Innendämmung mit Leichtlehmsteinen - Aufbau der Konstruktion

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Gordon Manthey

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Hallo,

bei einem Fachwerkhaus aus dem Jahre 1821 (Denkmalschutz auf die Außenfassade)stehe ich vor dem Problem eine geeignete Wärmedämmung zu realisieren. Dabei dachte ich an eine Innenschale aus Leichtlehmsteinen und eine 2 bis 6 cm dicke Schicht aus Leichtlehm-Mauermörtel zwischen diese Lehmwand und die bestehende Fachwerkwand (Fachwerk aus Eichenholz und Lehm).
Nun kann ich bei dieser Art der Konstruktion leider nicht meine Wärmeschutznachweis nach EnEV 2002 einhalten - und suche nach einer Alternative für den 2 -6 cm dicken Leichtlehm-Mauermörtel. Lässt sich dieser evtl. durch einen anderen natürlichen Dämmstoff ersetzen, der einen besseren U-Wert aufweist - ohne, dass ich auf die Leichtlehmsteine und die dadurch gewonnene Atmosphäre verzichten muss?!
Vielen Dank für Vorschläge und Tipps!
Gruß,
Gordon Manthey
 
Kurze Nachfrage, wieso müssen sie die Anforderungen der EnEV 2002 einhalten? Es gibt schließlich auch Außnahmeregelungen (§16 EnEV 2004).
 
Ausnahme

Das sehe ich auch so - mit der Ausnahme. Denkmalschutz ist auf jeden Fall eine ausreichende Begründung, dass man die Forderungen der ENEV nicht zwingend einhalten muss. Der geplante Wandaufbau ist in Ordnung, vor allem weil er die Kapillaraktivität der Wand gewährleistet (Austrocknungsmöglichkeit nach beiden Seiten). Das ist ganz wichtig und insofern würde ich dort auch nichts anderes, einfüllen. Außerdem: Wärmedämmung der Wand ist ja auch nicht alles, meine es gibt ja noch andere Möglichkeiten...
Viele Grüße von der Küste

Cornelia Stoll
 
eine Vorsatzmauer mit 6 cm LehmLeichtbauplatten

mit Leichtlehm-Zwischenfüllung 2-6cm, eine gute Dachdämmung (bzw. gut gedämmter Dachboden) und ein Strahlungsheizsystem im Haus wäre ein einfaches, sinnvolles Sanierungskonzept.
Lassen Sie sich in Sachen EneV von der zuständigen Baubehörde von den gesetzlichen Wärmedämmvorschriften (Begründung Denkmalschutz-Fachwerk-bauschadensträchtige Innendämmungen...) befreien. Diesen Behördenzirkus brauchen Sie nur dann, wenn Sie mehr als 25% der Außengefache rausreißen und komplett neu aufbauen müssten bzw. wenn Sie einen Bauantrag mit Umnutzungsänderung (z.B. neue Zimmer in einer Fachwerkscheune..)gestellt haben.
 
Thema: Innendämmung mit Leichtlehmsteinen - Aufbau der Konstruktion
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