EnEv fuer alle Wohnbauten in Deutschland, aber wie siehts bei Altbauten aus??

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anonymus

Guest
Viele Menschen kaufen, Sanieren oder Restaurieren alte Haeuser und alle reden ueber Waermedaemmung, Heizen ect.
Die Themenbereiche und Ihre Referenzen sind sehr aufschlussreich ueber Waermedaemmung, Ausbau und alles was zu einer Sanierung gehoert. Aber was fuer mich doch auch sehr interessant ist, zu erfahren, wie es mit der EnEv bei einer Altbausanierung ausschaut. Letzendlich wurde die Verordnung im Geltungsbereich zur Anforderung an Wohngebaeuden und das Verfahren zur energetischen Qualitaet an Wohngeb. verrichtet.
Tja, Jungs aber bisher konnte ich keine Regeln fuer den Altbau erfahren... LG Antonia
 
Die EnEv ändert sich in 2008.Aber wie ist noch nicht bekannt.Am besten sind hier die Bezirks-Schornsteinfegermeister informiert.Oder im Internet nachlesen.Gruss Bruno Müller
 
Regeln gibt es!

Sie gelten meist im Falle der Veränderung am Bestand. Bei oberster Geschossdecke und Heiztechnik gibt es auch ohne Veränderung gewisse Forderungen wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Wenn du genaueres wissen willst, musst du dir wohl mal den Verordnungstext durchlesen.

http://www.enev-online.net/enev_2007/index.htm

§9 und §30 sind hier primär wichtig für die Frage.

Gruß Marko
 
ENEV

Hallo Marco u. alle

super Link. Ganz besonders wichtig ist doch für den Althausbesitzer auch Paragraph 25.

Was sich rechnet, macht man doch eh freiwillig, was sich nicht rechnet, braucht man nicht zu machen, weil das eine "unbillige Härte" darstellt. So einfach ist das.

stt

"Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können."
 
§24 ist noch viel interessanter

http://www.enev-online.net/enev_2007/24_ausnahmen.htm

Hier kann sich nämlich (im Ggs. zu vorher) jeder seinen eignen Reim drauf machen, was die "besonders erhaltenswerte Bausubstanz" denn so bedeuten mag, es muss also nicht mal ein Denkmal sein.

Ein sehr dehnbarer Begriff für jeden Altbaubesitzer, die Antragstellung entfällt, die war vorher erforderlich.

Aber eines ist auch im neuen Jahr sicher: die Heizkosten werden steigen.
 
Natürlich gilt

die EnEV auch für Altbauten, wenn veränderungen vorgenommen werden. Hier gibt es für Einzelbauteile Grenzwerte, die eingehalten werden müssen, z.B. wenn ausschließlich die Fenster verändert werden, oder wenn im Dach eine Dämmung eingebaut werden soll, oder wenn die Fassade eine Holzschalung oder einen neuen Putz erhalten soll.
Dann sind auf grund der normalen EnEV Nachweise ´bei Komplettsanierungen Grenzwerte für den Transmissionwärmeverluste und für den Primärenergiebedarf einzuhalten. Nach der Änderung der EnEV werden diese Werte vermutlich verschärft, außerdem muss dann ein bestimmter Prozentsatz des Energiebedarfs aus regenerativen Quellen genutzt werden.
Darüber hinaus gibt es natürlich noch die Möglichkeiten der Befreiungen, die hier immer gerne angeführt werden. Sie müssen aber beantragt werden. Vorher wäre es aber immer gut zu wissen, was überhaupt machbar ist.
 
Sag mal Fred,

stimmt dass mit den regenerativen Energien? Wo kann man da etwas finden?

Gruß Marko
 
ee-wärmegesetz

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Ich schicke dir den ganzen Text per e-Mail. Das ist aber nur eine Quelle. Ich habs auch schon in der Tagespresse und in Radio und Fernsehen mitbekommen.
Zitrat:
"8. Was bedeutet diese Nutzungspflicht?
Jeder Eigentümer eines neuen Gebäudes muss seinen Wärmebedarf anteilig aus Erneuerbaren
Energien decken. Das gilt auch, wenn die Immobilie vermietet wird. Jeder Eigentümer ist frei,
selbst zu entscheiden, welche Energiequelle er nutzen möchte. Je nach örtlichen Gegebenheiten
kann es sinnvoller sein, Solarthermie, Geothermie, Biomasse oder Umweltwärme zu nutzen."
Das Ganze ist aber noch in der Mache. Ich könnte mir aber vorstellen, dass diese Geschichte in der nächsten Änderung der EnEV auftaucht. Jedenfalls scheint das der erklärte politische Wille zu sein.
 
EnEv

vielen Dank. Jetzt bin ich reicher an Information geworden, gewappnet wenn Kundenfragen auftauchen. Denn dieses Thema wird immer mehr und mehr von Fragen bestimmt, aber im Prinzip kann Dir eigentlich nicht jeder zu 100% alles beantworten, falls Fragen da sind. Da ich nun mal selbst auf dem Bau arbeite bin ich ständig diesem Thema ausgesetzt. LG Antonia
 
Danke Fred!

Der Tipp mit dem EEG hat gereicht! Habe den Entwurf beim BMU gefunden! Wenn das so beschlossen wird, ist das dann über kurz oder lang vorm Verfassungsgericht. Die wollen sogar Artikel 13GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) damit einschränken. Vertragsfreiheit ein Fremdwort für dieses Machwerk. Man kann sogar gezwungen werden Leitungen die für eine gemeinsame Wärmeversorgung von mehreren Häusern nötig sind gegen seinen Willen durch sein Grundstück gehen zu lassen! - Die spinnen jetzt wohl vollkommen!!! Umwelttechnisch ist auch einiges Unsinn. z.B:Elektrische Luft-Wärmepumpen mit Arbeitszahl ab 3,3!!! sollen die Forderung nach Nutzung regenerativer Energien im Sinne dieses Gesetzes erfüllen. Da ist doch jeder moderne Gastherme CO2-technisch sinnvoller.
Was kommt wohl als nächstes Herr Gabriel? Einschränkung der beheizten Fläche pro Person? 90m² beheizen für nur 2 Personen! Da müssen dann mindestens 3 Personen darin wohnen oder es werden von amtswegen 30m² der Wohnung von der Wärmeversorgung getrennt und versiegelt. Zum Schluss werden dann wohl Hausbesitzer die noch mit Öl oder Gas heizen als Umweltschweine gesellschaftlich geächtet?

Ich dachte immer, wir hätten eine freiheitliche Rechtsordnung. Aber wohl doch nicht.

besorgte Grüße

Marko
 
Wieso Unsinn

Wenn es das BMU schafft, eine Arbeitszahl von 3,3 bei Luft-Luftwärmepumpen zu fordern und auch bei -10 Grad Außentemperatur zu erreichen wäre das genial - sie müssen allerdings noch die Baupläne dazu liefern ;)

Vermutlich bezieht sich die 3.3 auf die Jahresarbeitszahl - hier ist eine Begrenzung natürlich sinnvoll.
 
Nun ja Marko

einiges von dem was du schreibst kann ich durchaus nachvollziehen, dass aber im Umkehrschluss jeder in seinen eigenen vier Wänden tun darf was er will, kann nicht die Lösung unserer Umweltprobleme sein. Und dass die gesamte Diskussion um unsere Umweltprobleme nur eine Massnahme der Wirtschaftsförderung ist, wird zwar von einigen hier im Forum immer wieder behauptet, dürfte aber bei weitem nicht den Realitäten entsprechen.
Wenn der Einsatz regenerativer Energien gefordert wird, halte ich das erst einmal für gut. Das eine Wärmepumpe mit einem Wirkungsgrad von 3,3 dazu gehören soll, ist natürlich nicht in Ordnung. Das aber eine Brauchwassererwärmung über Solar zum Standard wird, oder eine Beheizung mit Holz des öfteren zum Einsatz kommen wird halte ich für sehr sinnvoll.
 
@Markus

3,3 Jahresarbeitszahl für elektrisch angetriebene WP ist umwelttechnisch Unsinn! Wirkungsgrad Kohlekraftwerk ca. 30% davon noch 15% Leitungsverluste kommt man am WP-Anschluss auf ca. 25,5% dies nun mal 3,3 sind wir bei einem Gesamtwirkungsgrad von 84,15%. Das schaft ja mein Kaminofen fast! Also 3,3 ist für die Umwelt eher kontraproduktiv und sollte eigentlich verboten werden, wenn wir schon was für die Umwelt tun wollen.

@ Fred
Dass man in seinen 4-Wänden nicht tun darf was man will ist ja klar. Aber mit welchen mitteln allgemein zulässigen mitteln ich heize oder nicht bleibt meine Entscheidung. Wenn ich z.B. Gas will nehme ich Gas für alles.


Rechnen wir mal ein Beispiel:
Neues Haus; Suuuuuper gedämmt mit Heizwärmebedarf 2000kWh/a.
Dazu noch 1400kWh für 30m³ warmes Wasser sind 3400kWh.
Nehmen wir mal einen Strompreis von 25Ct/kWh sind 850Euro wenn ich gleich elektrisch heize. Noch ein Öfchen mit rein und es wird noch billiger. Solar? mit xxxLiter Speicher und Steuerung und misserable Ausbeute(zuheizen) von November bis Februar? Naja, könnte! sich nach X-Jahren rechnen.
Sind wir mal optimistisch und nehmen mal eine Jahresarbeitszahl einer WP von 4. Gleicher Strompreis(Heizstrom)also spart man 3/4 des Stroms und damit der Kosten also 637,50 Euro. 20 Jahre Lebensdauer!!! dürfte nicht mehr als 12700Euro minus Wartung und Rep. kosten. Oh-ha, das Geld wird da bestimmt nicht reichen.
So und nun rechnen wir mal was der ganze Spass mit Ölheizung und 1,50 Euro/Liter kostet. 340 oder rund wir mal auf 400 Liter sind dann 600 Euro. Mit Schorni und Abschreibung/Rep. auch ca. 850Euronen. Da ich mit ca. denn doppelten Energiekosten gerechnet habe, sollte es auch in 10 Jahren noch passen.
Wenn ich heute neu bauen würde, wäre Solar mit elektrischer Zuheizung meine Wahl(ggf.Einbindung Ofen). Auch ohne Gesetz weil sinnvoll.

Gruß Marko
 
@Marko - zur EnEV-Betrachtung

Das Pendant zur Jahresarbeitszahl ist bei Gas/Ölheizungen ja der Jahresnutzungsgrad - der beträgt bei neuen Anlagen so etwa 85%, bezogen auf die gelieferten kWh. Es gibt auch Anlagen mit 50%. Und ein regenerativer Anteil ist im Gas (noch) nicht enthalten, im Gegensatz zu Strom.

Und wenn der regenerative Anteil bei der Stromerzeugung noch steigt, können die Jahresarbeitszahlen auch wieder sinken ;)

Denn bei der EnEV, von der ja hier die Rede ist, ist am Ende ja der Primärenergieverbrauch/Primärenergiefaktor des Energieträgers entscheidend. Der liegt beim Strom derzeit bei 2.7, bei Gas/Heizöl bei 1.1 und bei Holz bei 0.2.

Deshalb geht die uneffizienteste Holzheizung EnEV-mäßig überall durch, selbst ein offener Kamin ist so betrachtet "kein Problem". Aber damit ist dann auch bald Schluss, die Feinstaubfilter sind bereits im Anmarsch.
;)


Die Jahresarbeitszahl 3.3 ist sogar schon relativ ehrgeizig und läßt sich nur mit guter Anlagenplanung erreichen, Heizleisten sind dann jedenfalls "No Go".
Viele mit Luft-Wärmepumpen betriebene Anlagen erreichen in Realität nur Werte von um die 2.

Siehe auch: Stellungnahme zu EEG vom Zentralverband SHK
 
Brennwerttherme

bis zu >96% Jahresnutzungsgrad!

"Viele mit Luft-Wärmepumpen betriebene Anlagen erreichen in Realität nur Werte von um die 2."=>sofort verbieten!
Da sieht man wieder Theorie und Praxis.

Gruß Marko
 
@Marko - Beispielrechung

Klar, bei den benötigten Heizkosten kann man sich bald aufs Fahrrad setzen um den Strom zu produzieren.
EFH ist halt auch immer teuer, weil man sich die Anlagentechnik komplett für sich alleine anschaffen muss. Eine 6,6kW Wärmepumpe ist ja für das Beispiel schon überdimensioniert, und kostet halt rd 6.000 Eur - die wollen erst mal gespart werden.
Aber: rechne mal den ganzen Aufwand mit Dämmung, etc. zusammen. Das bekommt man auch nicht geschenkt, da zählt die Pumpe oder der Heizstab unter "ferner liefen". Energie sparen war schon immer ein teurer Spaß!

Dem Gesetzgeber unterstelle ich mal unberechtigterweise, dass er sich was bei gedacht hat, besonders in Hinblick auf den Bestand - da gehen nämlich die KWhs flöten. Und dann sieht die Rechnung wieder ganz anders und für den Heizstab dann eher schlecht aus.
 
Hast ja recht!

Bei den 2008 wohl nochmals erhöhten Forderungen der EnEV lohnt sich dann wohl kaum noch eine richtige Heizung? Eine Kerze in jeden Zimmer sollte dann bis 0°C Außentemperatur reichen;-) Wenn es kälter wird nimmt man halt 2 Kerzen.

Zu den Wp's irgendwann sind die auf einem Preisniveau wo es sich lohnen könnte.

Gruß Marko
 
lustig lustig

Ha ha sehr lustig - zwei Kerzen!

Ich hab da so einen Altbestand und kenne noch eiinige andere. Die kriegt niemand runter auf KfW-20-Niveau. Die Wände sind zwar gut, aber die Häuser sind eben nie und nimmer darauf angelegt gewesen, luftdicht zu sein. Und würden's auch nicht überstehn. Weil: die Dielen sind unterlüftet, sonst gammeln sie weg. Der Dachboden ist offen, da zieht's wie Hechtsuppe. Der Keller muss im Winter belüftet werden, da keinerlei Horizontalsperren oder Vertikalsperren gegen Feuchte eingebaut wurden. Der Fussboden ist zur Erde nicht abgedichtet. Die Kamine ziehen Luft - ich will das hier nicht fortsetzen, aber die Annahme, dass Häuser aus dem Bestand mehrheitlich zu Niedrigenergiehäusern umgebaut werden könnten, indem man ein wenig (oder viel) die Wände dämmt - das halte ich für blauäugig.

Auch bei neuen Häusern sind die Durchschnittsverbraüche eher bei 18 L / m2 und Jahr, siehe hier:

http://www.verband-wohneigentum.de/bv/on14022

Also, ich bin froh über meine solide Weishaupt-Ölheizung, die geb ich auch so schnell nicht her.

Grüsse
stt
 
enev

hallo, es gibt nur die enev und die gilt für alle.
es gibt eine energiesparberatung vor ort und die gilt für Baugenehmigungen vor 1.1.1984 (im osten vor 1.1.89).
Bei bedarf an mich oder einen anderen energieberater wenden. kostet nix und bringt wahnsinnig viel info.
 
Energiesparen

Ich bin zwar auch für das Einsparen von Energie und die Vorgaben der ENEV2008 und bald ENEV2009 sind einzuhalten. Wir machen zwar auch Eneergieberatungen bzw. energetische Sanierungen und gutachterliche Stellungnahmen zu WDV-Systemen aber man muss auch die Nachteile sehen. Sehr viel bestehende Bausubstanz wurde im Wert stark gemindert. Oft werden Modernisierungen ohne ganzheitliche Konzepte durchgeführt und schaden mehr als sie nutzen. Und bei WDV-Systemen gibt es nicht nur Vorteile. Zum Beispiel verliert man die Wärmespeicherfähigkeit einer Wand. Manchmal denkt man die ganze Geschichte ENEV so gut der Gedanke ist, dient nur dazu, das die Bauwirtschaft und nicht die Häuser saniert werden.
 
Thema: EnEv fuer alle Wohnbauten in Deutschland, aber wie siehts bei Altbauten aus??

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