Sehr geehrte Damen und Herren,
dank erst einmal für Ihre Antwort. Nun möchte ich meinen Fall konkretisieren. In unserer Stadt (9800 Einwohner) im Land Brandenburg sind 16 Neubauten diesen Typs (5-Geschossig). Sämtliche Blöcke sind in privater Nutzung. Die hiesige Feuerwehr, der ich selber angehöre, verfügt über keine Drehleiter. Die Feuerwehr hat schon mehrfach der Stadt gegenüber geäußert, dass sie nicht in der Lage sind, im Brandfall eine Person aus dem 4. oder 5. OG zu retten. Daraufhin kaufte die Stadt der Feuerwehr Fluchthauben, mit der man eine Person durch den Rauch führen kann. Da die Stadt aber nicht der Feuerwehr erklärt hat, wie man eine Fluchthaube einer Person im Brandfall (Panik und Angst) ansetzen kann, wenn der Feuerwehrmann selber noch das Atemschutzgerät aufhat. Somit hat die Feuerwehr der Stadt erklärt, dass eine Drehleiter sinnvoll wär. In den Jahren 1991-1993 war dies auch für die Stadt ein sinnvolles Thema. Aber seitdem die Blöcke in Privaten Besitz übergegangen sind, sieht die Stadt keine Veranlassung mehr, eine Drehleiter anzuschaffen. Hierzu ist aber gesagt, dass kaum einer der Blöcke noch über intakte Rettungswege aufs Dach verfügt. Die Stadt drängt aber auch nicht, dass die Privat-Besitzer der Blöcke einen 2. Rettungsweg herstellen. Wichtig wäre für mich zu wissen, ob diese Blöcke auch nach §29 des Brandenburgischen Baugesetzes 1. und 2. Rettungsweg gehandhabt werden. Da ich es für sinnvoll halte, lieber eine Drehleiter zu kaufen als an 16 Blöcken eine Aussentreppe zu erbauen.
Besten Dank für Ihre Bemühungen
Ingo Kittler