufnahme, Planung richtet sich dann nach deren Ergebnissen...
 
Keine Angst vor der EnEV

Im Prinzip ist die EnEV eine Sanierungsempfehlung der Bauindustrie, die im Gewand einer Verordnung daher kommt. Eine Fassade komplett zu machen, weil man einen Schaden reparieren will der mglw. größer ist als 10 % der Fläche, ist nicht immer sinnvoll. Sinnvoll wird eine Sanierung meist erst dann, wenn man sich fachkompetenter Hilfe bedient und eine energetische Maßnahme sauber plant und kalkuliert. Das ist aber oft gar nicht das, was als Aufgabe ansteht, nämlich dann wenn man halt einfach nur mehr als 10 % der Fassade neu verputzen oder streichen will. Dazu brauchts keinen Architekten, keinen Energieberater, nix. Und genau deshalb sind die in der EnEV empfohlenen maßnahmen auch mit dem Vorbehalt versehen, dass es für den Bauherrn wirtschaftlich sein muss. Das beginnt damit, dass man es sich leisten können muss und will, und endet damit dass am Ende eigene berechnete Energieeinsparung stehen muss. Im Zweifel steht dafür der beauftragte Energieberater gerade, der einem die Einsparungen einer sündteuren Sanierung errechnet hat.

Insofern: Im Baugewerbe gibt es sehr viele, wichtige Vorschriften. Die EnEV ist dabei ganz unten in der Liste und eher etwas fürs Marketing. Ich habe noch nie einen Fall gehört, dass eine Behörde einen "Verstoß" gegen die EnEV bei einer privaten Sanierung verfolgt und bestraft hat. Da gibt es wichtigere Sachen. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, der lässt sich davon durch seine örtliche Bauordnungsbehörde befreien befreien. Ich persönlich halte die EnEV in ihrer gewärtigen Struktur hinsichtlich Sanieurngen eh für rechtswidrig, weil sie einen zu großen Eingriff in das private Eigentum darstellt, ohne dass es hierfür ein öffentliches Interesse gibt.
 
Thema: Fassade und EnEV

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