Erklärung/Hilfe zu AfA Denkmalschutz

Diskutiere Erklärung/Hilfe zu AfA Denkmalschutz im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo, da wir momentan am Überlegen sind, eine unter Denkmalschutz stehende Scheune auszubauen, bin ich bei Recherchen zwecks Finanzierung auf...
C

ChrizLie

Beiträge
9
Hallo,

da wir momentan am Überlegen sind, eine unter Denkmalschutz stehende Scheune auszubauen, bin ich bei Recherchen zwecks Finanzierung auf die Steuerlichen Vorteile der AfA gestoßen. Leider ist mir noch nicht ganz klar, welche genauen Vorteile , bzw. wie viel Ersparnisse uns das verschaffen könnte? Außerdem wäre es interessant zu erfahren, wie man sowas mit in das Finanzierungskonzept einfließen lassen kann, oder ob es dazu sonstige Sachen zu beachten gibt, zB. Was ist bei der Beantragung wichtig. Wenn jemand damit Erfahrungen hat, wäre ich dankbar für ein paar gute Ratschläge

Grüß Chris
 
Hallo Chris

Denkmal-AfA ...
was ist das? Das ist ein Steuervorteil, der für Aufwendungen gewährt wird, die du zum Erhalt des Denkmals aufwendest.
Du überlegst also, was du machen willst, holst dir dafür von den Gewerken entsprechende Angebote für fachgerechte denkmalerhaltende Arbeiten und gehtst damit zur UDB.
Dort stellt du einen entsprechenden Antrag, diese Arbeiten ausführen zu lassen.
Zu Baubeginn gibst du eine Baubeginnanzeige ab und sobald du fertig bist, zusammen mit den Rechnungen eine Fertigstellungsanzeige und den Antrag dir einen entsprechenden Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen. Hier in NRW immer mit den Originalrechnungen, damit diuese nicht doppelt als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.
Mit der dann erhaltenen Bescheinigung in der deine denkmalerhaltenden Kosten ausgewiesen sind gehst du zum Steuerberater oder nutzt sie selber bei deiner Steuererklärung für das Jahr der Fertigstellungsanzeige.
Nun kannst du dein zu versteuerndes Einkommen durch diese Summe reduzieren.
- Bei Eigennutzung 10 Jahre lang 9% dieser Summe
- Bei Vermietung 9% in den ersten 8 Jahren und 7% in den darauffolgenden 4 Jahren

Nehmen wir mal an du hast 100T€ denkmalerhaltende Kosten bescheinigt bekommen.
Dein zu versteuerndes Einkommen ist 60 T€/Jahr.
Bei eigengenutztem Denkmal brauchst du dann also nur noch :
9% x 100 T€= 9T€
60T€-9T€= 51 T€ versteuern.
Wenn du aufgrund besonderer Umstände gar keine Steuern zahlst oder gar kein zu versteuerndes Einkommen hast, sparst du nix.
Wenn du aber einen Steuersatz sagen wir mal von 39% hast, sparst du dann 39% der 9T€ also ca. 3,5T€/a - die nächsten 9 Jahre lang..
So kannst du dir deine theoretische Steuererleichterung ausrechnen und das theoretisch auch bei deinem Finanzierungskonzept berücksichtigen.
Ich rate aber davon ab, dies bei der Finanzierung zu berücksichtigen.
a, weil dies erst deutlich nach Abschluß der Maßnahme überhaupt wirksam wird und
b. dir im schlimmsten Fall, dass du mal kein zu versteuerndes Einkommen hast, auch nix bringt, sowie
c. wenn es bei der Finanzierung darauf ankommt, solltest du noch mal drüber nachdenken ob du das überhaupt durchziehen willst, den die denkmalerhaltenden Kosten zum Erhalt einer Scheune sind in der Regel nicht hoch und die Kosten die zur Schaffung neuen Wohnraums anfallen gelten, zumindest in NRW nicht als denkmalerhaltend.

Alles Gute weiterhin - M.Mattonet, Ingenieurbüro Bergisches Land.

P.S.: Bitte baurechtliche Regelungen zur Nutzungsänderung in deinem Bundesland beachten.
 
Was kann geltend gemacht werden als Erhaltungsmaßnahmen?

Danke für Ihre Antwort. Wenn dann würde die Steuerrückerstattung als Sondertilgung dienen. Was mir bisher noch nicht klar war, dass sich die Steuererleichterung nicht auf die komplette Investitionssumme bezieht, sondern nur auf erhaltende Maßnahmen, verstehe ich das so richtig? Aber wie wird da unterschieden, in einer bisher landwirtschaftlich genutzten Scheune würde man da dann nur von zB. einer Dacherneuerung sprechen? Wenn das so wäre, würde sich die Steuerleichteung ja auf ein Minimum reduzieren.
Das wäre sehr schade...
l
Gruß Chris
 
Ja genau

Leider wird es so in der Regel ausgelegt von den UDB/LVR. Zumindest hier in NRW. Was ich immer sage ... erst mal mit dem Mitarbeiter in er UDB sprechen und ausloten was er/sie bereit ist mitzugehen und auch steuerlich zu bescheinigen. Aber ich würde zunächst nicht mit mehr rechnen. Die Denkmal-AfA soll zum Erhalt von Denkmalen dienen nicht zur Schaffung neuen Wohnraums auf Kosten des Steuerzahlers. Das habe ich mir leider schon mehr als einmal angehört bei Gesprächen dazu.

Trotzdem - dem sprechenden Menschen wird in der Regel geholfen. Toitoitoi.
 
Danke für Ihren Rat

Ich werde die Tage mal bei der Denkmalbehörde anrufen und mich beraten lassen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
 
Thema: Erklärung/Hilfe zu AfA Denkmalschutz
Zurück
Oben