Schadensersatz ?

Diskutiere Schadensersatz ? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Guten Tag, haben 2004 ein Haus gekauft Bj.1900! Das ganze Haus ist von Innen mit Rigips und von außen mit Kunststoff verkleidet!Jetzt hat sich bei...
H

H.Barner

Guest
Guten Tag,
haben 2004 ein Haus gekauft Bj.1900!
Das ganze Haus ist von Innen mit Rigips und von außen mit Kunststoff verkleidet!Jetzt hat sich bei einem Sturm ein Teil der Außenverkleidung verabschiedet und wir haben festgestellt das ca. 1/4 des Hauses aus Fachwerk besteht das in einem ganz schlechten zustand befindet.Im Expose der Maklers steht Haus hell verputzt.Wir sind davon ausgegangen das das Haus gemauert und verputzt ist.Und die Verkleidung darauf ist weil es der Vorbesitzer schön fand.
Der Vorbesitzer musste von dem schlechten zustand gewusst haben denn in das schlechte Fachwerk wurde eine neue Tür eingsetzt und ein Bad wurde erneuert (Fachwerkseite).
Was denken sie?Schadensersatzklage aussichtslos?Kann mir jemand einen Anwalt in der nähe empfehlen der sich darauf spezialisiert hat?
 
Dann

mal als erstes einen anerkannten Sachverständigen ranholen und eine Bestandsaufnahme machen, und dann zum Anwalt. Der muss nicht unbedingt ein Fachanwalt fur Bauwesen sein, aber er sollte Erfahrung in Schadenersatzansprüchen haben. Was lernen wir daraus: bei Kauf einer Immobilie immer einen Fachmann für die Besichtigung mitnehmen. Ein Haus aus dieser Zeit ist in der Regel Fachwerk. Selbst bei gemauerten Aussenwänden sind Dachstuhl, Decken und Wände eine Fachwerkkonstruktion.
MfG
dasMaurer
 
Hallo,
und danke schon mal.Auch wenn wir voher gewusst hätten das ein Teil des Hauses Fachwerk ist hätten wir es trotzdem gekauft nur nicht zu dem Preis den wir vor 4 jahren bezahlt haben.Wie nennt man eigentlich die Bauweise unseres Hauses?Hab mir nun mal alte Fotos von einer Nachbarin besort.Front und linke seite Mauerwerk...rechte seite 1/2 und hinten Fachwerk.Sorry für die doofen fragen und leider kann ich auch nicht mit Fachbegriffen dienen aber ohne solche Laien wie mich...gäbe es wohl auch kein forum :)
Und wir werden den kopf jetzt auch nicht in den Sand stecken.Wie sagt man so schön...Dummheit muss bestraft werden.Suchen auch gleichzeitig ein paar Handwerksmänner die sobald es das Wetter zulässt uns unterstützen.
 
Es könnte

sich ursprünglich um ein Fachwerkhaus handeln. Häufig wurde das Fachwerk durch gemauerte Wände ersetzt. Wurde bis weit in die 70er Jahre gern als "Modernisierung" durchgeführt. Wenn jetzt oder in absehbarer Zeit Sanierungs- oder Renovierungsmassnahmen, speziell in Richtung Wärmedämmung, geplant sind, sollte am Anfang mit einem Fachmann ein Gesamtkonzept erstellt werden, da durch die unterschiedlichen Wandaufbauten unterschiedliche Massnahmen erforderlich sind, die aber kompatibel sein müssen. Das erfordert schon ein breites Erfahrungsspektrum.
MfG
dasMaurer
 
Hallo H.Barner,
die Verkleidung des schadhaften und mit Mängel behafteten Fachwerks ist eine arglisttische Täuschung. Schadensersatzansprüche verjährt in so einem Fall erst nach 30 Jahren. Allerdings müssen sie dem Verkäufer nachweisen das er davon gewusst hat. Sprich der Schaden muß schon vorhanden gewesen sein als er die Verkleidung hat anbringen lassen und nicht erst im nachhinein entstanden sein(wie er wahrscheinlich nun behaupten wird).
Kann unter Umständen schwer werden.

Es gibt einen schon zu denken das die Leute, kaufen sie einen gebrauchten PKW für 20000€ damit zum TÜV fahren und ein Gutachten einholen. Während dessen aber beim Hauskauf den windigen Maklern vertrauen!?
Meinermeinung nach unterscheiden sich Autohändler und Immobilienmakler in keinster weise.
Und eine erste Begutachtung durch einen Fachmann ist nicht viel teurer als ein Dekra Gutachten zu einem PKW.


gruß jens
 
Hmmm

Habe heute mit der sehr alten aber sehr neugierigen Nachbarin gesprochen.sie berichtete mir das die Kunststoffverkleidung schon ca.30 jahre angebracht ist!Das Haus war aber nur ca.10 jahre im Besitz unseres Verkäufers.Er hat zwar nicht die Verkleidung aufbringen lassen aber er wusste denfinitiv von dem Fachwerk denn er hat in dem Teil des Hauses das aus Fachwerk besteht ein Badezimmer eingebaut.Einfach von innen die Schadhaften stellen mit Bauschaum ausgespritzt...Rigips davor und fertig.Frage:Ist verschweigen von Fachwerk auch eine Täuschung?Zusätzlich wurden auch eine Haustür und diverse Fenster in das schadhafte Fachwerk eingebaut.Im Expose steht drinn 4 Bäder wurden 1995 saniert und somit wusste der Verkäufer bescheid.
Im Expose stand auch verputztes Mauerwerk.Ein Expose basiert doch auf den aussagen des Verkäufers.Hätte darin nicht stehen müssen das Fachwerk vorhanden ist?
MFG,H.Barner
 
Hilfe........

das geht zu sehr ins kleingedruckte.
Hier kann nur ein Anwalt weiter helfen!!

Eventuell lenkt der Verkäufer nach einem ersten Anwaltschreiben ein und erkennt eine Wertminderung an!
Wenn ich sie richtig verstanden hab wäre ihnen damit ja schon geholfen und ein teurer und aufwendiger Prozess kann vermieden werden.

gruß jens
 
Der Vertrag könnte meines Erachtens mittels wegen Irrtums an den tatsächlichen Wert angepasst werden. Die Rechtslage in Deutschland dürfte sich von der in Österreich nicht unwesentlich unterscheiden. Die Anpassung des Vertrages wegen Irrtums dürfte einfacher sein als eine
Schadenersatzklage.

VG

christian
 
Makler????

Ist denn hier nicht der Makler in der Haftungspflicht?
Ich denke es gibt ein "Exposee"?
Wer gibt das in Auftrag und wer kontrolliert die Grundsätzlicvhkeiten dazu?

Nachhakende Grüße

Udo
 
Die Frage bleibt,

kannst du beweisen, dass der Vorbesitzer es gewusst hat. Der Einbau von Bad und Tür kann von einem Handwerker gemacht worden sein. Ob er die vorgefundenen Schäden dem Besitzer mitgeteilt hat? Vielleicht? Gibt es Rechnungen von Handwerkern davon? Vielleicht erinnern die sich noch.
Aber eigentlich ist dies eurer Fehler gewesen. Wie schon Ulrich sagte, einen Fachmann vor dem Kauf mitnehmen.
 
So,

Im Expose steht das die Angaben freibleibend und unverbindlich sind und auf Angaben des Eigentümers basieren.
Der Makler ist somit aus dem Schneider.

Bei der damaligen Besichtigung erzählte uns der Vorbesitzer ganz stolz das er alles so gut wie selbst gemacht hat.

Dann hat man theoretisch als Käufer keine Chance ?

Muss der Verkäufer nicht auch beweisen das er nichts wusste?

Und selbst ein noch so mieser Handwerker hätte diese Schäden nicht für sich behalten sondern dem Auftraggeber mitgeteilt.
MFG,H.Barner
 
Wenn...

...mir einer erzählt, er hätte alles selber gemacht, schrillen da nicht die Alarmglocken? Der Vergleich mit dem Auto hinkt auch irgendwo, aber würde ich von einem, der nicht nachgewiesenermaßen ein KFZ-Mechaniker o.ä. ist, ein Auto kaufen, wenn er mir versichern täte, er habe immer alles selber gemacht? Ganz gewiss nicht.

Fette Schäden, ausgespritzt mit Bauschaum, sollten natürlich gut dokumentiert werden - für eine arglistige Täuschung hätte der Mann freilich wissen müssen, was er da tat und verschleierte.

Was ein Gericht davon hielte, wage ich nicht zu prognostizieren.

Für alle, die's noch vorhaben: Wenn ich mir meiner Sachkunde nicht sicher bin, muß ich jemanden dafür bezahlen. Das Ganze kostet weniger als ein verlängertes Wochende in den Bergen und schenkt mindestens eine gewisse Sicherheit, spart aber oft sehr viel Geld.

Grüße

Thomas
 
Schwierig

Hallo
Eine Schadensersatzklage kann sich als ein schwieriges Unterfangen erweisen. Falls dies in Erwägung gezogen werden sollte, müssen eindeutige und am besten schriftliche Beweise vorliegen, wie z.B. Handwerkerrechnungen für ausgeführte Arbeiten an den betroffenen Stellen und die Aussagen der Handwerker, dass Mängel am Fachwerk während der ausgeführten Arbeit festgestellt worden waren.

Wir mussten bei unserem Objekt leider schon einen Monat nach Schlüsselübergabe mehrere starkt verfaulte tragende Balken und andere gravierende Schäden vorfinden. Schäden, welche auch durch einen Sachverständigen bei einer Besichtigung nicht hätten gefunden werden können, da sie fast alle Unterputz waren. Die Schäden waren durch unsachgemässe Ausführung von Arbeiten durch Handwerker (jetzt bitte keine Nackenschläge aus der Handwerkszunft) verursacht worden. Bei Vertragsabschluss war uns zugesichert worden, dass alle Reparaturen immer durch Handwerksleute ausgeführt worden waren, da der Vorbesitzer keine Handwerklichenfähigkeiten besass.

Bei einer Kurzberatung durch einen Fachanwalt mussten wir leider lernen, dass nur Untervorweisung von schriftlichen Belegen und Aussagen eine minime Chance zur Rückgabe oder Schadensersatz möglich wäre und selbst dann die Möglichkeit eines Erfolges vor Gericht äusserst klein bis fast unmöglich ist.

Viel Glück!
Grüsse
Marlene
 
Danke

Danke für eure Antworten!
Jetzt habe ich ne Nacht drüber geschlafen !!!
Wir werden den Anwalt aus dem Spiel lassen!Ich denke das wir eh keine Chance haben.Geld und Nerven stecken wir jetzt besser in die bevorstehende Sanierung.Nur im Moment plagt uns der Gedanke 0 Ahnung vom Fachwerk zu haben und natürlich fehlt das nötige Kleingeld für eine teure Firma.
Mal schauen wie es nun weiter geht.
Hoffentlich finden wir in Detmold oder Umgebung jemanden der sich unserem Problem annimmt und uns sagt wie wir am besten vorgehen.Gesunde Hände haben wir...
Liebe Grüsse an euch alle und drückt uns die Daumen das alles gut wird.

Heidi Barner
 
Hab ich noch vergessen !!!

Falls sich jemand für unser Dilema intressiert !
Es handelt sich um eine Fläche von ca. 4m breite und ca.4 m höhe die saniert werden muss.

MFG,Barner
 
Hab ich noch vergessen !!!

Falls sich jemand für unser Dilema intressiert !
Es handelt sich um eine Fläche von ca. 4m breite und ca.4 m höhe die saniert werden muss.

MFG,Barner
 
Hallo H.Barner,

sowohl der Alteigentümer als auch der Makler werden sich hier ganz glatt stellen, etwas zu beweisen wird schwer bis unmöglich sein. Fachwerk an sich ist kein Mangel, schadhafte Bausubstanz schon.

Da hilf eigentlich nur ein gewiefter, Schadensersatz gewohnter Anwalt, der bereit ist etwas zu pokern. Also eher mit Rückgabe und jahrelangen Prozessen drohen um eine Minderung des Kaufpreises zu erzielen. So manches Anwaltsschreiben hat da schon wunder gewirkt.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Neuigkeiten

Habe gerade mit der ehemaligen Besitzerin gesprochen!Die gute Frau kam ganz schön ins schwitzen!Ich habe Ihr von unserer Entdeckung des Schadhaften Fachwerks erzählt.
Sie gab zu derzeit die Innenverkleidung von Handwerkern machen lassen hat dafür hat sie aber keine Belege denn es wurde alles von Schwarzarbeitern gemacht.Das bestätigt auch unser Nachbar !!!Ich teilte ihr mit das das ja auch nicht unbedingt von Vorteil für sie wäre.Die Bäder hat Ihr Schwager übrigens eingbaut und sie fand das Fachwerk hätte
gut ausgesehen!Ich habe so getan als ob ich schon einen Gutachter im Haus gehabt hätte der mir bestätigt das der Bauschaum nachträglich in das morsche Fachwerk zur stabilisierung eingebracht wurde und mein Anwalt herrausfinden möchte von wem!!!Sie fragte mich ob wir das ganze nicht ohne Gericht regeln könnten da ihr das mit den Schwarzarbeitern angst macht.Am Sonntag kommt sie mit Ihrem Mann....ich werde euch auf dem laufenden halten.
 
Ein bisschen bluffen...

...ist da schon ok. Unbedingt sollten Verhandlungsergebnisse sofort vor Ort schriftlich festgehalten werden, mit Zahlungsfristen etc.

Grüße

Thomas
 
Thema: Schadensersatz ?
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