Bestandsschutz

Diskutiere Bestandsschutz im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, wir haben vor zwei Jahren ein Gründstück im Außenbereich erworben, mit der Absicht das darauf stehende Gebäude zu sanieren und es wieder...
A

Antje

Guest
Hallo,

wir haben vor zwei Jahren ein Gründstück im Außenbereich erworben, mit der Absicht das darauf stehende Gebäude zu sanieren und es wieder als Wohnhaus zu nutzen.
Jetzt stellt sich für uns aber die Frage, ob dieses Gebäude unter den Bestandsschutz fällt.
Zum Bau des Hauses sind nämlich keine Unterlagen im Bauaktenarchiv aufzufinden. Die einzigen Anhaltspunkte die wir haben sind, dass es von ca.1970 bis 1996 als Wohnhaus genutzt wurde und unsere Vorbesitzer (leider verstorben) dort polizeilich gemeldet waren. Selbst ein Telefonanschluss war vorhanden. Im Grundbuch steht als Nutzung schon immer „Einfamilienhaus“, demzufolge zahlen wir auch Steuern für ein „Einfamilienhaus“. Eine Hausnummer wurde ordnungsgemäß vergeben und ist im Tiefbauamt registriert. In der Stadtkarte von 1969 ist das Gebäude als Nebengebäude gekennzeichnet und in der Stadtkarte von 1973 als Wohngebäude. Es muss also mal eine Nutzungsänderung gegeben haben, diese ist aber sonst nirgends protokolliert. Hat vielleicht jemand eine Idee wie wir weiter verfahren können, um doch irgendwann unseren Traum vom eigenen „sanierten“ Wohnhaus zu erfüllen. Die Ämter zeigen sich nicht gerade kooperativ.

Vielen Dank
Antje
 
Hallo, dein Text ist zwar schon älter aber ich dachte ich antworte doch mal.
Versucht es einfach über die Bewertungsstelle des zuständigen Finanzamtes. Dort sind sehr alte Akten vorhanden. In den Akten ist vielleicht auch ein Protokoll der Brandkasse. Als ich wegen einer solchen Sache die zuständige Kreisverwaltung kontaktiert habe, wurde mir dort mitgeteilt, daa mann bei fehlenden Baugenehmigungen ( bei alten Häusern üblich) hierüber die Rechtmäßigkeit des Hauses und der Nebengeäude erfahren kann.

viel glück
 
DANKE !

Vielen Dank für den Tip, diesen letzten Versuch werden wir noch unternehmen.
 
Hallo, haben Sie schon beim Bauamt eine schriftliche Anfrage mit den gefundenen Daten gestellt? Wenn ja, was ist Ihnen da geantwortet worden? Wenn nicht, dann würde ich dies unbedingt tun.
 
2 mündliche Termine

Wir hatten mit dem Stadtplanungsamt und mit dem Bauamt zusammen 2 Termine. Man hat uns immer wieder mitgeteilt, das nur auf ein Haus Bestandsschutz besteht, welches einen gültgen Bauantrag hatte. Da sich aber keinerlei Bauakten ausfindig machen lassen würde dieses Haus eh nur geduldet. Alle anderen nachweisliche Dinge reichen dafür nicht aus.
 
lassen sie sich die Duldung schriftlich geben. Man müsste jetzt mit einem Anwalt sprechen was diese Duldung alles beinhaltet. Immerhin wird es scheinbar geduldet und dulden heist: es bleibt stehen.
 
zusatz:
nehmen sie doch mal einen Planer/Architekten mit zur Seite. Manchmal sieht dann vieles besser aus.
 
Thema: Bestandsschutz

Ähnliche Themen

C
Antworten
5
Aufrufe
1.660
Historia1
Historia1
M
Antworten
4
Aufrufe
1.231
Thomas Leyh
T
G
Antworten
1
Aufrufe
513
Georg Böttcher1
G
S
Antworten
0
Aufrufe
596
Sille
S

Neueste Themen

Zurück
Oben