Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Fachwerkkonstruktion im Bereich - Besitzt ein Neubaublock aus der DDR Tüp P2 noch Bestandschutz (zwecks ersten und zweiten Rettungsweg)
I

Ingo Kittler

Guest
Besitzt ein Neubaublock aus der DDR Tüp P2 noch Bestandschutz (zwecks ersten und zweiten Rettungsweg)
 
Bestandsschutz

Guten Tag Herr Kittler,

Beim Brandschutz gibt es im engeren Sinn keinen
Bestandsschutz. Das ist im Interesse der öffentlichen Sicherheit so.
Sollten Sie Investitionen von einigem Umfang tätigen wollen, kann von Ihnen verlangt werden, daß Sie in eine Aktualisierung des baulichen Brandschutes investieren. Als zumutbar gelten i.A. Investitionen in Höhe von ca. 20 Prozent.
Es ist außerdem möglich, daß die Bauaufsicht von Zeit zu Zeit prüft, ob alte Konstruktionen ein besonderes Brandrisiko darstellen. Ist dies der Fall, müssen Sie ebenfalls nachrüsten.
Nachrüsten heißt aber nicht, daß Sie in jedem Fall sklavisch die Anforderungen der jeweils neuesten Bauordnung umzusetzen hätten. Vielmehr werden auch Kompensationsmaßnahmen akzeptiert. Das sind z.B.
- statt rauchdichter und selbstschließender Türen
verbundene Brandmelder
- statt einer nichtbrennbaren Treppe
eine unterseitige Verkleidung.
- statt Fensterlüftung eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage
Wichtig ist den Feuerwehren in erster Linie der sichere erste Rettungsweg. Das heißt das Treppenhaus darf nicht brennen oder verrauchen.
Als zweiter Rettungsweg gilt meist ein ausreichend großes und anleiterbares Fenster oder eine Feuerleiter.
Im konkreten Fall hilft Ihnen die Berufsfeuerwehr oder ein Brandschutzingenieur (Sachverständiger) weiter.

mit besten Grüßen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
dank erst einmal für Ihre Antwort. Nun möchte ich meinen Fall konkretisieren. In unserer Stadt (9800 Einwohner) im Land Brandenburg sind 16 Neubauten diesen Typs (5-Geschossig). Sämtliche Blöcke sind in privater Nutzung. Die hiesige Feuerwehr, der ich selber angehöre, verfügt über keine Drehleiter. Die Feuerwehr hat schon mehrfach der Stadt gegenüber geäußert, dass sie nicht in der Lage sind, im Brandfall eine Person aus dem 4. oder 5. OG zu retten. Daraufhin kaufte die Stadt der Feuerwehr Fluchthauben, mit der man eine Person durch den Rauch führen kann. Da die Stadt aber nicht der Feuerwehr erklärt hat, wie man eine Fluchthaube einer Person im Brandfall (Panik und Angst) ansetzen kann, wenn der Feuerwehrmann selber noch das Atemschutzgerät aufhat. Somit hat die Feuerwehr der Stadt erklärt, dass eine Drehleiter sinnvoll wär. In den Jahren 1991-1993 war dies auch für die Stadt ein sinnvolles Thema. Aber seitdem die Blöcke in Privaten Besitz übergegangen sind, sieht die Stadt keine Veranlassung mehr, eine Drehleiter anzuschaffen. Hierzu ist aber gesagt, dass kaum einer der Blöcke noch über intakte Rettungswege aufs Dach verfügt. Die Stadt drängt aber auch nicht, dass die Privat-Besitzer der Blöcke einen 2. Rettungsweg herstellen. Wichtig wäre für mich zu wissen, ob diese Blöcke auch nach §29 des Brandenburgischen Baugesetzes 1. und 2. Rettungsweg gehandhabt werden. Da ich es für sinnvoll halte, lieber eine Drehleiter zu kaufen als an 16 Blöcken eine Aussentreppe zu erbauen.
Besten Dank für Ihre Bemühungen
Ingo Kittler
 
Brandschutz

Guten Morgen Herr Kittler,

ich denke in solchen Fällen, wo es um das Geld der Gemeinde geht, immer politisch. Aus fast 30jähriger Erfahrung auch als Stadtplaner in fast 100 Gemeinden kann ich Ihnen nur raten, politische Hebel in Bewegung zu setzen.
Es scheint doch doch festzustehen, daß Teilungsgenehmigungen erteilt wurden, ohne daß der Brandschutz gewährleistet ist. Verantwortlich hierfür ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Bauaufsicht. Da die Situation schon seit ewig und drei Tagen andauert ein typischer Fall für den Staatsanwalt, mit dem ich dem Hauptverwaltungsbeamten mal winken würde (das für den Hinterkopf). Er möge mal an den Ausgang des Düsseldorfer Flughafenbrand-Prozesses denken.
Zunächst mal wäre das Gespräch mit dem Feuerwehrausschuß zu suchen und dem Bürgermeister klar zu machen, wie weit er mit einem Fuß schon im Knast steht.
Sollte das nichts bewirken oder Ihr Bemühen gar auf Unverständnis stoßen: Rundfunk- und Fernsehreporter sind immer auf der Suche nach guten Themen. Das wäre die zweite Stufe auf der Eskalationsleiter.

Allerdings kann die Bauaufsicht, um sich zu entlasten, den Bau von Außentreppen anordnen, muß das dann aber auch, ggfs. unter Anwendung von Verwaltungszwang, durchsetzen.

So wie Sie die Sache schildern, drängt sich mir aber der Verdacht strafbarer Handlungen geradezu auf. Dann greift Stufe 3: Die Strafanzeige gegen Verantwortliche in der Gemeinde.

Ihrem Anliegen wünsche ich gutes Gelingen
 
Thema: Kein Titel

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