Fachgerechtes verschließen von Rissen in Holzpaneelen

Diskutiere Fachgerechtes verschließen von Rissen in Holzpaneelen im Forum Lehm- & Holzbau im Bereich - Hallo, ich möchte aufgrund eines Streites mit meinem Vermieter gern erfahren, ob das Schließen von Rissen und Astlöchern in einer Paneelwand...
L

Lorem Ipsum

Guest
Hallo,
ich möchte aufgrund eines Streites mit meinem Vermieter gern erfahren, ob das Schließen von Rissen und Astlöchern in einer Paneelwand (innenraum, weiß lackierter Fichte-Rauhspund) mit (weißem) Acryldichstoff aus der Kartusche fachgerecht ist oder nicht. Es geht letztendlich darum ob ich die Wand zerstört habe und das Paneelwerk erneuert werden muss (Abriss und Neuaufbau) oder ein Schleifen und neu streichen ausreicht.

Tausen Dank,
M. Kortz
 
Bild?

anmelden und Bild hochladen!
Hast Du die Wand weiß angemalt?
Gruß Ally
 
War weiß

Hallo Ally,
Asche über mein Haupt, habe mich jetzt erstmal ordnungsgemäß angemeldet ;).

mit Bildern tue ich mich schwer weil man weiß auf weiß so wenig sieht jetzt wo die Risse und Astlöcher zu sind. ;)
Es geht auch weniger darum die Schlampigkeit/Exaktheit der Arbeit zu beurteilen, als vielmehr darum ob das Vorgehen wie ich es gemacht habe (also Arcyl auf Holz) generell nicht "Unfachgerecht" ist. Was auch immer das heißen mag.
Am Ende läuft es, wie bereits gesagt, auf die Frage hinaus: habe ich die Wand "zerstört"?

Und gestrichen hat eine/r meiner VormieterInnen.

LG
Lorem
 
Nun hat der Vermieter der Vormieterin das Streichen abgenommen und damit sein ok gegeben? Oder hat Dir gesagt, Du hast es von der Vormieter übernommen und muß damit gerade stehen? Wasfür ein Lack hat denn die Vormieterin verwendet? Lasur?
Gruß Ally
 
Acryl...

... wäre hier nicht das Material meiner Wahl.

Ich vermute aber, dass selbst mit idealem Material gewisse Risse zu erwarten sind. Holz arbeitet nun mal je nach Feuchtigkeit usw.

Am besten einen erfahrenen Maler fragen.
 
Risse und Astlöcher...

...in Holzpaneelen sind gar nicht Ihre Sache, weil nicht durch Ihren Gebrauch entstanden. Rauhspund ist durch die geringe (Oberflächen- und Sortierungs-)Qualität und für Innenräume unzureichende Holzfeuchte für diese Bauaufgabe gar nicht geeignet.

Soweit das Acryl als überstreichbar deklariert wurde, haben Sie auch nichts falsch gemacht. Scheinbar sieht der Vermieter selber, daß seine Paneele mies aussehen, und will Kosten auf Sie abwälzen. Im Übrigen: Rauspuhlen geht immer. Lassen Sie das doch Ihren Vermieter mit dem Spezialkitt seiner Wahl selber machen :)

Meiden sollten Sie unbedingt Silikon. Neben Acryl kann auch ein 2K Epoxydharz (Ponal Duo) Verwendung finden, wenn deckend gestrichen werden soll.

Grüße

Thomas
 
Danke...

für eure zahlreichen Antworten.

Das das mit dem Zukitten der Risse und Astlöcher wahrscheinlich nicht wirklich meiner Verantwortung unterlag ist mir leider erst heute klar geworden. Da hast du auf jeden Fall einen wunden Punkt angesprochen Thomas. Für mich war das damals eine Verschönerungsoperation und die ist mir per Mietvertrag sogar übertragen worden. Auf dieser (eher juristischen) Ebene könnte man das Ganze aber auch als Baumaßnahme auslegen. Sollte dem der Fall sein, hätte das der Zustimmung des Vermieters bedurft. Shit happens... Wie dem auch sei, im Moment läuft es auf einen Gutachtertemin (privat bestellt) hinaus. Dort sollen dann genau diese Fragen geklärt werden. Baumassnahme oder Verschönerungsarbeit, fachlich anfechtbar oder korrekt (im Rahmen der fachlich eh zweifelhaften Ausführung der vorhandenen Substanz -- Danke Thomas). Sollte es hart auf hart kommen, werde ich aber das Rauskratzen (Ursprungszustand wieder her stellen) dem Rausreißen der Paneele vorziehen. Wer weiß was dahinter ist und welche Baustellen sich da eröffnen würden ;(

Achso: ich habe KEIN Silikon verwandt und das Acryl ist laut Aufschrift als schleif- und überstreichbar deklariert.
So weit habe ich damals schon gedacht. Ich fürchte auch, dass der Vermieter mir das Beseitigen seiner Altlasten aufs Auge drücken will.

besten Gruß
 
keine Baumaßnahme

moin, nur zur Abschließenden Info:
Das Thema Baumaßnahme vs. SchönheitsOP war heute kein Thema, bleibt also unbeantwortet. Beim Thema fachlich anfechtbar oder annehmbare Ausführung hat mir der Fachmann unter die Arme gegriffen und dem Vermieter bestätigt, "dass man das so machen kann". Ergo: ich bin raus aus der Nummer. Wir haben uns auf anschleifen und neu streichen Geeinigt.
 
Thema: Fachgerechtes verschließen von Rissen in Holzpaneelen
Zurück
Oben